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Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Arbeitslohn



Was ist steuerfreier Arbeitslohn nach DBA/ATE?

Hiermit ist der steuerfreie Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Auslandstätigkeitserlass (ATE) gemeint. In einem DBA ist geregelt, wie Arbeitnehmer mit Auslandstätigkeit ihr Einkommen versteuern müssen und so eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Der Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland kann nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) steuerfrei sein, wenn mit dem betreffenden Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und die Tätigkeit mindestens drei Monate ununterbrochen besteht. Krankheit oder Urlaub schaden der Tätigkeitsdauer nicht, werden aber bei der Dreimonatsfrist nicht mitgerechnet.

Bist du mit deinem Gehalt im Ausland steuerpflichtig, wirst du in Deutschland nach DBA oder ATE von der Steuer freigestellt. Allerdings wird das im Ausland versteuerte Einkommen in Deutschland in den Progressionsvorbehalt mit einbezogen. Das heißt, aus dem Auslandseinkommen und weiterem Einkommen in Deutschland wird ein Gesamteinkommen ermittelt. Aus diesem Gesamteinkommen ergibt sich ein höherer Steuersatz, mit dem allerdings nur das in Deutschland erzielte Einkommen besteuert wird.

Ausnahmen:

  • Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen. Arbeitest du in diesen Ländern, ist der Arbeitslohn im Wohnsitzstaat Deutschland zu versteuern.
  • In der Schweiz darf der Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird.
  • Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern ihr Einkommen immer in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.

Hinweis: Aktuell wurde der Auslandstätigkeitserlass überarbeitet. Auf eine besonders wichtige neue Bestimmung möchten wir aufmerksam machen: Arbeitnehmer müssen nachweisen, dass ihr Arbeitslohn im Ausland einer Mindestbesteuerung unterlegen hat. Kannst du den Nachweis nicht erbringen oder liegt keine Mindestbesteuerung vor, so greifen der Auslandstätigkeitserlass und damit die Steuerfreistellung in Deutschland nicht. Die neuen Regelungen sind auf Arbeitslöhne und sonstige Bezüge anzuwenden, die nach dem 31.12.2022 gezahlt werden oder dem Arbeitnehmer nach diesem Zeitpunkt zufließen.

(2022): Was ist steuerfreier Arbeitslohn nach DBA/ATE?



Wann muss ich Einkünfte als Grenzgänger eintragen?

Wenn du im Grenzgebiet eines Landes wohnst und als Arbeitnehmer täglich zur Arbeit in das Nachbarland pendelst, bist du ein sogenannter Grenzgänger oder Grenzpendler. Was dein Einkommen betrifft, gilt in den meisten Nachbarländern Folgendes: Dein Gehalt musst du in dem Land versteuern, in dem du arbeitest, das Einkommen bleibt in dem Land, in dem du wohnst, steuerfrei. Allerdings wird dein ausländisches Einkommen in den Progressionsvorbehalt einbezogen und erhöht auf diese Weise den Steuersatz für dein übriges Einkommen.

Die Angaben sind in der "Anlage N" und in der "Anlage N-AUS" bzw. in der Anlage N-Gre zu machen. Die Anlage N-Gre betrifft ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für Grenzgänger aus Baden-Württemberg nach Österreich, Schweiz und Frankreich.

Tipp

Wenn du alleinstehend bist, als Grenzgänger arbeitest und kein zusätzliches Einkommen in Deutschland hast, musst du dir über den Progressionsvorbehalt in Deutschland keine Sorgen machen.

Ausnahmen: Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Arbeitest du in Frankreich oder Österreich, musst du dort keine Steuern zahlen, sondern den Arbeitslohn in deiner deutschen Steuererklärung angeben und normal versteuern. Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern ihr Einkommen jedoch in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.

Arbeitest du als Grenzgänger in der Schweiz, darf dein Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die jedoch auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird. Bist du Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, musst du dein Einkommen komplett in Deutschland versteuern.

Bitte beachte, dass es in der Coronazeit Besonderheiten bei den Grenzgängerregelungen gibt, da sich viele Mitarbeiter im Homeoffice befinden oder befunden haben und nicht täglich pendeln bzw. gependelt sind (siehe auch: Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich).

(2022): Wann muss ich Einkünfte als Grenzgänger eintragen?

Feldhilfen

+ Bruttoarbeitslohn (Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung)

Erfasse hier den Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung an.

Hast du mehrere Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, summiere die Beträge auf und trage diese hier ein.

+ Steuerfreier Bruttoarbeitslohn (Zeile 16 der Lohnsteuerbescheinigung)

Erfasse hier den steuerfreien Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 16.a (DBA) und 16.b (ATE) der Lohnsteuerbescheinigung.

Hast du mehrere Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, summiere die Beträge auf und trage diese hier ein.

