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Haushaltsnahe Aufwendungen

 

Profitieren Sie von den Steuervorteilen für Handwerkerleistungen oder für bestimmte Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt! Das lohnt sich für fast jeden Steuerpflichtigen, der einen eigenen Haushalt unterhält.

Beteiligen Sie den Staat an jeder Rechnung, die für Arbeiten in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus anfallen. Nicht nur Eigentümer können die Vorteile nutzen, auch alle Mieter können einen Teil der anfallenden Nebenkosten als Haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen und direkt Steuern sparen!

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Haushaltsnahe Aufwendungen



Vorsicht: Nicht immer kannst du haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Kosten, die du bereits als Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angibst, kannst du nicht auch noch als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.


Die Art, wie du die Kosten absetzt, kannst du jedoch nicht selbst bestimmen. Wenn die Kosten beispielsweise als Werbungskosten oder Sonderausgaben zählen, müssen sie auch als solche angegeben werden, das gilt genauso für die außergewöhnlichen Belastungen. Das betrifft beispielsweise die Kosten der Kinderbetreuung, die nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden können, auch wenn der Höchstbetrag für die Kinderbetreuungskosten vielleicht schon überschritten ist.

Auch personenbezogene Dienstleistungen, für einen Friseur oder eine kosmetische Behandlung beispielsweise, gelten nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen, selbst wenn sie in deinem Haushalt stattfinden.

Dienstleistungen, die im Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgelistet sind, kannst du hingegen angeben.

Nicht begünstigt sind jedoch Arbeiten, die nicht in deinem privaten Haushalt erledigt werden, beispielsweise, wenn du deine Wäsche zum Waschen in eine Reinigung gibst.

Handwerkerleistungen, für die du nach einem Versicherungsschaden Leistungen durch deine Versicherung (Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung beispielsweise) erhältst, kannst du nicht in der Steuererklärung geltend machen. Auch Versicherungsleistungen, die du erst später erhalten wirst, müssen einbezogen werden.

Keinen Steuerabzug gibt es ebenfalls für haushaltsnahe Dienstleistungen, die nicht in deinem Privathaushalt stattfinden. Hierzu zählt beispielsweise die Reinigung eines außerhäuslichen Arbeitszimmers, einer Zweitwohnung oder deiner Firma. Solche Ausgaben zählen zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Kosten für eine Reinigungshilfe allerdings, die sowohl in einem häuslichen Arbeitszimmer als auch in deiner Privatwohnung tätig ist, können zeitanteilig aufgeteilt werden. Der berufliche Teil gehört zu den Betriebskosten oder Werbungskosten, der private Teil zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.

Werden haushaltsnahe Dienstleistungen sowohl auf dem Privatgrundstück als auch auf öffentlichem Gelände ausgeführt, ist diese Tätigkeit nach einem BFH-Urteil insgesamt steuerbegünstigt. Dies gilt beispielsweise für das Schneeräumen auf öffentlichen Gehwegen, nicht aber auf öffentlichen Straßen. Die Kosten für den Winterdienst vor dem eigenen Grundstück sind also mit 20 Prozent von der Steuerschuld abziehbar (BFH-Urteil vom 20.3.2014, VI R 55/12).

In 2020 hat der BFH dann aber geurteilt, dass Aufwendungen für die Straßenreinigung vor dem Grundstück nicht als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG steuerbegünstigt sind (BFH-Urteil vom 13.5.2020, VI R 4/18).

Jüngst hat das Bundesfinanzministerium zu der Rechtsprechung des BFH folgende Übersicht veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 1.9.2021, IV C 8 - S 2296-b/21/10002 :001):

 

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Darüber hinaus verfügt das BMF: Für Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nicht nur einzelnen Haushalten, sondern allen an den Maßnahmen der öffentlichen Hand beteiligten Haushalten zugutekommen, ist eine Begünstigung nach § 35a EStG ausgeschlossen. Insoweit fehlt es an einem räumlich-funktionalen Zusammenhang der Handwerkerleistungen mit dem Haushalt des einzelnen Grundstückseigentümers. Das betrifft zum Beispiel den Ausbau des allgemeinen Versorgungsnetzes oder die Erschließung einer Straße. Diese Haltung entspricht dem BFH-Urteil vom 28.4.2020 (VI R 50/17).

