(2022)
Wie muss ich die Kosten für eine Kur belegen?
Du musst die Ausgaben für deine Kur oder eine Reha-Maßnahme durch Belege nachweisen. Außerdem verlangt das Finanzamt, dass du die Notwendigkeit der Behandlung als medizinisch notwendig nachweisen kannst. Hierzu brauchst du ein Attest vom Amtsarzt oder die Bewilligung zur Kostenübernahme vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Wichtig ist, dass das Attest ausgestellt wird, bevor du die Kur antrittst.
Sobald du ein Attest des Amtsarztes hast, dass eine bestimmte Maßnahme oder ein Medikament empfiehlt, sammle die Quittungen, auch bei weiteren Krankheitskosten. Erst am Jahresende ist klar, wie hoch deine Ausgaben für Kuren, Heilmittel oder Behandlungen tatsächlich sind. Die Kurkosten bilden zusammen mit den Ausgaben für weitere allgemeine außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Scheidungskosten oder Bestattungskosten eine Summe.
Was über deiner zumutbaren Eigenbelastung liegt, kannst du in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen. Je nach Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder liegt die zumutbare Eigenbelastung bei einem bis sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Du kannst anhand unserer Übersicht erkennen, ob sich eine Angabe in der Steuererklärung lohnt, denn das Finanzamt zieht von den tatsächlichen Ausgaben deine zumutbare Belastung automatisch ab. Nur der verbleibende Betrag wirkt sich steuermindernd aus.
Das Attest muss hinreichend konkrete Angabe zum Kurort im Sinne von § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a EStDV enthalten. Die Angabe "in tropischem Klima" allein reicht nicht aus, um den Kurort zu bestimmen. Es müsse sich aus dem Attest ergeben, dass der Steuerpflichtige krank und der Aufenthalt an einem bestimmten Kurort für einen gewissen Zeitraum medizinisch angezeigt ist. Die Einordnung, wo konkret aufgrund der bestehenden Erkrankungen eine Klimakur medizinisch indiziert ist, muss der Amtsarzt in seiner Stellungnahme ausführen (FG Münster, Urteil vom 23.2.2022, 7 K 2261/20 E).
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