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Wie kann ich weitere Kosten bei Pflege geltend machen?
Kosten für eine Pflegekraft oder krankheits- und behinderungsbedingte Kosten kannst du – anstatt den Pflegepauschbetrag in Anspruch zu nehmen – als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art geltend machen. Hier ist der Abzug nicht auf den Pflegepauschbetrag begrenzt, sondern in unbegrenzter Höhe möglich, wobei das Finanzamt jedoch eine zumutbare Belastung anrechnet. Die zumutbare Belastung richtet sich nach deinem Einkommen, Familienstand und der Zahl deiner Kinder und beträgt ein bis sieben Prozent der gesamten Einkünfte.
Tipp
Du kannst die Pflegeleistungen auch als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. So kannst du eine Steuerermäßigung von 20 Prozent deiner Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro, als Steuerermäßigung erhalten, wenn du eine Pflegekraft für dich oder einen Angehörigen zahlst oder wenn ein ambulanter Pflegedienst bei der Pflege hilft.
(2022): Wie kann ich weitere Kosten bei Pflege geltend machen?
Soll ich die tatsächlichen Kosten angeben oder den Pflegepauschbetrag nutzen?
Wenn du eine hilflose Person unentgeltlich pflegst, kannst du den Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen. Der Pflegepauschbetrag beträgt
- bei Pflegegrad 2: 600 Euro
- bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro
- bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro.
Wenn du keine höheren Ausgaben hast als maximal 1.800 Euro, ist das auch die beste Lösung für dich.
Anders sieht es aus, wenn du höhere Ausgaben hast, eine zusätzliche Pflegekraft oder eine Unterbringung in einem Pflegeheim mitfinanzieren musst. Dann lohnt es sich eher, auf den Pflegepauschbetrag (auch auf den Behindertenpauschbetrag) zu verzichten und die tatsächlichen Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
Diese Kosten werden dann im Bereich "Außergewöhnlichen Belastungen" als Pflegekosten (Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit, Aufwendungen für die Pflege eines Angehörigen oder für die Unterbringung in einem Pflegeheim) ausgewiesen.
Beispiel
Wenn du im Jahr ein Einkommen von 30.000 Euro hast, liegt deine zumutbare Belastung als Ehepaar mit einem Kind bei 746 Euro. Liegen deine Ausgaben über diesem Betrag, lohnt es sich, dies anzugeben.
Das kann verschiedene Ausgaben betreffen wie beispielsweise Nahrungsmittel, Wäsche, Reinigung oder die Miete.
In deiner Steuererklärung kannst du die tatsächlichen Ausgaben eintragen. Diese werden jedoch nicht in voller Höhe anerkannt. Denn es wird hiervon noch deine zumutbare Eigenbelastung abgezogen. Diese richtet sich nach deinem Einkommen, Familienstand und der Zahl deiner Kinder und wird vom Finanzamt berechnet. Die zumutbare Eigenbelastung beträgt ein bis sieben Prozent der gesamten Einkünfte.

Tipp
Wenn du mit deinen Ausgaben unter der zumutbaren Eigenbelastung bleibst, lohnt es sich gar nicht, die Kosten in der Steuererklärung anzugeben. Liegen deine Ausgaben auch nach dem Abzug der Eigenbelastung noch über dem Höchstbetrag, gib deine Aufwendungen zur Pflege an, so wie sie tatsächlich angefallen sind. Dann musst du die einzelnen Ausgaben allerdings auch nachweisen können. Der Pflegepauschbetrag kann ohne Einzelnachweise in Anspruch genommen werden.
(2022): Soll ich die tatsächlichen Kosten angeben oder den Pflegepauschbetrag nutzen?