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Wann muss ich Einkünfte als Grenzgänger eintragen?
Wenn du im Grenzgebiet eines Landes wohnst und als Arbeitnehmer täglich zur Arbeit in das Nachbarland pendelst, bist du ein sogenannter Grenzgänger oder Grenzpendler. Was dein Einkommen betrifft, gilt in den meisten Nachbarländern Folgendes: Dein Gehalt musst du in dem Land versteuern, in dem du arbeitest, das Einkommen bleibt in dem Land, in dem du wohnst, steuerfrei. Allerdings wird dein ausländisches Einkommen in den Progressionsvorbehalt einbezogen und erhöht auf diese Weise den Steuersatz für dein übriges Einkommen.
Die Angaben sind in der "Anlage N" und in der "Anlage N-AUS" bzw. in der Anlage N-Gre zu machen. Die Anlage N-Gre betrifft ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für Grenzgänger aus Baden-Württemberg nach Österreich, Schweiz und Frankreich.
Tipp
Wenn du alleinstehend bist, als Grenzgänger arbeitest und kein zusätzliches Einkommen in Deutschland hast, musst du dir über den Progressionsvorbehalt in Deutschland keine Sorgen machen.
Ausnahmen: Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Arbeitest du in Frankreich oder Österreich, musst du dort keine Steuern zahlen, sondern den Arbeitslohn in deiner deutschen Steuererklärung angeben und normal versteuern. Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern ihr Einkommen jedoch in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.
Arbeitest du als Grenzgänger in der Schweiz, darf dein Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die jedoch auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird. Bist du Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, musst du dein Einkommen komplett in Deutschland versteuern.
Bitte beachte, dass es in der Coronazeit Besonderheiten bei den Grenzgängerregelungen gibt, da sich viele Mitarbeiter im Homeoffice befinden oder befunden haben und nicht täglich pendeln bzw. gependelt sind (siehe auch: Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich).
(2022): Wann muss ich Einkünfte als Grenzgänger eintragen?
Was ist steuerfreier Arbeitslohn nach DBA/ATE?
Hiermit ist der steuerfreie Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Auslandstätigkeitserlass (ATE) gemeint. In einem DBA ist geregelt, wie Arbeitnehmer mit Auslandstätigkeit ihr Einkommen versteuern müssen und so eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Der Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland kann nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) steuerfrei sein, wenn mit dem betreffenden Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und die Tätigkeit mindestens drei Monate ununterbrochen besteht. Krankheit oder Urlaub schaden der Tätigkeitsdauer nicht, werden aber bei der Dreimonatsfrist nicht mitgerechnet.
Bist du mit deinem Gehalt im Ausland steuerpflichtig, wirst du in Deutschland nach DBA oder ATE von der Steuer freigestellt. Allerdings wird das im Ausland versteuerte Einkommen in Deutschland in den Progressionsvorbehalt mit einbezogen. Das heißt, aus dem Auslandseinkommen und weiterem Einkommen in Deutschland wird ein Gesamteinkommen ermittelt. Aus diesem Gesamteinkommen ergibt sich ein höherer Steuersatz, mit dem allerdings nur das in Deutschland erzielte Einkommen besteuert wird.
Ausnahmen:
- Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen. Arbeitest du in diesen Ländern, ist der Arbeitslohn im Wohnsitzstaat Deutschland zu versteuern.
- In der Schweiz darf der Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird.
- Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern ihr Einkommen immer in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.
Hinweis: Aktuell wurde der Auslandstätigkeitserlass überarbeitet. Auf eine besonders wichtige neue Bestimmung möchten wir aufmerksam machen: Arbeitnehmer müssen nachweisen, dass ihr Arbeitslohn im Ausland einer Mindestbesteuerung unterlegen hat. Kannst du den Nachweis nicht erbringen oder liegt keine Mindestbesteuerung vor, so greifen der Auslandstätigkeitserlass und damit die Steuerfreistellung in Deutschland nicht. Die neuen Regelungen sind auf Arbeitslöhne und sonstige Bezüge anzuwenden, die nach dem 31.12.2022 gezahlt werden oder dem Arbeitnehmer nach diesem Zeitpunkt zufließen.
(2022): Was ist steuerfreier Arbeitslohn nach DBA/ATE?
Was ist steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Auslandstätigkeitserlass (ATE)?
In einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist geregelt, wo und wie das Einkommen zu versteuern ist, wenn die Tätigkeit in einem ausländischen Staat ausgeübt wird. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung hat Deutschland mit über 70 Staaten solche Abkommen abgeschlossen.
Der Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland kann auch nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) steuerfrei sein, wenn mit dem betreffenden Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und die Tätigkeit mindestens drei Monate ununterbrochen besteht. Krankheit oder Urlaub schaden der Tätigkeitsdauer nicht, verlängern sie jedoch entsprechend.
Bist du im Ausland berufstätig und somit steuerpflichtig, wirst du in Deutschland nach DBA oder ATE von der Steuer freigestellt. Zahlst du jedoch die Steuern für deine Auslandstätigkeit in Deutschland, musst du das Einkommen im Tätigkeitsstaat nicht noch einmal versteuern. Allerdings wird das im Ausland versteuerte Einkommen in Deutschland in den Progressionsvorbehalt mit einbezogen. Das heißt, aus dem Auslandseinkommen und weiterem Einkommen in Deutschland wird ein Gesamteinkommen ermittelt. Aus diesem Gesamteinkommen ergibt sich ein höherer Steuersatz, mit dem allerdings nur das Einkommen, das du in Deutschland erhalten hast, versteuert werden muss.
Ausnahmen: Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen. Arbeitest du in Frankreich oder Österreich, musst du dort keine Steuern zahlen, sondern den Arbeitslohn in deiner deutschen Steuererklärung angeben und normal versteuern. Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern ihr Einkommen jedoch in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.
Arbeitest du als Grenzgänger in der Schweiz, darf dein Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die jedoch auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird. Bist du Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, musst du dein Einkommen komplett in Deutschland versteuern.
(2022): Was ist steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Auslandstätigkeitserlass (ATE)?
Wer muss die Anlage N-AUS ausfüllen?
Wer in Deutschland wohnt und daher unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, muss hier auch seinen Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland in der Steuererklärung angeben. Auch steuerfreier Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit ist zu erklären, weil dieser meistens im Progressionsvorbehalt erfasst wird - und zwar in der "Anlage N". Dazu sind ergänzende Angaben in der "Anlage N-AUS" zu machen.
Für jeden ausländischen Staat ist eine gesonderte "Anlage N-AUS" auszufüllen. Darin kannst du beispielsweise Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit angeben, die dann "wie Werbungskosten" von den ausländischen Einnahmen abgezogen werden. Dadurch vermindert sich der Betrag der ausländischen Einkünfte, der in den Progressionsvorbehalt eingeht und das Steuersatzeinkommen erhöht.
(2022): Wer muss die Anlage N-AUS ausfüllen?
Was ist der Unterschied zwischen Grenzgängern und Grenzpendlern?
Grenzpendler sind Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland ihr Einkommen zum weitaus größten Teil erzielen und versteuern. Du kannst dich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in Deutschland als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen. Ob dies möglich ist, hängt allein von bestimmten Einkunftsgrenzen ab (§ 1 Abs. 3 EStG).
- Die inländischen Einkünfte, die in Deutschland versteuert werden, müssen mindestens 90 % der Gesamteinkünfte betragen (relative Grenze). Oder
- die ausländischen Einkünfte, die nicht in Deutschland versteuert werden, dürfen den steuerlichen Grundfreibetrag nicht übersteigen (absolute Grenze). Der Grundfreibetrag beträgt im Jahre 2021 für Alleinstehende 9.744 Euro und für Verheiratete 19.488 Euro.
Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und arbeitstäglich zu ihrem Arbeitsplatz ins benachbarte Ausland auspendeln. Umgekehrt gibt es Grenzgänger, die arbeitstäglich aus dem Ausland nach Deutschland einpendeln.
Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich und der Schweiz enthalten für Grenzgänger eine besondere steuerliche Regelung: Für Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland wird das Besteuerungsrecht für den im Ausland erzielten Arbeitslohn - statt wie üblich dem ausländischen Tätigkeitsstaat - dem Wohnsitzstaat Deutschland zugewiesen. Entsprechendes gilt umgekehrt für Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland, die bei einem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt sind. Wohnort und Arbeitsort müssen also in einer Grenzzone liegen:
- Bezüglich Frankreich gilt für deutsche Grenzgänger eine Grenzzone von 20 km beiderseits der Grenze.
- Bezüglich Österreich gilt eine Grenzzone von 30 km beiderseits der gemeinsamen Grenze.
- Bezüglich der Schweiz gibt es seit 1994 eine Grenzzone hüben und drüben nicht mehr. Unter die spezielle Grenzgängerregelung nach dem DBA-Schweiz fällt jeder, der in Deutschland wohnt und regelmäßig zu seinem Arbeitsplatz in die Schweiz pendelt - und umgekehrt.
Bei diesen Grenzgängern erfolgt also die Versteuerung des Arbeitslohns im Wohnsitzstaat. Das bedeutet: Deutsche Grenzgänger müssen in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgeben (Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Hierzu hast du neben der "Anlage N" auch die "Anlage N-Gre" auszufüllen.
Bezüglich Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark, Polen und Tschechien gibt es für deutsche Grenzgänger keine besondere Grenzgängerregelung. Vielmehr gilt für sie die allgemeine Steuerregel: Sie haben ihren Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat zu versteuern. Das Besteuerungsrecht hat der Tätigkeitsstaat. Der im Ausland erzielte und versteuerte Arbeitslohn bleibt in Deutschland steuerfrei, wird hier aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen und führt so zu einem höheren Steuersatz für das übrige Einkommen.
Hinweis: Beachte in den Coronajahren ggf. Sonderregelungen für Grenzgänger und Grenzpendler, wenn du dich längere Zeit im Homeoffice befunden hast.
(2022): Was ist der Unterschied zwischen Grenzgängern und Grenzpendlern?