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Bekomme ich auch die Entfernungspauschale, wenn ich einen Firmenwagen nutze?
Du kannst die Entfernungspauschale auch dann erhalten, wenn Du einen Firmenwagen für den Weg zur Arbeit nutzt. Dabei musst Du jedoch folgende Besonderheiten beachten:
Verkehrsgünstige Strecke
Auch wenn Dein Arbeitgeber bei der Berechnung des steuerpflichtigen Nutzungswertes die kürzeste Strecke zugrunde legt, darfst Du dennoch eine längere Fahrstrecke in der Steuererklärung angeben, wenn diese verkehrsgünstiger ist und Du diese regelmäßig nutzt.
Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte musst Du zusätzlich zum privaten Nutzungswert von 1 Prozent des Listenpreises einen Zuschlagswert versteuern. Dieser beträgt für Fahrten zur Arbeit monatlich 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer.
Im Gegenzug darfst Du dann wie jeder Arbeitnehmer die Entfernungspauschale von 0,30 Euro / 0,38 Euro pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen. Versteuert Dein Arbeitgeber jedoch den steuerpflichtigen Nutzungswert für den Firmenwagen pauschal mit 15 Prozent, musst Du den monatlich pauschal versteuerten Betrag von Deinen Werbungskosten abziehen und kannst nur noch den Rest als Werbungskosten abziehen.
Vereinfachungsregel
Auch wenn der Arbeitgeber bei der Ermittlung des Nutzungswerts aus Vereinfachungsgründen nur 180 Tage angesetzt hat, kannst Du beispielsweise 220 Tage beim Werbungskostenabzug geltend machen.
(2022): Bekomme ich auch die Entfernungspauschale, wenn ich einen Firmenwagen nutze?
Welche Umzugskosten kann ich absetzen?
In Zusammenhang mit dem Bezug der Zweitwohnung kannst du die entstehenden tatsächlichen Kosten steuerlich absetzen. Dies beginnt bereits bei der Wohnungssuche: Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Wohnungssuche entstehen, wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung, Telefon- oder Portogebühren, sind als Werbungskosten absetzbar.
Auch die Kosten für den Umzug erkennt das Finanzamt an. So kannst du die Kosten der Spedition, Aufwendungen für einen Leihwagen, Helferlöhne oder Umzugskartons absetzen. Auch die Maklergebühr zur Erlangung der neuen Mietwohnung ist absetzbar, nicht jedoch die Maklergebühr zum Kauf eines Eigenheims am auswärtigen Beschäftigungsort. Bitte beachte, dass du deine Umzugskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung einzeln nachweisen musst, da die Umzugskostenpauschale nicht gewährt wird, weil du deinen Lebensmittelpunkt nicht verlagerst. Die Absetzbarkeit der Umzugskosten gilt auch für deinen Rückumzug in deine Hauptwohnung. Falls du beim Auszug aus deiner Zweitwohnung Schönheitsreparaturen durchführen musst, kannst du auch diese in der Steuererklärung angeben.
(2022): Welche Umzugskosten kann ich absetzen?
Wie viele Heimfahrten kann ich in welcher Höhe absetzen?
Liegt bei dir eine doppelte Haushaltsführung vor, kannst du auch Familienheimfahrten von der Steuer absetzen, jedoch nur maximal eine Fahrt pro Woche. Pro Jahr kannst du maximal 46 Heimfahrten ansetzen, da das Finanzamt von 6 Wochen Jahresurlaub ausgeht. Beachte aber, dass du diese Fahrten auf Nachfrage des Finanzbeamten belegen kannst.
Dies kann zum Beispiel durch Zugtickets oder durch den Kilometerstand deines PKW erfolgen. Die Familienheimfahrten kannst du mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer (0,38 Euro ab dem 21. Km) steuerlich geltend machen. Dabei ist der absetzbare Betrag nicht wie bei den Fahrtkosten zur Arbeitsstätte auf den Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr beschränkt.
