(2022)
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Deinem Wohnort. Lebst Du in Bayern oder Baden-Württemberg, zahlen Kirchenangehörige 8 Prozent, in den übrigen Ländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Du zahlst folglich als Kirchensteuer 8 bzw. 9 Prozent Deiner Einkommensteuer.
Beachte: Die Kirchensteuer wird mit gleicher prozentualer Höhe auch im Rahmen der Abgeltungsteuer berücksichtigt. Solltest Du Kinder haben oder hast Du in Deinem zu versteuernden Einkommen (zvE) Einkünfte aus Gewerbebetrieb und/oder Einkünfte, die nach dem sog. Teileinkünfteverfahren versteuert werden, wird das zu zvE für Zwecke der Kirchensteuer gesondert berechnet. Sind bei Arbeitnehmern Kinderfreibeträge in ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eingetragen, errechnet sich die monatliche Kirchensteuer aufgrund einer so genannten fiktiven Lohnsteuer.
Kirchensteuer ohne Kinderfreibetrag: Du lebst in Berlin und hast einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro in der Steuerklasse IV. Deine monatliche Kirchensteuer beträgt 37,11 Euro.
Kirchensteuer mit zwei Kinderfreibeträgen: Du lebst in Berlin und hast einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro bei Steuerklasse IV. Deine monatliche Kirchensteuer beträgt nun 20,39 Euro.
Ist also in den ELStAM (Elektronische LohnSteuer Abzugs Merkmale) eine "Zahl der Kinderfreibeträge" eingetragen, verringert sich nicht die monatliche Lohnsteuer, sondern nur die monatliche Kirchensteuer sowie der monatliche Solidaritätszuschlag. Das gilt auch dann, wenn Du während des Jahres Kindergeld erhalten hast.
In der Einkommensteuerveranlagung senken die Kinderfreibeträge das zu versteuernde Einkommen nur dann, wenn das Kindergeld nicht günstiger ist als der Steuervorteil. Doch zur Berechnung von Kirchensteuer und Soli werden die Kinderfreibeträge "fiktiv" abgezogen.
Vorteil: Auch wenn Kinder nur für einen Teil des Jahres zu berücksichtigen sind, werden für die Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages stets der volle Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag abgezogen. Dies kommt in Betracht bei Beendigung der Berufsausbildung oder Geburt eines Kindes.
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