(2022): Vorsicht: Nicht immer kannst du haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen



Kann ich auch als Mieter die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen?

Ja, denn du musst nicht Eigentümer der Wohnung sein, um die Aufwendungen geltend machen zu können.

Steuerpflichtige, die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen nicht Auftraggeber der durchgeführten Maßnahme sein. Somit können auch Mieter Kosten für Leistungen geltend machen, die der Vermieter in Auftrag gegeben hat und die im Wege der Betriebskosten von ihnen bezahlt werden.

Wurden vom Vermieter also haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen in Auftrag gegeben, können Mieter die für Betriebskosten zu zahlenden Beträge steuerermäßigend geltend machen, auch hier im Rahmen der genannten Höchstbeträge.

Mit der Betriebskostenabrechnung der Wohnung lassen sich also richtig Steuern sparen, denn viele Positionen können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen die Steuerlast mindern. Bei den Betriebskosten betrifft es vor allem die Positionen

  • Gartenpflege
  • Hausreinigung
  • Hauswartstätigkeiten
  • Schornsteinfegergebühren
  • Aufzugswartung.
Wichtig

Um seinen Anspruch beim Finanzamt geltend machen zu können, benötigt der Mieter eine Bescheinigung vom Vermieter, die die erforderlichen Angaben enthält. Die "normale" Betriebskostenabrechnung enthält die nötigen Angaben in der Regel nicht. Der Mieter hat auf jeden Fall einen Anspruch auf Übermittlung einer entsprechenden Bescheinigung.

Hinweis: Wenn du zur Miete wohnst, kannst du zudem die Steuervergünstigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen, wenn diese von dir beauftragt und in deiner Wohnung durchgeführt wurden.

(2022): Kann ich auch als Mieter die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen?



Welche Aufwendungen sind begünstigt?

Zu den begünstigten Aufwendungen gehört der Bruttoarbeitslohn bzw. das Arbeitsentgelt (bei "Minijobs") und die vom Arbeitgeber getragenen Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer, die Unfallversicherungsbeiträge, die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (U 1 und U 2).

(2022): Welche Aufwendungen sind begünstigt?



Voraussetzungen für alle Steuerermäßigungen

Die Leistung muss im Haushalt des Steuerpflichtigen erfolgt sein. Diese Voraussetzung liegt z.B. nicht vor bei

  • der Pflege und Betreuung von kranken, alten und pflegebedürftigen Personen in einer Tagespflegeeinrichtung,
  • der Reparatur von Haushaltgegenständen im Betrieb des Reparaturunternehmens,
  • der Müllabfuhr (die Verwertung bzw. Entsorgung des Mülls erfolgt außerhalb des Haushalts)

Der Haushalt muss sich in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum befinden. Betreffen die Aufwendungen des Steuerpflichtigen mehrere Haushalte (z. B. Hauptwohnsitz und Ferienwohnung), so ist jeweils insgesamt nur einmal der Höchstbetrag abzugsfähig.

Nicht begünstigt sind Aufwendungen, die bereits nach anderen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden.

Besonderheit bei Wohnungseigentümern: Die Steuerermäßigung erhalten Wohnungseigentümer, die eine Eigentumswohnung selbst nutzen, auch dann, wenn die Gemeinschaft oder der Verwalter Arbeitgeber oder Auftraggeber ist. Und zwar anteilig entsprechend ihrem Miteigentumsanteil.

 

Müllabfuhrgebühren

Die Kosten für die Müllabfuhr werden derzeit nicht als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung berücksichtigt. Die Finanzverwaltung stützt sich insoweit auf ein altes Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26.1.2011 (4 K 1483/10, EFG 2011 S. 978 Nr. 11).

Die Begründung soll darin liegen, dass die Hauptleistung nicht innerhalb der Grundstücksgrenzen der Steuerbürger ausgeübt wird. Die eigentliche Leistung sei nicht das Abholen des Mülls, sondern die spätere Entsorgung und Verwertung. Die Ausleerung sowie der Transport des Mülls seien nur unselbstständige Hilfsleistungen. AKTUELL hat das Finanzgericht Münster diese Sichtweise zwar bestätigt, aber ausdrücklich die Revision zugelassen, die auch bereits vorliegt (Urteil vom 24.2.2022, 6 K 1946/21 E, Rev. unter VI R 8/22).

(2022): Voraussetzungen für alle Steuerermäßigungen



Welche Nachweise sind erforderlich?

Um die Steuerermäßigung zu erhalten, musst du unbedingt eine Bedingung beachten:

Du musst dir vom Dienstleister eine Rechnung als Ausgabenachweis geben lassen, und diese Rechnung darfst du nur mittels Banküberweisung auf dessen Konto begleichen. Achte darauf, dass in der Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen werden. Denn nur die Arbeitskosten sowie Maschinen- und Fahrtkosten mitsamt der darauf entfallenden Mehrwertsteuer sind steuerlich begünstigt. Allerdings muss die Mehrwertsteuer nicht getrennt ausgewiesen werden, du darfst diese den Arbeitskosten hinzurechnen.

Zwar ist es nicht erforderlich, dass du den Kontoauszug der Steuererklärung beifügst. Im Zweifelsfall kann der Finanzbeamte aber dessen Vorlage verlangen. Beträge, die per Dauerauftrag, Einzugsermächtigung oder per Online-Banking bezahlt wurden, werden in Verbindung mit dem Kontoauszug anerkannt. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Es besteht nach wie vor die Bedingung der Banküberweisung. Bar bezahlte Rechnungen werden nicht anerkannt.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehört auch die häusliche Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen durch mobile Pflegedienste oder selbständige Pflegekräfte. Seit 2009 ist nicht mehr erforderlich, dass die Pflegebedürftigkeit und eine Pflegestufe (bis 2016) bzw. einen Pflegegrad (ab 2017) nachgewiesen werden.

Fehlende Bescheinigung 2022: Kein Problem!

Wenn dir noch keine aktuelle Betriebskostenabrechnung oder eine gesonderte Bescheinigung nach § 35 a EStG für 2022 deiner Hausverwaltung vorliegt, ist dies kein Problem. Denn es ist zulässig, die gesamten Aufwendungen erst für das Steuerjahr geltend zu machen, in dem die Abrechnung dem Mieter zugeht. Du nimmst also die neueste dir vorliegende Betriebskostenabrechnung – vermutlich die von 2021 – und machst diese Kosten im Steuerjahr 2022 geltend. So können alle Mieter und Wohnungseigentümer verfahren, denen die aktuelle Bescheinigung nach § 35 a EStG für 2022 noch nicht vorliegt!

Alle Privatpersonen, die Handwerker oder Dienstleister beauftragt haben, machen die Ausgaben aber in dem Steuerjahr geltend, in dem sie auch die entsprechende Rechnung selbst bezahlt haben.

 

Tipp

Im Jahre 2019 hat der Bundesfinanzhof leider - gegen die großzügige Haltung des Fiskus - entschieden, dass die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG nur für Aufwendungen gewährt wird, die einem Steuerbürger für seine eigene Unterbringung in einem Heim oder für seine eigene Pflege entstehen. Hingegen ist der Steuervorteil ausgeschlossen für Aufwendungen, die er für eine andere Person übernimmt, das heißt wenn Kinder die Kosten für ihre Eltern übernehmen (BFH-Urteil vom 3.4.2019, VI R 19/17).

Einige Monate nach dem BFH-Urteil hatte sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ebenfalls mit der Übernahme von Pflegekosten für einen Elternteil befasst. Dieses Mal ging es aber nicht um die Übernahme der Kosten für eine stationäre Pflege, also für die Unterbringung in einem Heim, sondern um die Kostenübernahme für eine ambulante Pflege. Das FG hatte hier wie folgt entschieden: § 35a EStG begünstigt - wenn überhaupt - nur Aufwendungen für die ambulante Pflege von Angehörigen im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen (also des Betreuenden), nicht aber für die ambulante Pflege von Angehörigen in deren Haushalt (BFH-Urteil vom 11.12.2019, 3 K 3210/19). Allerdings wurde damals explizit die Revision zugelassen. Und nunmehr liegt das positive Urteil des BFH vor.