Kannst du zum Beispiel wegen Krankheit oder hoher Arbeitsbelastung eine Heimfahrt nicht antreten, kannst du stattdessen die Kosten für ein 15-minütiges Telefongespräch mit deinem Partner steuerlich geltend machen. Erhältst du aus den gleichen Gründen an deinem Arbeitsort Besuch von deiner Familie (Ehepartner und minderjährige Kinder), kannst du deren Fahrtkosten in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen.
Das gilt jedoch nicht für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Familie. Kosten für Familienheimfahrten mit dem Flugzeug oder einer entgeltlichen Sammelbeförderung werden in Höhe der tatsächlichen Kosten anerkannt.
(2022): Wie viele Heimfahrten kann ich in welcher Höhe absetzen?
Kann ich Fahrten einer „Sammelbeförderung“ absetzen?
Eine Sammelbeförderung liegt vor, wenn dir von deinem Arbeitgeber für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird oder wenn du zum Beispiel mit einem Bus gefahren wirst. Ob du für diese Fahrten Werbungskosten ansetzen kannst, hängt davon ab, ob dir tatsächlich Kosten entstanden sind oder ob die Fahrten für dich kostenfrei erfolgten. Musstest du keine Zuzahlungen leisten, steht dir auch keine Entfernungspauschale zu.
Musstest du für die Sammelbeförderung einen Kostenanteil selbst tragen, kannst du diesen Betrag mit Nachweis geltend machen. Die Entfernungspauschale steht dir hier nicht zu.
(2022): Kann ich Fahrten einer „Sammelbeförderung“ absetzen?
Wann sollte ich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachweisen?
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, wie Bus, Bahn, Straßenbahn, kannst du ebenfalls die Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer (bzw. 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer) geltend machen. Damit fährst du im Allgemeinen gut, denn die Kosten dürften meist niedriger sein. Falls jedoch die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf das Kalenderjahr bezogen höher sind als die Entfernungspauschale, kannst du diese geltend machen. Der abzugsfähige Gesamtbetrag ist auf 4.500 Euro begrenzt.
Beispiel
Herr X fährt an 230 Tagen pro Jahr mit dem Zug zu seiner Arbeitsstelle, die 70 Kilometer von seinem Wohnort entfernt ist. Herr X würde mit der Entfernungspauschale folgende Kosten als Werbungskosten absetzen können:
- 230 Tage x 20 km x 0,30 Euro = 2.070 Euro zzgl.
- 230 Tage x 50 km x 0,38 Euro = 4.370 Euro
- Summe = 6.440 Euro.
Ohne Nachweise und weitere Erklärungen würde nur der Höchstsatz von 4.500 Euro anerkannt werden. Mit Fahrscheinen (Fahrkarte, Fahrkarten, Ticket, Bahnticket) und weiteren Nachweisen kann Herr X aber die tatsächlichen Kosten nachweisen und erhält so einen höheren Werbungskostenabzug.
Gleichzeitig kannst du die Fahrscheine als Nachweis für eine regelmäßige Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nutzen, wenn dieses zwar nicht den kürzesten Weg zu deiner Arbeitsstätte nimmt, aber dafür verkehrsgünstiger und schneller ans Ziel kommt. Nutzt man eine verkehrsgünstigere, aber dafür längere Strecke, muss dessen Nutzung regelmäßig erfolgen. Dies kannst du mit Fahrscheinen nachweisen.
Tipp: Ab dem 21. Entfernungskilometer gibt es die erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent. Diese ist vorrangig bei der Teilstrecke anzusetzen, die mit einem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen zurückgelegt wird, da für diese der Höchstbetrag von 4.500 Euro nicht gilt. Die Entfernungspauschale von 30 Cent für die ersten 20 km ist vorrangig bei der Teilstrecke der öffentlichen Verkehrsmittel anzusetzen.
(2022): Wann sollte ich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachweisen?
Wie kann ich mehrere wöchentliche Heimfahrten absetzen?
