(2022)
Welche Kosten deckt die Umzugskostenpauschale ab?
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen kannst du die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch Kosten für sonstige Umzugsauslagen.
Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag - dem sogenannten Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen, auch: Umzugskostenpauschale - geltend gemacht werden.
Aktuell hat das Bundesfinanzministerium die Umzugskostenpauschalen für berufliche Umzüge zum 1.4.2022 angehoben (BMF-Schreiben vom 21.7.2021, IV C 5 - S 2353/20/10004).

Unter die Umzugspauschale fallen
- Trinkgelder für die Möbelpacker und andere Helfer. Hierunter fällt zum Beispiel auch, wenn du deine Freunde als Dank für die Hilfe nach dem Möbelschleppen zum Essen einlädst.
- Fachgerechter An- und Abbau von Lampen, Einbauküche und anderen elektrischen Geräten.
- Fachgerechtes Anbringen und Ändern von Vorhängen, Gardinen, Rollos und deren Halterungen.
- Gebühren für die Ummeldung.
- Anzeigen für die Wohnungssuche etc.
- Kosten für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, sofern du vertraglich zur Übernahme verpflichtet bist (aber nicht Schönheitsreparaturen in der neuen Wohnung, denn diese sind privat veranlasst).
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