Aktuell hat der Bundesfinanzhof wie folgt geurteilt: Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG kann auch von Steuerzahlern in Anspruch genommen werden, denen Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten erwachsen. Folglich können Kinder die Kosten für eine ambulante Pflege ihrer Eltern abziehen, wenn sie die Kosten getragen haben. Dies gilt auch, wenn die Pflege- und Betreuungsleistungen nicht im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern im Haushalt der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht werden (BFH-Urteil vom 12.4.2022, VI R 2/20).

Allerdings sorgt der BFH auch für eine Verkomplizierung, denn an seinem oben erwähnten Urteil aus dem Jahre 2019 hält er fest. Er unterscheidet zwischen der Übernahme der Kosten für eine stationäre Pflege (= weiterhin nicht abziehbar) und der Übernahme der Kosten für eine ambulante Pflege (= abziehbar), wobei es im zweiten Fall darauf ankommt, wer den Pflegevertrag abgeschlossen hat. Nur wenn der Zahlende, zumeist Tochter oder Sohn, vertraglich dazu verpflichtet ist, also auf eine eigene Schuld hin leistet, sind die Kosten abziehbar. Wird hingegen auf die Schuld des Betreuten, also Vater oder Mutter, hin gezahlt, weil diese(r) den Pflegevertrag abgeschlossen hat, liegt steuerlich unerheblicher Drittaufwand vor.

 

(2022): Welche Nachweise sind erforderlich?



Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Die haushaltsnahe Dienstleistung ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Die Aufwendungen für eine solche Dienstleistung können zu einer Steuerermäßigung führen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 35a EStG.

Man unterscheidet zwischen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Je nach Einordnung der Dienstleistung gelten verschiedene Höchstbeträge für die Berücksichtigung.

 

Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis

Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn in einem Privathaushalt von einer nicht zum Haushalt gehörenden Person eine Tätigkeit ausgeübt wird, die üblicherweise durch Haushaltsmitglieder erledigt würde, zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Backen, Nähen, Waschen, Putzen, Versorgung von Kindern und Alten, Gartenarbeit.

Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt liegt immer dann vor, wenn

  • das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung monatlich über 520 Euro liegt oder
  • mehrere Minijobs unter Zusammenrechnung die Grenze von 520 Euro monatlich überschreiten.

Nicht begünstigt sind Tätigkeiten als Chauffeur, Sekretär oder Gesellschafter.

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Die haushaltsnahen Dienstleistungen müssen von einem selbständigen Dienstleister oder einer Dienstleistungsagentur ausgeführt worden sein. Zu den begünstigten Leistungen gehört z. B.

  • die Reinigung der Wohnung, das Putzen der Fenster, die Reinigung des Treppenhauses und der übrigen Gemeinschaftsräume,
  • die Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden),
  • die Dienstleistung bei Umzügen von Privatpersonen (abzüglich Erstattungen Dritter).

Handwerkerleistungen

Im Rahmen der Handwerkerleistungen sind alle Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung (Eigentumswohnung, Haus, Mietwohnung) begünstigt. Dazu gehören z. B.

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden,
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, o. Ä.,
  • Reparaturen oder Austauscharbeiten an Fenstern und Türen,
  • Streichen, Reparaturen und Austauscharbeiten an Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Einbauküchen, Heizkörpern und -rohren,
  • Reparaturen und Austauscharbeiten an Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen),
  • Reparaturen, Wartungs- oder Austauscharbeiten an Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen durch Elektriker und Klempner,
  • Modernisierungsarbeiten im Badezimmer,
  • Reparaturen und Wartungsarbeiten an Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personal Computer),
  • Maßnahmen der Gartengestaltung (z. B. Pflasterarbeiten, Gartenneuanlage),
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück,
  • Kontrollarbeiten (z. B. Schornsteinfeger, Blitzschutz, Feuerlöscher und -melder).

(2022): Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?



Wie viel Steuern kann ich durch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen sparen?

Je nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Art der Arbeit werden die haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung unterschiedlich gefördert. Die Ausgaben können - je nach ihrer Art - in folgender Höhe steuermindernd berücksichtigt werden:

20 Prozent, maximal 510 Euro

  • für Haushaltshilfe in geringfügiger Beschäftigung (Minijob),

20 Prozent, maximal 4.000 Euro

  • für Haushaltshilfe in sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis,
  • für Pflege- und Betreuungsleistungen (auch in Pflegeheimen)
  • für haushaltsnahe Dienstleistungen in selbständiger Tätigkeit.

20 Prozent, maximal 1.200 Euro

  • für Handwerkerleistungen, jedoch nur Arbeitslohn und Fahrtkosten zuzüglich Mehrwertsteuer, nicht Materialkosten.

Deine Ausgaben für Haushaltshilfen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen werden mit 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Wenn du keine oder nur eine sehr geringe Einkommensteuer zahlen musst, hast du leider keine Möglichkeit der Steuerermäßigung durch haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen.

Tipp

Die Höchstbeträge für die einzelnen Leistungen werden nicht zeitanteilig gekürzt, wenn die Leistung nicht das ganze Jahr über erbracht wird. Wenn du beispielsweise eine Putzhilfe nur für ein paar Monate im Jahr beschäftigt hast, wird gleichwohl der gezahlte Lohn zu 20 %, maximal der Höchstbetrag, von der Steuerschuld abgezogen.

Auf der anderen Seite kannst du die Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht mehrmals geltend machen. Ausnahme: Du beteiligst dich mit anderen Personen gemeinsam an der Bezahlung für die Pflege einer Person. Du kannst jedoch nicht für zwei Putzhilfen den doppelten Höchstbetrag geltend machen, auch nicht, wenn du mehrere Haushalte in verschiedenen Wohnungen hast.

Das Finanzamt zählt mehrere Haushalte in verschiedenen Wohnungen als einen Haushalt. Wählen du und dein Ehepartner die Einzelveranlagung, gilt für jeden Partner der halbe Höchstbetrag für die jeweilige haushaltsnahe Leistung. Du kannst allerdings auch eine andere anteilige Aufteilung beantragen. Auch wer unverheiratet zusammenlebt, kann nur den halben Höchstbetrag für sich beanspruchen. Insgesamt gibt es den Höchstbetrag für den Steuerabzug also nur einmal pro Haushalt.

 

Beispiel

Herr Schmitt lässt 2022 sein Haus renovieren (Kosten: 6.000 Euro inkl. MwSt.), beschäftigt eine Reinigungskraft als geringfügig Beschäftigte (4.800 Euro) und hat einen Gärtner (1.200 Euro inkl. MwSt.) sowie einen Pflegedienst für seine Mutter, die bei ihm im Haushalt lebt (4.000 Euro inkl. MwSt.). Durch diese Ausgaben spart Herr Schmitt Einkommensteuer in folgender Höhe:

  • Abzug für Renovierung (20 Prozent von 6.000 Euro, max. 1.200 Euro): 1.200 Euro
  • Abzug für Reinigungskraft (20 Prozent von 4.800 Euro, max. 510 Euro): + 510 Euro
  • Abzug für Gärtner und Pflegedienst (20 Prozent von 5.200 Euro, max. 4.000 Euro): + 1.040 Euro

Gesamter Steuerabzug 2.750 Euro

Dieser Betrag wird von der Einkommensteuer abgezogen. Herr Schmitt erhält ggf. eine Rückzahlung vom Finanzamt, wenn seine vorausgezahlte Lohn- oder Einkommensteuer höher ist.

(2022): Wie viel Steuern kann ich durch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen sparen?



Kann ich auch die Hilfe für eine pflegebedürftige Person absetzen?

Jein. Für die Betreuung einer pflegebedürftigen Person in deinem Haushalt kannst du 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro, geltend machen (§ 35a EStG). Steuerlich absetzen kannst du die Pflegekosten, wenn es sich bei der zu pflegenden Person um dich selbst oder deinen Ehegatten handelt. Früher ließ die Finanzverwaltung den Kostenabzug auch für die Pflege von Vater und Mutter zu, selbst wenn diese nicht zu deinem Haushalt gehörten. Dies hat der BFH jedoch abgelehnt (BFH-Urteil vom 3.4.2019, VI R 19/17).

Begünstigt sind Dienstleistungen zur Grundpflege, d. h. zur unmittelbaren Pflege am Menschen (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) oder zur Betreuung. Die Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn die Pflege und Betreuung im Haushalt der pflegenden oder der gepflegten Person durchgeführt wird. Dies kann auch ein Haushalt in einem Wohnstift oder Altenheim sein. Die Steuervergünstigung ist haushaltsbezogen. Werden also zwei pflegebedürftige Personen in einem Haushalt betreut, gibt's die Steuervergünstigung nur einmal. Zu den Pflege- und Betreuungsleistungen gehören ausnahmsweise auch personenbezogene Dienstleistungen, sofern diese im Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgeführt sind, z. B. Friseur, Kosmetik, Maniküre, Fußpflege.

Tipp

Je nach Höhe deiner Kosten kann es sinnvoll sein, auf den Pflegepauschbetrag zu verzichten. Das lohnt sich immer, wenn 20 Prozent deiner Ausgaben für die Pflege diesen Pauschbetrag übersteigen. So kannst du gegebenenfalls bis zu 4.000 Euro der Pflegekosten direkt von der Steuerschuld absetzen.

Im Jahre 2019 hat der Bundesfinanzhof leider - gegen die großzügige Haltung des Fiskus - entschieden, dass die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG nur für Aufwendungen gewährt wird, die einem Steuerbürger für seine eigene Unterbringung in einem Heim oder für seine eigene Pflege entstehen. Hingegen ist der Steuervorteil ausgeschlossen für Aufwendungen, die er für eine andere Person übernimmt, das heißt wenn Kinder die Kosten für ihre Eltern übernehmen (BFH-Urteil vom 3.4.2019, VI R 19/17).

Einige Monate nach dem BFH-Urteil hatte sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ebenfalls mit der Übernahme von Pflegekosten für einen Elternteil befasst. Dieses Mal ging es aber nicht um die Übernahme der Kosten für eine stationäre Pflege, also für die Unterbringung in einem Heim, sondern um die Kostenübernahme für eine ambulante Pflege. Das FG hatte hier wie folgt entschieden: § 35a EStG begünstigt - wenn überhaupt - nur Aufwendungen für die ambulante Pflege von Angehörigen im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen (also des Betreuenden), nicht aber für die ambulante Pflege von Angehörigen in deren Haushalt (BFH-Urteil vom 11.12.2019, 3 K 3210/19). Allerdings wurde damals explizit die Revision zugelassen. Und nunmehr liegt das positive Urteil des BFH vor.

Aktuell hat der Bundesfinanzhof wie folgt geurteilt: Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG kann auch von Steuerzahlern in Anspruch genommen werden, denen Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten erwachsen. Folglich können Kinder die Kosten für eine ambulante Pflege ihrer Eltern abziehen, wenn sie die Kosten getragen haben. Dies gilt auch, wenn die Pflege- und Betreuungsleistungen nicht im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern im Haushalt der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht werden (BFH-Urteil vom 12.4.2022, VI R 2/20).

Allerdings sorgt der BFH auch für eine Verkomplizierung, denn an seinem oben erwähnten Urteil aus dem Jahre 2019 hält er fest. Er unterscheidet zwischen der Übernahme der Kosten für eine stationäre Pflege (= weiterhin nicht abziehbar) und der Übernahme der Kosten für eine ambulante Pflege (= abziehbar), wobei es im zweiten Fall darauf ankommt, wer den Pflegevertrag abgeschlossen hat. Nur wenn der Zahlende, zumeist Tochter oder Sohn, vertraglich dazu verpflichtet ist, also auf eine eigene Schuld hin leistet, sind die Kosten abziehbar. Wird hingegen auf die Schuld des Betreuten, also Vater oder Mutter, hin gezahlt, weil diese(r) den Pflegevertrag abgeschlossen hat, liegt steuerlich unerheblicher Drittaufwand vor.

Ab 2021 wird der Pflege-Pauschbetrag für häusliche Pflege beim Pflegegrad 4 oder 5 verdoppelt und ein Pauschbetrag für die Pflegegrade 2 und 3 neu eingeführt. Der Pauschbetrag beträgt:

Steuererklaerung-Polizei.de
  • bei Pflegegrad 2: 600 Euro
  • bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euroen können Sie allerdings nur insoweit absetzen, als der Pflegebedürftige die Pflegekosten nicht selbst tragen kann.

(2022): Kann ich auch die Hilfe für eine pflegebedürftige Person absetzen?