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung wird als Werbungskostenabzug nur eine Familienheimfahrt pro Woche anerkannt. Fährst du dennoch öfter als einmal pro Woche nach Hause, hast du ein Wahlrecht:
- Entweder setzt du eine Heimfahrt pro Woche ab und kannst gleichzeitig Unterkunftskosten und in den ersten drei Monaten Verpflegungspauschbeträge als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzen.
- Oder du kannst alternativ sämtliche Heimfahrten mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer (0,38 Euro ab dem 21. Km) als Werbungskosten geltend machen. Diese gelten als Fahrten zwischen der zweiten Wohnung und der Arbeitsstätte. Dann kannst du die Übernachtungskosten und die Verpflegungspauschbeträge in den ersten drei Monaten aber nicht von der Steuer absetzen.
Die zweite Variante bietet sich an, wenn du häufig nach Hause fährst und niedrige Übernachtungskosten an deinem Zweitwohnsitz hast. Du solltest außerdem bei der zweiten Variante beachten, dass Fahrten, die nicht mit dem eigenen PKW durchgeführt werden, nur bis zum Höchstsatz von 4.500 Euro abziehbar sind. Du kannst dieses Wahlrecht bei derselben doppelten Haushaltsführung pro Kalenderjahr nur einmal ausüben. Wechselst du beispielsweise den Arbeitsplatz und den Arbeitsort innerhalb eines Jahres, liegt eine neue doppelte Haushaltsführung vor, und du hast ein neues Wahlrecht.
Welche Kosten kann ich für die Hinfahrt bzw. die letzte Heimfahrt geltend machen?
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung kannst du die Kosten für die erste Hinfahrt von deiner Hauptwohnung zur Zweitwohnung sowie für die letzte Heimfahrt als Werbungskosten absetzen.
Die Höhe des Betrages, den du dabei geltend machen kannst, ist abhängig von der Wahl des Verkehrsmittels:
- Du nutzt den eigenen Pkw: 0,30 Euro je gefahrene Kilometer oder km-Kostensatz
- Du nutzt Motorrad oder Motorroller: 0,20 Euro je gefahrene Kilometer (ab 2014).
- Du nutzt öffentliche Verkehrsmittel (auch Flugzeug): tatsächliche Kosten in nachgewiesener Höhe.
(2022): Wie kann ich mehrere wöchentliche Heimfahrten absetzen?
Welche Übernachtungskosten kann ich absetzen?
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung kannst du die Kosten für Übernachtungen in deiner Zweitwohnung absetzen. Anerkannt werden nur nachgewiesene Kosten, keine Pauschbeträge. Als Zweitwohnung wird jede Unterkunft anerkannt, in der du eine Möglichkeit zur Übernachtung hast. Wie oft du diese Möglichkeit nutzt, ist unerheblich. Unterkünfte können zum Beispiel sein:
- eine Mietwohnung,
- ein eigenes Haus oder
- ein Hotelzimmer.
Nutzt du am Zweitwohnort eine Mietwohnung, kannst du die Miet- und Mietnebenkosten wie Heizung oder Strom der Zweitwohnung geltend machen. Auch die Ausgaben für notwendige Einrichtungsgegenstände können abgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Tisch, Bett, Schrank oder auch Küchen- und Badezimmereinrichtung. Bei Anschaffungskosten bis 800 Euro netto kann der Betrag sofort in voller Höhe abgesetzt werden, teurere Gegenstände müssen über einen längeren Zeitraum verteilt abgeschrieben werden. Bei neuen Möbeln beträgt die Nutzungsdauer 13 Jahre. Nutzt du ein Hotel als Übernachtungsmöglichkeit, kannst du die tatsächlich nachgewiesenen Übernachtungskosten absetzen. Sind im Übernachtungspreis Verpflegungskosten enthalten und nicht gesondert ausgewiesen, verringert sich der absetzbare Betrag um folgende Posten:
- für ein Frühstück um 20 Prozent und
- für ein Mittag- bzw. Abendessen um 40 Prozent der Verpflegungspauschale bei Abwesenheit von 24 Stunden (28 Euro).
Bewohnst du eine Eigentumswohnung kannst du deine Aufwendungen (Nebenkosten der Wohnung, Schuldzinsen für ein Hypothekendarlehen, Abschreibung etc.) bis zu der Höhe absetzen, die eine angemessene Wohnung an Miete kosten würde.
Seit 2014 ist bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland der abzugsfähige Betrag auf einen Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat begrenzt. Dieser Höchstbetrag umfasst alle für die Unterkunft oder Wohnung entstehenden Aufwendungen, die vom Arbeitnehmer selbst getragen werden, insbesondere Miete inklusive Betriebskosten, auch für eine möblierte Wohnung, Anschaffungskosten für notwendige Hausrats- und Einrichtungsgegenstände, Zweitwohnungsteuer, Renovierung usw. Der Höchstbetrag von 1.000 Euro gilt monatsbezogen und als Durchschnittswert für das Gesamtjahr. Wenn die Aufwendungen in einzelnen Monaten weniger als 1.000 Euro und in anderen Monaten mehr als 1.000 Euro betragen, dürfen die übersteigenden Beträge mit den nicht ausgeschöpften Höchstbeträgen verrechnet werden.
Achtung
Aktuell hat der Bundesfinanzhof gegen den Fiskus entschieden, dass die Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht zu den Unterkunftskosten gehören, deren Abzug auf 1.000 Euro im Monat begrenzt ist. Vielmehr sind Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat - soweit sie notwendig sind - in vollem Umfang zusätzlich als sonstige notwendige Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG abziehbar (BFH-Urteil vom 4.4.2019, VI R 18/17).
- Nach Auffassung des BFH werden Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat vom Höchstbetrag nicht erfasst, da diese nur für deren Nutzung und nicht für die Nutzung der Unterkunft getätigt werden. Die Nutzung der Einrichtungsgegenstände ist nicht mit der Nutzung der Unterkunft als solcher gleichzusetzen. Gesetzgeberisches Ziel der Neuregelung sei es, nur die Kosten für die Unterkunft auf 1.000 Euro monatlich zu begrenzen, nicht hingegen sonstige notwendige Aufwendungen.
- Der maximal abzugsfähige Betrag von 1.000 Euro im Monat umfasst nach der Gesetzesbegründung "alle für die Unterkunft oder Wohnung entstehenden Aufwendungen, z.B. Miete inklusive Betriebskosten, Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze, auch in Tiefgaragen, Aufwendungen für Sondernutzung (wie Garten etc.), die vom Arbeitnehmer selbst getragen werden". Die Festsetzung des Betrags von 1.000 Euro orientiere "sich dabei an einer von der Rechtsprechung bisher immer herangezogenen, nach Lage und Ausstattung durchschnittlichen, ca. 60 qm großen Wohnung".
Tipp 1
Steht die Zweitwohnung im Eigentum des Arbeitnehmers, sind die tatsächlichen Aufwendungen, z.B. AfA, Schuldzinsen, Betriebskosten, Reparaturkosten, bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro monatlich als Werbungskosten absetzbar. Auch hier sind die Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände und Hausrat zusätzlich zum Höchstbetrag abziehbar (BMF-Schreiben vom 24.10.2014, BStBl. 2014 I S. 1412, Tz. 103).
Tipp 2
Bei Nutzung einer möblierten oder teil möblierten Wohnung ist im Allgemeinen eine höhere Miete zu zahlen. Soweit der Mietvertrag keine Aufteilung der Miete für die Nutzung der Wohnung und die Nutzung der Möbelstücke enthält - wie es in der Regel der Fall sein wird -, kann die gezahlte Miete im Schätzwege nach § 162 AO aufgeteilt werden. Die Wohnungsnutzung ist dann auf 1.000 EUR pro Monat begrenzt absetzbar und die Möblenutzung darüber hinaus abzugsfähig (BFH-Urteil vom 4.4.2019, VI R 18/17).