+ Bruttoarbeitslohn ohne inländischen Steuerabzug

Erfasse hier die Gesamthöhe Deines Arbeitslohns, von dem bisher kein inländischer Steuerabzug vorgenommen wurde.

Hier ist z.B. der Arbeitslohn eines ausländischen Arbeitgebers einzutragen, der nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist.

Erfasse hier keine Beträge, die bereits in Deiner Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.

     Bezeichnung des steuerfreien Arbeitslohns

Wenn im Bruttoarbeitslohn Gehaltsteile enthalten sind, die zwar nach ausländischem Recht steuerpflichtig und nach deutschem Recht steuerfrei sind, gib diese hier an.

Hierzu gehört nicht der steuerfreie Arbeitslohn nach DBA oder ATE.

     Bezeichnung des steuerpflichtigen Arbeitslohns

Gib hier den nach deutschem Recht steuerpflichtigen Arbeitslohn an.

Wenn im Bruttoarbeitslohn Gehaltsteile enthalten sind, die zwar nach ausländischem Recht steuerfrei, aber nach deutschem Recht steuerpflichtig sind, gib diese hier an.

Hierzu gehört nicht der steuerpflichtige Arbeitslohn nach DBA oder ATE.

     Bezeichnung

Gib hier nur Gehaltsbestandteile an, die unmittelbar aufgrund einer konkreten inländischen Arbeitsleistung gewährt wurden.

Das können u.a. folgende Gehaltsbestandteile sein:

  • Reisekosten,
  • Überstundenvergütungen,
  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit,
  • Auslandszulagen,
  • projektbezogene Erfolgsprämien.

Der Arbeitgeber hat in der Regel eine Aufteilung der Aufwendungen bereits in der Lohnabrechnung vorgenommen und den steuerfreien Arbeitslohn auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Das Finanzamt kann im Rahmen der Steuererklärung eine Überprüfung der Aufteilung vornehmen.

     Bezeichnung

Gib hier nur Gehaltsbestandteile (Sondervergütungen) an, die unmittelbar aufgrund einer konkreten ausländischen Arbeitsleistung gewährt wurden.

Das können u.a. folgende Gehaltsbestandteile sein:

  • Reisekosten,
  • Überstundenvergütungen,
  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit,
  • Auslandszulagen,
  • projektbezogene Erfolgsprämien,
  • Überlassung einer Wohnung im Tätigkeitsstaat,
  • Aufwendungen für Sprachunterricht,
  • Aufwendungen für Visa,
  • Kosten für medizinische Untersuchungen für die Auslandstätigkeit,
  • sonstige Unterstützungsleistungen für mitreisende Familie.

Der Arbeitgeber hat in der Regel eine Aufteilung der Aufwendungen bereits in der Lohnabrechnung vorgenommen und den steuerfreien Arbeitslohn auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Das Finanzamt kann im Rahmen der Steuererklärung eine Überprüfung der Aufteilung vornehmen.

     Bezeichnung

Gib hier den Arbeitslohn an, der auf andere Länder entfällt.

Auf welchem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen beruht die Tätigkeit?

Gib hier das zwischenstaatliche Übereinkommen an, nach dem Dein Arbeitslohn dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Für welche Organisation erfolgt die Tätigkeit (genaue Bezeichnung)?

Gib hier die Organisation an, bei der du beschäftigt bist.

Art der ausgeübten Tätigkeit

Gib hier die Art der ausgeübten Tätigkeit an.

Bitte gib die genaue Art der Tätigkeit an. Erfolgt die Tätigkeit als Angestellter der internationalen Organisation oder als selbständiger Sachverständiger für die Organisation, füge bitte entsprechende Unterlagen bei.

Höhe des Arbeitslohns mit Progressionsvorbehalt

Gib hier die Höhe des Bruttoarbeitslohns an, der in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

= Zwischensumme

Zwischensumme

= Summe in- und ausländischer Arbeitslohn

Summe in- und ausländischer Arbeitslohn

= Verbleibender Arbeitslohn

Der verbleibende Arbeitslohn wird nach dem Verhältnis der vereinbarten Arbeitstage im Ausland zu den übrigen vereinbarten Arbeitstagen aufgeteilt

Hast du weitere besondere Lohnbestandteile erhalten?

Wenn du weitere besondere Lohnbestandteile erhalten hast, wähle "Ja" aus.

Besondere Lohnbestandteile sind z. B.

  • Entschädigungen,
  • Abfindungen,
  • Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder
  • Aktienoptionsprogramme.

Soweit für besondere steuerfreie Lohnbestandteile die sog. Fünftel-Regelung nach § 34 EStG zur Anwendung kommt, sind die Eintragungen vorzunehmen.

Zu Einzelheiten bzgl. der besonderen steuerfreien Lohnbestandteile beachte bitte das BMF-Schreiben vom 12.11.2014 zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen.