Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Wohnsitz im Ausland



Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?

Wenn du innerhalb des Steuerjahres nur zeitweilig deinen Wohnsitz in Deutschland hattest, musst du hier die entsprechenden Angaben machen. Dies kommt in Betracht, wenn du aus Deutschland weggezogen bist oder nach Deutschland zurückgekehrt bzw. zugezogen bist.

In diesem Fall werden die Einkünfte, die nach dem Wegzug bzw. vor dem Zuzug in Deutschland erzielt werden, in die Veranlagung mit einbezogen. Einkünfte, die danach bzw. davor im Ausland erzielt werden, werden nicht in Deutschland versteuert. Jedoch gehen sie in den Progressionsvorbehalt ein und führen so zu einem höheren Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen.

(2022): Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?



Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden kann?

Wenn du in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hast, kannst du dich auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen (fiktive unbeschränkte Steuerpflicht).

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Du bist eine natürliche Person.
  • Du hast inländische Einkünfte
  • Deine Einkünfte unterliegen im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte übersteigen den steuerlichen Grundfreibetrag nicht. Der Grundfreibetrag im Jahre 2021 beträgt 10.347 Euro für Ledige und 20.694 Euro für Verheiratete. Der Grundfreibetrag ist ggf. nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums zu kürzen.
  • Du weist die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nach. Hierfür musst du zusammen mit deinen Steuerunterlagen den Vordruck "Bescheinigung EU/EWR" oder "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" mit einreichen.

(2022): Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden kann?



Welche Regelungen gelten für Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausland außerhalb der EU?

Für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die im Ausland wohnen, gelten folgende Regeln:

  • Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch deutsche Staatsangehörige, die (1) im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und (2) zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, sowie zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind. Hierzu zählen alle Personen mit diplomatischem oder konsularischem Status.
  • Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. hierzu zählen Personen ohne diplomatischen oder konsularischen Status, die sich auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen (§ 1 Abs. 3 EStG). Nur wenn der Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat liegt, stehen ihnen neben den personenbezogenen auch die familienbezogenen Steuervergünstigungen zu.

(2022): Welche Regelungen gelten für Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausland außerhalb der EU?



Ich war als Erntehelfer in Deutschland tätig. Wie kann ich die einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen?

Wenn du dich lediglich vorübergehend und nicht für einen zeitlich zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 6 Monaten in Deutschland aufgehalten hast, bist du für das betreffende Kalenderjahr in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer gilt grundsätzlich durch den Lohnsteuerabzug als abgegolten.

Abweichend hiervon kannst du die Lohnsteuer aber auf Antrag erstattet bekommen, wenn die in Deutschland erzielten Einkünfte mindestens 90 % deiner gesamten Einkünfte oder deine nicht in Deutschland erzielten Einkünfte im Jahre 2021 nicht mehr als 9.744 Euro (ggf. gekürzt nach Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel).

(2022): Ich war als Erntehelfer in Deutschland tätig. Wie kann ich die einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen?



Welchen Vordruck muss ich für den Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer verwenden?

Neben den Einkommensteuervordrucken (Mantelbogen, Anlage N etc.) und der Lohnsteuerbescheinigung musst du je nach Lage Deines Wohnsitzes den Vordruck "Bescheinigung EU/EWR" oder "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" mit einreichen, auf dem Deine zuständige ausländische Steuerbehörde Deine Angaben bescheinigt.

Die Vordrucke "Bescheinigung EU/EWR" und "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" liegen in mehreren Sprachen vor und können wie auch die anderen Einkommensteuervordrucke von unserer Webseite heruntergeladen werden.

(2022): Welchen Vordruck muss ich für den Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer verwenden?



Wann empfiehlt sich ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht?

Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland ihr Einkommen zum weitaus größten Teil erzielen und versteuern, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in Deutschland als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen (sog. Grenzpendler gemäß § 1 Abs. 3 EStG).

Ob dies möglich ist, hängt allein von bestimmten Einkunftsgrenzen ab:

  • Die inländischen Einkünfte, die in Deutschland versteuert werden, müssen mindestens 90 % der Gesamteinkünfte betragen (relative Grenze). Oder
  • die ausländischen Einkünfte, die nicht in Deutschland versteuert werden, dürfen den steuerlichen Grundfreibetrag nicht übersteigen (absolute Grenze). Der Grundfreibetrag beträgt im Jahre 2020 für Alleinstehende 9.744 Euro und für Verheiratete 19.488 Euro.

Der Vorteil der unbeschränkten Steuerpflicht auf Antrag ist, dass du - anders als bei beschränkter Steuerpflicht - alle personenbezogenen Steuervergünstigungen sowie eine ganze Reihe von familienbezogenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen kannst. Dazu zählt beispielsweise der steuerliche Abzug von Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen.