Tipp 3
Das Finanzgericht des Saarlandes hat entschieden, dass auch die Kosten für einen angemieteten Stellplatz oder für eine Garage nicht zu den Unterkunftskosten gehören und damit ebenfalls nicht unter die 1.000 EUR-Grenze fallen. Sie sind damit auch dann abziehbar, wenn bereits die Miete für die Wohnung so hoch ist, dass die Grenze überschritten wird (Gerichtsbescheid vom 20.5.2020, 2 K 1251/17).
Tipp 4
Aktuell hat die Finanzverwaltung eine erfreuliche Vereinfachungsregelung bekannt gegeben: Wenn die Anschaffungskosten für die Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung - ohne Arbeitsmittel - insgesamt nicht höher sind als 5.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer, ist aus Vereinfachungsgründen davon auszugehen, dass diese Kosten als "notwendig" bzw. als nicht überhöht gelten und ohne weitere Prüfung als Werbungskosten anzuerkennen sind (BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl 2020 I S. 1228, Tz. 108).
Tipp 5
Aktuell hat das Finanzgericht München gegen den Fiskus entschieden, dass Aufwendungen für die Zweitwohnungsteuer nicht zu den Unterkunftskosten gehören, die mit höchstens 1.000 Euro im Monat als Werbungskosten anerkannt werden können. Vielmehr kann die Zweitwohnungsteuer zusätzlich als "sonstige Aufwendungen" im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden (FG München vom 26.11.2021, 8 K 2143/21).
(2022): Welche Übernachtungskosten kann ich absetzen?
Welche sonstigen Kosten sind bei doppelter Haushaltsführung absetzbar?
Sind die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt, können diverse Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies beginnt bereits bei der Wohnungssuche. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Wohnungssuche entstehen, wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung, Telefon- oder Portogebühren, sind als Werbungskosten absetzbar.
Auch die Kosten für den Umzug erkennt das Finanzamt an. Dazu zählen unter anderem:
- Transportkosten für eine Spedition oder
- einen Leihwagen und auch
- Reisekosten am Umzugstag.
Weiterhin können die Miet- und Mietnebenkosten, wie Heizung oder Strom, der Zweitwohnung abgesetzt werden. Auch die Ausgaben für notwendige Einrichtungsgegenstände können abgesetzt werden.
Dazu zählen beispielsweise
- Tisch,
- Bett,
- Schrank,
- Küchen- und Badezimmereinrichtung
- Geschirr und Töpfe,
- Kaffeemaschine,
- Staubsauger sowie
- Tisch- und Bettwäsche.
Weiterhin absetzbar sind die
- Zweitwohnungsteuer,
- Aufwendungen für die Renovierung der Zweitwohnung vor Bezug und bei Auszug sowie
- Schadenskosten infolge eines Unfalls, der sich auf einer Heimfahrt ereignet.
Bei Anschaffungskosten bis 800 Euro netto kann der Betrag sofort in voller Höhe abgesetzt werden, teurere Gegenstände müssen über einen längeren Zeitraum verteilt abgeschrieben werden.
(2022): Welche sonstigen Kosten sind bei doppelter Haushaltsführung absetzbar?
Welche Strecke ist für die Entfernungskilometer maßgebend?
Maßgebend für die Entfernung ist die kürzeste benutzbare Straßenverbindung zwischen deiner Wohnung und deiner Arbeitsstätte. Maßgebend ist nicht die "regelmäßige Arbeitsstätte", sondern die so genannte "erste Tätigkeitsstätte" - ein kleiner, aber mitunter feiner Unterschied.
Solltest du regelmäßig eine offensichtlich verkehrsgünstigere, aber längere Strecke nutzen, ist das Finanzamt auch damit meistens einverstanden. Verkehrsgünstiger ist eine Verbindung, wenn du deine Arbeitsstelle schneller und pünktlicher erreichst als über die kürzeste Strecke.
