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(2022) Wie werden Krankenversicherungsbeiträge für Kinder berücksichtigt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wie werden Krankenversicherungsbeiträge für Kinder berücksichtigt?

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes machst du wie folgt steuerlich geltend:

(1) Du hast Anspruch auf Kindergeld, und du bist Versicherungsnehmer
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes sind bei dir als Sonderausgaben absetzbar. Trage die Beiträge zur Basisabsicherung in der "Anlage Kind" (Zeile 31) ein. Beiträge für Wahlleistungen, Auslandskrankenversicherung u. Ä. sind bei dir im Rahmen der "anderen Versicherungen" absetzbar und in der "Anlage Kind" (Zeile 37) anzugeben.

(2) Du hast Anspruch auf Kindergeld, und das Kind ist Versicherungsnehmer
Hier gilt eine gesetzliche Sonderregelung: Übernimmst du für ein unterhaltsberechtigtes Kind, für das du Anspruch auf Kindergeld hast, dessen Krankenversicherungsbeiträge, kannst du die Beiträge als Sonderausgaben absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG). Gib die gezahlten Beiträge in der "Anlage Kind" (Zeile 31) an. Beiträge für Wahlleistungen, Auslandskrankenversicherung u. Ä. sind nur beim Versicherungsnehmer - also beim Kind - im Rahmen der "anderen Versicherungen" als Sonderausgaben absetzbar und daher in dessen Steuererklärung in der "Anlage Vorsorgeaufwand" (Zeile 36) anzugeben. Ein Abzug dieser Beitragsanteile bei den Eltern ist nicht möglich.

Achtung: Der Steuerabzug setzt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs zwar voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben (BFH-Urteil vom 13.3.2018, X R 25/15). Dieses Urteil wird aber seitens der Finanzverwaltung nicht anerkannt und zwischenzeitlich hat eine gesetzliche Änderung für Klarstellung gesorgt. Die Beiträge zur (Basis-)Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes sind als Sonderausgaben absetzbar, unabhängig davon, ob die Eltern die Beiträge des Kindes im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung durch Leistungen in Form von Barunterhalt oder in Form von Sachunterhalt wirtschaftlich tragen. Auch ob das Kind über eigene Einkünfte verfügt, ist ohne Bedeutung. Das Kind muss aber unterhaltsberechtigt sein. (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 und 3 EStG, geändert durch das "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" vom 12.12.2019).

(3) Du hast keinen Anspruch auf Kindergeld, und du bist Versicherungsnehmer
Ist das Kind bei dir mit versichert, kannst du die von dir gezahlten Beiträge als deine Sonderausgaben absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Die Aufwendungen machst du in der "Anlage Vorsorgeaufwand" (Zeile 40 ff.) geltend.

(4) Du hast keinen Anspruch auf Kindergeld, und das Kind ist Versicherungsnehmer
Ist das Kind Versicherungsnehmer und du übernimmst die Versicherungsbeiträge, kannst du die Aufwendungen nicht als Sonderausgaben absetzen. Die o. g. Sonderregelung greift hier nicht. Aber du kannst die übernommenen Beiträge zur Basisabsicherung als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG geltend machen und hierzu in der "Anlage Unterhalt" eintragen. Im Allgemeinen sind Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 10.347 Euro (2022) absetzbar. In diesem Fall aber erhöht sich der Höchstbetrag um die übernommenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Eine zumutbare Belastung wird nicht angerechnet.

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