Einen speziellen Vorteil gibt es, wenn du Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates bist und dein Ehegatte oder Kind seinen Wohnsitz in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat hat. Es ist nicht erforderlich, dass der Ehegatte ebenfalls Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaates ist. Dann kommst du auch in den Genuss von familienbezogenen Steuervergünstigungen: Hier zählen vor allem die Zusammenveranlagung mit dem Splittingtarif bzw. Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse III, die Verdoppelung der ehebezogenen Pausch- und Höchstbeträge wie Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgehöchstbetrag, Sparerpauschbetrag, ferner der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

(2022): Wann empfiehlt sich ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht?



Was sind familienbezogene Steuervergünstigungen?

Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland ihr Einkommen zum weitaus größten Teil erzielen und versteuern, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in Deutschland als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen (sog. Grenzpendler gemäß § 1 Abs. 3 EStG).

Sofern du Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates bist und dein Ehegatte oder Kind seinen Wohnsitz in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat hat, kommst du in den Genuss von familienbezogenen Steuervergünstigungen:

  • Zusammenveranlagung mit dem Splittingtarif bzw. Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse III.
  • Verdoppelung der ehebezogenen Pausch- und Höchstbeträge: Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgehöchstbetrag, Sparerpauschbetrag.
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten im Rahmen des Realsplittings.

Willst du dich bereits ab Jahresbeginn bzw. ab Arbeitsbeginn als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen, beantrage beim Betriebsstätten-Finanzamt des Arbeitgebers eine "Bescheinigung nach § 39c Abs. 4 EStG" und lege sie dem Arbeitgeber vor. Eingetragen sind darin die maßgebende Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge und ggf. ein Lohnsteuerfreibetrag. Zur Beantragung dieser Bescheinigung verwende den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" und füge diesem Antrag eine "Anlage Grenzpendler EU/EWR" bei.

Darin sind deine voraussichtlichen in- und ausländischen Einkünfte und ggf. die des Ehegatten anzugeben und von der Steuerbehörde des Wohnsitzlandes bestätigen zu lassen. Der Einkommensteuererklärung musst du die "Bescheinigung EU/EWR" beilegen: In diesem Formular sind die im Ausland versteuerten Einkünfte - auch die des Ehegatten - anzugeben und von der Steuerbehörde des Wohnsitzstaates bestätigen zu lassen.

 

(2022): Was sind familienbezogene Steuervergünstigungen?



Übersicht über die wichtigsten Umrechnungskurse auf Jahresbasis für ausländische Währung

Die Umrechnung von Einkünften in ausländischer Währung muss auf Monatsbasis mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank erfolgen. Die monatlichen Umrechnungskurse werden vom Bundesfinanzministerium ermittelt.

Es wird allerdings nicht beanstandet, wenn die in einer ausländischen Währung erhaltenen Lohnzahlungen auf Basis eines jährlichen Umrechnungskurses - ermittelt aus den monatlich veröffentlichten Umsatzsteuerreferenzkursen, abgerundet auf volle 50 Cent - umgerechnet werden. (BMF-Schreiben vom 03.05.2018)

(2022): Übersicht über die wichtigsten Umrechnungskurse auf Jahresbasis für ausländische Währung

Feldhilfen

Wohnsitz in Deutschland

Gib hier den Zeitraum an, in dem Du im Jahr 2022 in Deutschland ansässig warst.

Mach hier bitte nur Angaben, wenn Du im Laufe des Jahres 2022 nach Deutschland gezogen oder ins Ausland weggezogen bist.

Wenn Du Deinen Wohnsitz im Steuerjahr teilweise im Inland und teilweise im Ausland hattest, warst Du nicht das ganze Jahr im Inland unbeschränkt steuerpflichtig. Für die Zeit, die Du in Deutschland gewohnt hast, bist Du unbeschränkt steuerpflichtig.

Die ausländischen Einkünfte, die Du außerhalb dieses Zeitraums bezogen hast und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, werden dann bei der Berechnung der Einkommensteuer (sog. Progressionsvorbehalt) besonders berücksichtigt.

Ausländische Einkünfte

Gib die Summe der ausländischen Einkünfte an, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Als Einkünfte sind dabei die erhaltenen Einnahmen abzüglich der geltend gemachten Ausgaben anzugeben.

Beispiel: Du hast von Januar bis Juli 2022 im Ausland Einkünfte als Arbeitnehmer erzielt. Für die Ermittlung der ausländischen Einkünfte ziehst du die tatsächlich entstandenen ausländischen Werbungskosten in voller Höhe von den ausländischen Einnahmen (hier: das ausländische Bruttoeinkommen) ab.