Viele Finanzämter wollen eine längere Strecke nur dann akzeptieren, wenn die Zeitersparnis mindestens 20 Minuten pro Fahrt beträgt. Aber diese Bedingung ist kein Kriterium dafür, eine längere Wegstrecke abzulehnen. Vielmehr muss eine zeitliche Ersparnis im Verhältnis zur Gesamtdauer der Fahrt gesehen werden (BFH-Urteil vom 16.11.2011, BStBl. 2012 II S. 520). Das bedeutet:
- Die Fahrzeitersparnis sollte mindestens 10 % der für die kürzeste Verbindung benötigten Fahrzeit betragen.
- Eine Strecke kann - außer der Zeitersparnis - auch dann "offensichtlich verkehrsgünstiger" sein als die kürzeste Verbindung, wenn die längere Route bessere Straßen, weniger Ampeln, weniger Ortsdurchfahrten, weniger Verkehr usw. enthält. Deshalb kann eine "offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung auch vorliegen, wenn nur eine geringe oder gar keine Zeitersparnis zu erwarten ist, sich die Strecke jedoch aufgrund anderer Umstände als verkehrsgünstiger erweist als die kürzeste Verbindung.
Tipp: Fährst du eine weitere Strecke bzw. eine Umwegstrecke aus gesundheitlichen Gründen, weil du beispielsweise wegen Höhenangst nicht über eine Hochbrücke fahren kannst, muss das Finanzamt auch diese Strecke akzeptieren. Die Fahrtkosten sind allerdings nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, selbst wenn der Amtsarzt die Angstzustände attestiert hat (FG Hamburg vom 24.3.2003, II 61/02).
Solltest du mehrere Verkehrsmittel für deinen Arbeitsweg nutzen (Fahrrad plus öffentliche Verkehrsmittel), wird immer die kürzeste Straßenverbindung zur Ermittlung der Pauschale herangezogen. Gefahrene Mehrkilometer werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Außerdem werden nur volle Kilometer berücksichtigt, angefangene Kilometer leider nicht.
Auch wenn du berufsbedingt mehrmals pro Tag eine Fahrt zu deiner Arbeitsstelle unternehmen musst, kannst du die Entfernungspauschale nur einmal pro Tag in Anspruch nehmen. Auch Fahrten zu einem Mittagessen sind nicht absetzbar, da diese Fahrten in den Bereich der privaten Lebensführung fallen.
Zur Entlastung der Fernpendler wurde die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel angehoben, und zwar
- ab dem 1.1.2021 um 5 Cent auf 35 Cent,
- ab dem 1.1.2022 um weitere 3 Cent auf 38 Cent.
Die Anhebung soll vorerst befristet sein bis zum 31. Dezember 2026.
Beispiel
Die Arbeitsstätte von Herrn X liegt in der kürzesten Verbindung 25 Kilometer von seinem Wohnort entfernt. Nutzt er aber die Schnellstraße für seinen Arbeitsweg, fährt er zwar 17 Kilometer mehr, spart aber 45 Minuten Fahrzeit.
Entfernungspauschale für 25-km-Weg: 230 Arbeitstage x 20 Kilometer x 0,30 Euro = 1.380 Euro, zzgl.230 Tage x 5 Kilometer x 0,38 Euro = 437,00 Euro; Summe = 1.817,00 Euro.
Entfernungspauschale für 42-km-Weg: 230 Arbeitstage x 20 Kilometer x 0,30 Euro = 1.380 Euro; zzgl. 230 Tage x 22 Kilometer x 0,38 Euro = 1.922,80 Euro; Summe = 3.202,80 Euro.
Du musst in diesem Fall dem Finanzamt aber die Umstände des "Umwegs" erläutern und dabei explizit auf die Zeitersparnis hinweisen.
(2022): Welche Strecke ist für die Entfernungskilometer maßgebend?