(2022)
Kann ich auch Übungsleiterpauschalen für mehrere Tätigkeiten angeben?
Ja. Wenn du beispielsweise als Trainer in zwei verschiedenen Vereinen tätig bist, kannst du die Aufwandsentschädigungen aus beiden Vereinen steuerfrei erhalten, sofern der Freibetrag von 3.000 Euro nicht überschritten wird. Gib einfach die Summe aus den beiden Aufwandsentschädigungen in deine Steuererklärung ein. Was den Höchstbetrag übersteigt, muss versteuert werden.
Übst du verschiedene Tätigkeiten aus, die eine auf selbständiger Basis und die andere nicht selbständig, dann musst du diesen Betrag einer Einkommensart in deiner Steuererklärung zuordnen: der selbständigen bzw. der nicht selbständigen. Auch bei dieser Konstellation erhältst du die Übungsleiterpauschale insgesamt nur einmal.