Die ausländischen Einkünfte werden dabei im deutschen Steuerrecht lediglich bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, der auf deine steuerpflichtigen deutschen Einkünfte angewandt wird (Progressionsvorbehalt).

Die ausländischen Einkünfte sind dabei nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln. Nach § 34d EStG setzt sich die Summe der ausländischen Einkünfte zusammen aus:

  • Einkünften aus einer in einem ausländischen Staat betriebenen Land- und Forstwirtschaft,
  • Einkünften aus Gewerbebetrieb im Ausland,
  • Einkünften aus selbständiger Arbeit, die im Ausland ausgeübt wurde,
  • Einkünften aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Ausland,
  • Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die im Ausland ausgeübt wurde,
  • Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Ausland hat oder das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist,
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Ausland und
  • Sonstigen Einkünften, die im Ausland erwirtschaftet wurden.

Die Umrechnung von Einkünften in ausländischer Währung muss auf Monatsbasis mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank erfolgen. Es wird allerdings nicht beanstandet, wenn die in einer ausländischen Währung erhaltenen Lohnzahlungen auf Basis eines jährlichen Umrechnungskurses - ermittelt aus den monatlich veröffentlichten Umsatzsteuerreferenzkursen, abgerundet auf volle 50 Cent - umgerechnet werden. (BMF-Schreiben vom 03.05.2018)

Hier findest du eine Übersicht über die Umrechnungskurse auf Jahresbasis für die wichtigsten ausländischen Währungen.

Staat, aus dem die Einkünfte stammen (Ehefrau)

Wähle hier den Staat aus, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen.

Mach hier bitte nur Angaben, wenn du im Laufe des Jahres 2022 nach Deutschland gezogen oder ins Ausland weggezogen bist.

Ausländische Einkünfte

Gib hier die Summe der ausländischen Einkünfte an, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben. Wenn du keine Einkünfte im Ausland hattest, trage hier eine "0" ein.

Für die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht und für die Anwendung der personen- und familienbezogenen Steuervergünstigungen ist die Höhe der Auslandseinkünfte, die während der Zeit im Ausland erzielt wurden und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, zu prüfen.

Diese Einkünfte sind bei der Ermittlung des Steuersatzes zu berücksichtigen (sog. "Progressionsvorbehalt"). Das bedeutet, dass die Einkünfte zur Ermittlung deines Steuersatzes herangezogen werden, mit dem dann das steuerpflichtige Einkommen belastet wird.

Die Umrechnung von Einkünften in ausländischer Währung muss auf Monatsbasis mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank erfolgen. Es wird allerdings nicht beanstandet, wenn die in einer ausländischen Währung erhaltenen Lohnzahlungen auf Basis eines jährlichen Umrechnungskurses - ermittelt aus den monatlich veröffentlichten Umsatzsteuerreferenzkursen, abgerundet auf volle 50 Cent - umgerechnet werden. (BMF-Schreiben vom 14.12.2014)

Hier findest du eine Übersicht über die Umrechnungskurse auf Jahresbasis für die wichtigsten ausländischen Währungen.

Gehörte Partner A eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft?

Gib hier an, ob du im Jahr 2022 an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft im Sinne des § 17 EStG beteiligt warst.

Mach hier nur Angaben, wenn du im Laufe des Jahres 2022 nach Deutschland gezogen oder ins Ausland weggezogen bist.

Hatte Partner A neben dem aktuellen Wohnsitz 2022 einen weiteren Wohnsitz im Ausland?

Wenn du neben der bereits angegebenen aktuellen Wohnanschrift im Jahr 2022 einen oder mehrere weitere Wohnsitze im Ausland unterhalten hast, kannst du diese auf der Folgeseite erfassen.

... darin enthaltene ausländische Kapitalerträge

Gib hier die ausländischen Kapitalerträge ein, die der Abgeltungssteuer unterliegen oder in Deutschland der Abgeltungssteuer unterliegen würden.

Für die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht und für die Anwendung der personen- und familienbezogenen Steuervergünstigungen ist die Höhe der Auslandseinkünfte, die während der Zeit im Ausland erzielt wurden und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, zu prüfen.

