(2022)
Wie hoch ist der Altersentlastungsbetrag?
Den Altersentlastungsbetrag können Rentner oder Pensionäre nutzen, die neben den Einkünften aus Renten oder einer Pension zusätzlich noch Nebeneinkünfte oder Lohn erwirtschaften.
Unter Nebeneinkünfte fallen beispielsweise
- Einkünfte aus Vermietung,
- Kapitalvermögen,
- Einkünfte aus Selbständigkeit,
- Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
- Einkünfte aus einer Riester-Rente.
Vorher zieht das Finanzamt allerdings diverse Beträge (Sparerfreibetrag, Werbungskostenbetrag) ab. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig vom Geburtsjahr des Rentners.
Wirst du im Jahre 2022 64 Jahre alt (geboren vom 2.1.1958 bis 1.1.1959), beträgt der Altersentlastungsbetrag ab 2023 zeitlebens 13,6 %, höchstens 646 Euro.
Die maßgebenden Prozentsätze und Höchstbeträge für den Altersentlastungsbetrag sind abhängig vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Die so ermittelten Beträge bleiben dann lebenslang festgeschrieben.
