(2022)
Nachricht ans Finanzamt: Was das bedeutet!
In der elektronischen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 gibt es ein Freitextfeld "Nachricht ans Finanzamt". Du bist möglicherweise verwirrt über die folgende Mitteilung:
"Über die Angaben in der Steuererklärung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus der beigefügten Anlage, welche mit der Überschrift 'Ergänzende Angaben zur Steuererklärung' gekennzeichnet ist."
Was bedeutet das? Weil die Steuererklärungen in immer stärkeren Maßen maschinell bearbeitet werden, will der Fiskus hier die Möglichkeit geben, individuelle Angaben zu machen, die Anlass für eine manuelle Bearbeitung und Prüfung durch einen Finanzbeamten sein sollten. Im amtlichen Formular nennt sich dieser Teil "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung".
In dem zusätzlichen Textfeld hast du die Möglichkeit, dem Finanzamt bestimmte Sachverhalte kurz zu erläutern, die über die bereits gemachten Angaben in deiner Steuererklärung hinausgehen oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigen. Du kannst auch darauf hinweisen, dass du zu einem bestimmten Sachverhalt in deiner Steuererklärung eine andere als die amtliche Rechtsauffassung vertrittst. Deine Nachricht ans Finanzamt wird somit ein Bestandteil deiner Steuererklärung.
Wenn du deine Einkommensteuererklärung mit Steuererklaerung-Polizei.de erstellst, hast du die Möglichkeit, deine abweichenden Angaben, Sachverhalte oder deine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung in diesem Textfeld einzutragen. Der Inhalt dieses Textfeldes wird zusammen mit den übrigen Daten der Steuererklärung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Durch die Nachricht ans Finanzamt sorgst du dafür, dass die Bearbeitung deiner Steuererklärung nicht automationsgestützt erfolgt, sondern dass die Erklärung von einem Finanzbeamten manuell geprüft wird.
Um dies zu verdeutlichen, enthält das Formular folgenden Hinweis:
"Wenn über die Angaben in der Steuererklärung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen, tragen Sie bitte eine „1“ ein. Gleiches gilt, wenn bei den in der Steuererklärung erfassten Angaben bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt wurde. Falls Sie mit Abgabe der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen einreichen, ist keine Eintragung vorzunehmen."
Wenn du möchtest, dass der Finanzbeamte deine Steuererklärung genauer prüft, solltest du hier Eintragungen vornehmen. Falls du dies nicht wünschst, lass das Feld leer. Beachte jedoch, dass du hier keine Eintragung vornehmen solltest, wenn du lediglich Belege und Aufstellungen zusammen mit deiner Steuererklärung einreichst.
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