Die Umrechnung von Einkünften in ausländischer Währung muss auf Monatsbasis mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank erfolgen. Es wird allerdings nicht beanstandet, wenn die in einer ausländischen Währung erhaltenen Lohnzahlungen auf Basis eines jährlichen Umrechnungskurses - ermittelt aus den monatlich veröffentlichten Umsatzsteuerreferenzkursen, abgerundet auf volle 50 Cent - umgerechnet werden. (BMF-Schreiben vom 14.12.2014)

Hier findest du eine Übersicht über die Umrechnungskurse auf Jahresbasis für die wichtigsten ausländischen Währungen.

... darin enthaltene außerordentliche Einkünfte

Gib hier die Summe der außerordentlichen Einkünfte an, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben.

Zu den außerordentlichen Einkünften gehören insbesondere:

  • Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten
  • Veräußerungsgewinne
  • Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG

Für die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht und für die Anwendung der personen- und familienbezogenen Steuervergünstigungen ist die Höhe der Auslandseinkünfte, die während der Zeit im Ausland erzielt wurden und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, zu prüfen.

Außerordentliche Einkünfte sind bei der Ermittlung des Steuersatzes zu berücksichtigen, (sog. "Progressionsvorbehalt"). Das bedeutet, dass die Einkünfte mit einem Fünftel bei der Ermittlung Deines Steuersatzes, aber nicht bei der Ermittlung Deines zu versteuernden Einkommens einbezogen werden.

Die Umrechnung von Einkünften in ausländischer Währung muss auf Monatsbasis mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank erfolgen. Es wird allerdings nicht beanstandet, wenn die in einer ausländischen Währung erhaltenen Lohnzahlungen auf Basis eines jährlichen Umrechnungskurses - ermittelt aus den monatlich veröffentlichten Umsatzsteuerreferenzkursen, abgerundet auf volle 50 Cent - umgerechnet werden. (BMF-Schreiben vom 14.12.2014)

Hier findest Du eine Übersicht über die Umrechnungskurse auf Jahresbasis für die wichtigsten ausländischen Währungen.

... darin enthaltene außerordentliche Einkünfte

Gib die außerordentlichen Einkünfte nach §§ 34 und 34 b EStG an. Die Einkünfte dürfen nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen.

Zu den außerordentlichen Einkünften gehören insbesondere:

  • Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten
  • Veräußerungsgewinne
  • Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG

Außerordentliche Einkünfte sind bei der Ermittlung des Steuersatzes zu berücksichtigen, (sog. "Progressionsvorbehalt"). Das bedeutet, dass die Einkünfte mit einem Fünftel bei der Ermittlung Deines Steuersatzes, aber nicht bei der Ermittlung Deines zu versteuernden Einkommens einbezogen werden.

Die Umrechnung von Einkünften in ausländischer Währung muss auf Monatsbasis mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank erfolgen. Es wird allerdings nicht beanstandet, wenn die in einer ausländischen Währung erhaltenen Lohnzahlungen auf Basis eines jährlichen Umrechnungskurses - ermittelt aus den monatlich veröffentlichten Umsatzsteuerreferenzkursen, abgerundet auf volle 50 Cent - umgerechnet werden. (BMF-Schreiben vom 03.05.2018)

Hier findest Du eine Übersicht über die Umrechnungskurse auf Jahresbasis für die wichtigsten ausländischen Währungen.

Lag der Wohnsitz von Partner A zumindest zeitweise in einem Niedrigsteuerland?

Gib hier "ja" an, wenn Dein Wohnsitz nach dem Wegzug aus Deutschland zumindest zeitweise in einem Gebiet mit niedriger Besteuerung (Niedrigsteuerland) lag.

Wenn Du die Frage mit "ja" beantwortest, prüft Dein Finanzamt, ob eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht vorliegt. In diesem Fall bist Du nach Deinem Wegzug aus Deutschland noch 10 Jahre lang mit allen Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig (Wegzugsbesteuerung nach § 2 Außensteuergesetz), die nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34c Abs. 1 EStG sind.

Wann liegt eine niedrige Besteuerung im Ausland vor?

Ein niedrig besteuerndes Gebiet nach § 2 Absatz 2 AStG ist ein Land, in dem für einen ledigen Steuerpflichtigen mit einem fiktiven steuerpflichtigen Einkommen von 77.000 Euro die Einkommensteuer um mehr als ein Drittel geringer ausfällt als in Deutschland. Zusätzlich kann ein niedrig besteuerndes Gebiet vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen eine Vorzugsbesteuerung durch das Land eingeräumt wird.

Ob ein Niedrigsteuerland vorliegt, klärt im Zweifelsfall das Bundeszentralamt für Steuern (siehe auch BMF-Schreiben v. 14.05.2004: Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes).

Mach hier nur Angaben, wenn Du im Laufe des Jahres 2022 von Deutschland ins Ausland weggezogen bist.

Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG

Dem Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG unterliegen folgende beschränkt steuerpflichtige Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubiger (§ 49 EStG):

  • Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen (z. B. Antrittsgelder, Honorare, Preisgelder, Vergütungen für die Teilnahme an Talkshows) sowie deren inländische Verwertung erzielt werden.
  • Einkünfte aus der Überlassung von im Inland verwerteten Rechten, z. B. Lizenzen und Urheberrechte (Filmrechte, Musikrechte, Patentrechte etc.) aber auch von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten ("Knowhow").
  • Einkünfte aus Aufsichtsratstätigkeiten bei inländischen Gesellschaften.

Die Schuldner der gezahlten Vergütungen sind dazu verpflichtet, Steuern einzubehalten, abzuführen und anzumelden. Das Bundeszentralamt für Steuern ist zuständig für die Durchführung des Steuerabzugsverfahrens.

Die Umrechnung von Einkünften in ausländischer Währung muss auf Monatsbasis mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank erfolgen. Die monatlichen Umrechnungskurse werden vom Bundesfinanzministerium ermittelt.

Es wird allerdings nicht beanstandet, wenn die in einer ausländischen Währung erhaltenen Lohnzahlungen auf Basis eines jährlichen Umrechnungskurses - ermittelt aus den monatlich veröffentlichten Umsatzsteuerreferenzkursen, abgerundet auf volle 50 Cent - umgerechnet werden. (BMF-Schreiben vom 14.12.2014)

Ist Partner A im Laufe des Jahres 2022 nach Deutschland gezogen oder ins Ausland weggezogen?

Wähle "ja" aus, wenn du im Laufe des Jahres 2022 nach Deutschland gezogen oder ins Ausland weggezogen bist. Ist dies nicht der Fall, wähle "nein" aus.

Wenn du deinen Wohnsitz im Steuerjahr teilweise im Inland und teilweise im Ausland hattest, warst du nicht das ganze Jahr im Inland unbeschränkt steuerpflichtig. Für die Zeit, die du in Deutschland gewohnt hast, bist du unbeschränkt steuerpflichtig.

Die ausländischen Einkünfte, die du außerhalb dieses Zeitraums bezogen hast und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, werden bei der Berechnung der Einkommensteuer (sog. "Progressionsvorbehalt") besonders berücksichtigt.

Wohnte Partner A 2022 ganzjährig im Ausland?

Wähle "ja" aus, wenn Du Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt das ganze Jahr 2022 im Ausland hattest.

Hast Du im Inland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt, wirst Du auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, wenn

  • Deine Einkünfte zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder
  • die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im Jahr 2022 nicht mehr als 10.347 Euro

betragen. Dieser Betrag wird je nach Ländergruppe wie folgt gekürzt:

  • bei Ländern der Ländergruppe 2 um ein Viertel auf 7.761 Euro
  • bei Ländern der Ländergruppe 3 um die Hälfte auf 5.174 Euro
  • bei Ländern der Ländergruppe 4 um drei Viertel auf 2.587 Euro.

Wenn Du Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Steuerjahr im Ausland hattest, inländische Einkünfte bezogen hast und in den Genuss der personen- und familienbezogenen Steuervergünstigungen kommen willst, musst Du die folgenden Angaben ergänzen, um in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden.

Dies ist auch möglich, wenn Dein Ehepartner im Steuerjahr seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- / EWR-Staat hatte, Du jedoch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig bist oder auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wirst.

Hat Partner B im Ausland 2022 ausländische Einkünfte erzielt?

Wähle bitte "ja" aus, wenn der Ehepartner im Jahr 2022 ausländische Einkünfte erzielte.

Die Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, sind durch eine Bescheinigung der zuständigen Steuerbehörde Deines Heimatlandes nachzuweisen. Bist Du Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen oder Island und in einem dieser Staaten ansässig, verwende dazu den Vordruck "Bescheinigung EU / EWR", im Übrigen den Vordruck "Bescheinigung außerhalb EU / EWR ".

Steuerabzugsbeträge auf Einkünfte (ohne Renteneinkünfte)

Wenn du in Deutschland grundsätzlich nur beschränkt steuerpflichtig bist, werden Steuerabzugsbeträge einbehalten.

Wenn du einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellst, werden die bereits einbehaltenen Steuerabzugsbeträge wie Vorauszahlungen behandelt.

Einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht kannst du nur stellen, wenn du auch Einkünfte in Deutschland erzielst. Wenn du also im Ausland lebst und weiterhin inländische Einkünfte erzielst, bist du beschränkt steuerpflichtig.

Um personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen, musst du die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen.