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Wann muss ich Einkünfte als Grenzgänger eintragen?
Wenn du im Grenzgebiet eines Landes wohnst und als Arbeitnehmer täglich zur Arbeit in das Nachbarland pendelst, bist du ein sogenannter Grenzgänger oder Grenzpendler. Was dein Einkommen betrifft, gilt in den meisten Nachbarländern Folgendes: Dein Gehalt musst du in dem Land versteuern, in dem du arbeitest, das Einkommen bleibt in dem Land, in dem du wohnst, steuerfrei. Allerdings wird dein ausländisches Einkommen in den Progressionsvorbehalt einbezogen und erhöht auf diese Weise den Steuersatz für dein übriges Einkommen.
Die Angaben sind in der "Anlage N" und in der "Anlage N-AUS" bzw. in der Anlage N-Gre zu machen. Die Anlage N-Gre betrifft ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für Grenzgänger aus Baden-Württemberg nach Österreich, Schweiz und Frankreich.
Tipp
Wenn du alleinstehend bist, als Grenzgänger arbeitest und kein zusätzliches Einkommen in Deutschland hast, musst du dir über den Progressionsvorbehalt in Deutschland keine Sorgen machen.
Ausnahmen: Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Arbeitest du in Frankreich oder Österreich, musst du dort keine Steuern zahlen, sondern den Arbeitslohn in deiner deutschen Steuererklärung angeben und normal versteuern. Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern ihr Einkommen jedoch in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.
Arbeitest du als Grenzgänger in der Schweiz, darf dein Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die jedoch auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird. Bist du Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, musst du dein Einkommen komplett in Deutschland versteuern.
Bitte beachte, dass es in der Coronazeit Besonderheiten bei den Grenzgängerregelungen gibt, da sich viele Mitarbeiter im Homeoffice befinden oder befunden haben und nicht täglich pendeln bzw. gependelt sind (siehe auch: Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich).
(2022): Wann muss ich Einkünfte als Grenzgänger eintragen?
Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?
In einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist geregelt, wo und wie das Einkommen zu versteuern ist, wenn die Tätigkeit in einem ausländischen Staat ausgeübt wird. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung hat Deutschland mit über 70 Staaten solche Abkommen abgeschlossen.
Bist du im Nachbarland steuerpflichtig, wirst du folglich in Deutschland von der Steuer freigestellt. Zahlst du die Steuern für deine Grenzgängertätigkeit in Deutschland, musst du das Einkommen im Nachbarland nicht noch einmal versteuern. Allerdings wird das im Ausland versteuerte Einkommen in Deutschland in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Das heißt, aus dem Einkommen als Grenzgänger und weiterem Einkommen in Deutschland wird ein Gesamteinkommen ermittelt. Aus diesem Gesamteinkommen ergibt sich ein höherer Steuersatz, mit dem allerdings nur das Einkommen, das du in Deutschland erhalten hast, versteuert werden muss.
Ausnahmen: Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Arbeitest du in Frankreich oder Österreich, musst du dort keine Steuern zahlen, sondern den Arbeitslohn in deiner deutschen Steuererklärung angeben und normal versteuern. Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern ihr Einkommen jedoch in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.
Arbeitest du als Grenzgänger in der Schweiz, darf dein Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die jedoch auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird. Bist du Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, musst du dein Einkommen komplett in Deutschland versteuern.
Bitte beachte, dass es in der Coronazeit Besonderheiten bei den Grenzgängerregelungen gibt, da sich viele Mitarbeiter im Homeoffice befinden oder befunden haben und nicht täglich pendeln bzw. gependelt sind (siehe auch: Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich).
(2022): Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?