Feldhilfen

Hattest du Angestellte in Deinem Haushalt?

Wähle "ja" aus, wenn du Angestellte in deinem Haushalt beschäftigst.

Hierunter fallen zum Beispiel die Aufwendungen für eine angestellte Haushaltshilfe, einen Gärtner oder ein Kindermädchen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine geringfügige oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Du kannst die typischen Lohn- und Gehaltskosten steuerlich geltend machen, die für die Beschäftigung entstehen.

Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen findest du auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.

Gab es sozialversicherungspflichtige Angestellte in deinem Haushalt?

Wähle "ja", wenn Dir in Deinem Privathaushalt Aufwendungen für sozialversicherungspflichtig beschäftige Personen entstanden sind.

Bei dieser Beschäftigungsform wird die Tätigkeit durch eine Person ausgeführt, die sozialversicherungspflichtig bei Dir beschäftigt ist. D. h. Du hast für den oder die Angestellten Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet. Ob Deine Haushaltshilfe die Tätigkeit in Deiner Mietwohnung, Deiner Eigentumswohnung oder Deinem Haus ausübt, spielt dabei keine Rolle.

Du kannst die typischen Lohn- und Gehaltskosten steuerlich geltend machen, die in Verbindung mit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entstanden sind.

Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen findest Du auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.

Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 4.000 Euro).

Liegt dir eine Nebenkosten-/Hausgeldabrechnung für deine Wohnung oder dein Haus vor?

Wähle "ja" aus, wenn Dir als Mieter oder als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung vorliegt.

In der Regel stellen Hausverwaltungen eine gesonderte "Bescheinigung nach § 35a EStG" aus, in der die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und/oder Handwerkerleistungen detailliert bescheinigt werden. So können auch Mieter oder Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Kosten für Leistungen geltend machen, die der Vermieter oder die Hausverwaltung in Auftrag gegeben haben.

Wenn Dir keine aktuelle Abrechnung für 2022 oder eine Bescheinigung nach § 35a EStG vorliegen, ist dies kein Problem. In diesem Fall darfst Du die Dir vorliegende Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr für das aktuelle Steuerjahr zugrunde legen. So können alle Mieter und Wohnungseigentümer verfahren.

Alle Privatpersonen, die Handwerker oder Dienstleister selbst beauftragt haben, müssen die Ausgaben in dem Steuerjahr geltend machen, in dem die entsprechende Rechnung bezahlt wurde. (BMF-Schreiben vom 09.11.2016)

Hattest du 2022 Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Wähle Ja, wenn du Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen in deinem Haushalt hattest.

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen wird die haushaltsnahe Tätigkeit durch ein Dienstleistungsunternehmen ausgeführt. Die Arbeiten müssen von einem selbständigen Dienstleister oder einer Dienstleistungsagentur ausgeführt worden sein.

Zu den begünstigten Dienstleistungen gehören z.B.

  • die Reinigung der Wohnung, das Putzen der Fenster, die Reinigung des Treppenhauses und der übrigen Gemeinschaftsräume,
  • die Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden),
  • die Dienstleistung bei Umzügen von Privatpersonen (abzüglich Erstattungen Dritter).

Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen findest du auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.

Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 4.000 Euro).

Hast du in Deinem Haushalt 2022 Minijobber beschäftigt?

Wähle Ja, wenn du in deinem Privathaushalt eine Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Mini-Job) angestellt hast. Ob deine Haushaltshilfe die Tätigkeit in deiner Mietwohnung, deiner Eigentumswohnung oder deinem Haus ausübt, spielt dabei keine Rolle.

Als Nachweis dient die von der Minijob-Zentrale (der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft - See - Bahn) am Jahresende erteilte Bescheinigung.

Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen findest du auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.

Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 510 Euro).

Hattest du 2022 Ausgaben für Handwerker in deinem Haushalt?

Wähle Ja, wenn Ausgaben für Handwerkerleistungen in Zusammenhang mit deiner Miet- oder Eigentumswohnung oder deinem Wohnhaus angefallen sind.

Begünstigt sind alle Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die selbst genutzte Wohnung. Steuerlich abziehbar sind aber nur reine Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Nicht begünstigt sind hingegen Kosten für Material und sonstige gelieferten Waren.

Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen findest du auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.

Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 1.200 Euro).