Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022 online. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Pflegebedürftige Person:



Wie kann ich weitere Kosten bei Pflege geltend machen?

Kosten für eine Pflegekraft oder krankheits- und behinderungsbedingte Kosten kannst du – anstatt den Pflegepauschbetrag in Anspruch zu nehmen – als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art geltend machen. Hier ist der Abzug nicht auf den Pflegepauschbetrag begrenzt, sondern in unbegrenzter Höhe möglich, wobei das Finanzamt jedoch eine zumutbare Belastung anrechnet. Die zumutbare Belastung richtet sich nach deinem Einkommen, Familienstand und der Zahl deiner Kinder und beträgt ein bis sieben Prozent der gesamten Einkünfte.

Tipp

Du kannst die Pflegeleistungen auch als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. So kannst du eine Steuerermäßigung von 20 Prozent deiner Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro, als Steuerermäßigung erhalten, wenn du eine Pflegekraft für dich oder einen Angehörigen zahlst oder wenn ein ambulanter Pflegedienst bei der Pflege hilft.

(2022): Wie kann ich weitere Kosten bei Pflege geltend machen?



Soll ich die tatsächlichen Kosten angeben oder den Pflegepauschbetrag nutzen?

Wenn du eine hilflose Person unentgeltlich pflegst, kannst du den Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen. Der Pflegepauschbetrag beträgt

  • bei Pflegegrad 2: 600 Euro
  • bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro.

Wenn du keine höheren Ausgaben hast als maximal 1.800 Euro, ist das auch die beste Lösung für dich.

Anders sieht es aus, wenn du höhere Ausgaben hast, eine zusätzliche Pflegekraft oder eine Unterbringung in einem Pflegeheim mitfinanzieren musst. Dann lohnt es sich eher, auf den Pflegepauschbetrag (auch auf den Behindertenpauschbetrag) zu verzichten und die tatsächlichen Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.

Diese Kosten werden dann im Bereich "Außergewöhnlichen Belastungen" als Pflegekosten (Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit, Aufwendungen für die Pflege eines Angehörigen oder für die Unterbringung in einem Pflegeheim) ausgewiesen.

Beispiel

Wenn du im Jahr ein Einkommen von 30.000 Euro hast, liegt deine zumutbare Belastung als Ehepaar mit einem Kind bei 746 Euro. Liegen deine Ausgaben über diesem Betrag, lohnt es sich, dies anzugeben.

Das kann verschiedene Ausgaben betreffen wie beispielsweise Nahrungsmittel, Wäsche, Reinigung oder die Miete.

In deiner Steuererklärung kannst du die tatsächlichen Ausgaben eintragen. Diese werden jedoch nicht in voller Höhe anerkannt. Denn es wird hiervon noch deine zumutbare Eigenbelastung abgezogen. Diese richtet sich nach deinem Einkommen, Familienstand und der Zahl deiner Kinder und wird vom Finanzamt berechnet. Die zumutbare Eigenbelastung beträgt ein bis sieben Prozent der gesamten Einkünfte.

 

Tipp

Wenn du mit deinen Ausgaben unter der zumutbaren Eigenbelastung bleibst, lohnt es sich gar nicht, die Kosten in der Steuererklärung anzugeben. Liegen deine Ausgaben auch nach dem Abzug der Eigenbelastung noch über dem Höchstbetrag, gib deine Aufwendungen zur Pflege an, so wie sie tatsächlich angefallen sind. Dann musst du die einzelnen Ausgaben allerdings auch nachweisen können. Der Pflegepauschbetrag kann ohne Einzelnachweise in Anspruch genommen werden.

(2022): Soll ich die tatsächlichen Kosten angeben oder den Pflegepauschbetrag nutzen?

Feldhilfen

Postleitzahl

Gib hier an, in wessen Haushalt die Pflege erfolgt. Erfolgte die Pflege im Haushalt der gepflegten Person, gib zusätzlich die Anschrift der pflegebedürftigen Person an.

Wichtig:

  • Die Pflege muss in der Wohnung der betreuten Person oder in deiner Wohnung im Inland geleistet werden und unentgeltlich erfolgen.
  • Es muss sich um einen Angehörigen, wie beispielsweise einen Ehegatten, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Verlobte oder Pflegekinder handeln. Auch, wenn du dich um einen Lebensgefährten oder eingetragenen Partner kümmerst, wird dies anerkannt. Ebenso kann ein persönliches Verhältnis zu weiteren Personen bestehen, mit denen du nicht verwandt bist, beispielsweise Freunde oder Nachbarn.

Seit 2021 wurde der Pflegepauschbetrag für häusliche Pflege beim Pflegegrad 4 oder 5 verdoppelt und ein Pauschbetrag für die Pflegegrade 2 und 3 neu eingeführt. Der Pflegepauschbetrag beträgt

  • bei Pflegegrad 2: 600 Euro,
  • bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro,
  • bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro.
Die Pflege erfolgte durch

Wähle bitte aus, wer die Pflege durchgeführt hat oder ob diese gemeinsam von beiden Ehepartnern erbracht wurde.

Seit 2021 wurde der Pflegepauschbetrag für häusliche Pflege beim Pflegegrad 4 oder 5 verdoppelt und ein Pauschbetrag für die Pflegegrade 2 und 3 neu eingeführt. Der Pflegepauschbetrag beträgt

  • bei Pflegegrad 2: 600 Euro,
  • bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro,
  • bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro.

Wurde die Pflege unentgeltlich von mehreren Personen durchgeführt, muss der Pflegepauschbetrag unter Ihnen zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.

Dabei ist es unwichtig, wer die meiste Arbeit an der Pflege leistet oder ob wirklich beide Pflegepersonen in Ihrer Steuererklärung den Pauschbetrag geltend machen.

Bei zwei pflegenden Personen bekommt also dann jeder den halben Pauschbetrag.

Waren weitere Personen unentgeltlich an der Pflege beteiligt?

Wähle bitte "ja" aus, wenn neben dir und ggf. deiner Ehefrau im Jahr 2022 die pflegebedürftige Person noch von weiteren Personen gepflegt wurde, die hierfür ebenfalls die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Pflege-Pauschbetrages erfüllen.

Wurde die Pflege unentgeltlich von mehreren Personen durchgeführt, muss der Pflegepauschbetrag unter euch zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.

Dabei ist es unwichtig, wer die meiste Arbeit an der Pflege leistet oder ob wirklich beide Pflegepersonen in Ihrer Steuererklärung den Pauschbetrag geltend machen.

Bei zwei pflegenden Personen bekommt also dann jeder den halben Pauschbetrag.

Verwandtschaftsverhältnis zur pflegebedürftigen Person

Wähle hier das Verwandtschaftsverhältnis zu der pflegebedürftigen Person aus. Sind z. B. Pflege- und Betreuungsleistungen für den Großvater des Steuerpflichtigen entstanden, muss als Verwandtschaftsverhältnis "Großvater" ausgewählt werden.

Wichtig:

  • Die Pflege muss in der Wohnung der betreuten Person oder in deiner Wohnung im Inland geleistet werden und unentgeltlich erfolgen.
  • Es muss sich um einen Angehörigen, wie beispielsweise einen Ehegatten, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Verlobte oder Pflegekinder handeln. Auch, wenn du dich um einen Lebensgefährten oder eingetragenen Partner kümmerst, wird dies anerkannt. Ebenso kann ein persönliches Verhältnis zu weiteren Personen bestehen, mit denen du nicht verwandt bist, beispielsweise Freunde oder Nachbarn.

Ab 2021 wurde der Pflegepauschbetrag für häusliche Pflege beim Pflegegrad 4 oder 5 verdoppelt und ein Pauschbetrag für die Pflegegrade 2 und 3 neu eingeführt. Der Pflegepauschbetrag beträgt

  • bei Pflegegrad 2: 600 Euro,
  • bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro,
  • bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro.
Vorname, Name

Gib hier den Namen der Person an, die den Pflegebedürftigen unentgeltlich gepflegt hat.

Identifikationsnummer der pflegebedürftigen Person

Trage hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person ein.

In der Regel findest du deine Identifikationsnummer im letzten Einkommensteuerbescheid und auf jedem Anschreiben deines Finanzamtes. Es besteht auch die Möglichkeit, die Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern anzufordern. Die Steuer-ID wird dann per Brief mitgeteilt.

Wichtig: Ohne die Angabe der Identifikationsnummer wird ab 2021 der Pflege-Pauschbetrag nicht mehr gewährt.

Sonstiges Verhältnis

Gib hier an, in welchem Verhältnis du zu der pflegebedürftigen Person stehst.

Wichtig ist, dass du den Pflegebedürftigen in seiner oder in deiner Wohnung betreust. Es muss sich um einen Angehörigen, wie beispielsweise Ehegatten, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Verlobte oder Pflegekinder handeln. Auch wenn du dich um den Lebensgefährten oder eingetragenen Partner kümmerst, wird dies anerkannt.

Ebenso kann ein persönliches Verhältnis zu weiteren Personen bestehen, mit denen du nicht verwandt bist, beispielsweise Freunde oder Nachbarn.

Den Pflegepauschbetrag kannst du geltend machen, wenn du eine Person pflegst. Die Pflege muss in der Wohnung der Person oder in deiner Wohnung im Inland geleistet werden und unentgeltlich erfolgen.

Ab 2021 wurde der Pflegepauschbetrag für häusliche Pflege beim Pflegegrad 4 oder 5 verdoppelt und ein Pauschbetrag für die Pflegegrade 2 und 3 neu eingeführt. Der Pflegepauschbetrag beträgt

  • bei Pflegegrad 2: 600 Euro,
  • bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro,
  • bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro.
Wurde die Person persönlich und unentgeltlich gepflegt?

Wenn du die pflegebedürftige Person persönlich und unentgeltlich gepflegt hast, wähle "ja" aus.

Wer einen Angehörigen pflegt, kann bei seiner Steuererklärung einen Pflegepauschbetrag geltend machen. Du musst allerdings persönlich pflegen, um den Pflegepauschbetrag in Anspruch zu nehmen. Dabei darfst du dich aber von Pflegeinstitutionen unterstützen lassen, wobei dein Anteil an der Pflege jedoch mindestens 10 % betragen muss.

Die Pflege eines Angehörigen kostet nicht nur viel Zeit sondern vor allem Geld. Wenn du hohe Ausgaben hast, ist es sinnvoll auf den Pflegepauschbetrag zu verzichten. Dann ist es sinnvoller, sämtliche Kosten als außergewöhnliche Belastungen anzugeben.

Bei der pflegebedürftigen Person wurde folgender Pflegegrad bzw. folgendes Merkzeichen festgestellt:

Gib hier den Pflegegrad der gepflegten Person an.

Für die Berücksichtigung des Pflege-Pauschbetrags ist der höchste Pflegegrad maßgebend, der im Kalenderjahr festgestellt wurde. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinische Dienst, ehemals Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK).

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Weise bitte die Pflegebedürftigkeit durch Vorlage des entsprechenden Bescheides (z. B. der Pflegekasse) oder durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "H" nach.

Der Pflegegrad 1 stellt die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit dar. Diese Stufe bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Pflege-Pauschbetrag wird für den Pflegegrad 1 nicht gewährt.