Für einige vwL-Sparverträge gibt es festgelegte Mindestsparbeiträge. Zahlt der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen oder nur einen geringen Betrag, der unter der Mindestrate liegt, kannst du einen Teil deines Gehalts umwandeln lassen, um deine monatlich nötige Sparleistung zu erbringen. Das Aufstocken des Sparbetrages kann sich auch lohnen, wenn du die höchstmögliche staatliche Förderung bekommen möchtest.