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(2022) Wer kann den Pflege-Pauschbetrag beantragen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wer kann den Pflege-Pauschbetrag beantragen?

Anspruch auf einen Pflegepauschbetrag hast du, wenn du eine pflegebedürftige Person in deren oder in deiner eigenen Wohnung betreust und pflegst.

Der Pauschbetrag beträgt

  • bei Pflegegrad 2:  600 Euro
  • bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro

Der Pflegepauschbetrag ist dafür da, um dich für Belastungen zu entschädigen, die meist schwierig nachzuweisen sind. Aus diesem Grund kannst du den Pflegepauschbetrag ohne Nachweise erhalten, lediglich die Voraussetzungen müssen nachweislich erfüllt sein. Wichtig ist, dass du die zu pflegende Person in deren oder in deiner Wohnung betreust. Es muss sich um einen Angehörigen, wie etwa einen Ehegatten, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Verlobte oder Pflegekinder handeln.

Auch, wenn du dich um einen Lebensgefährten oder eingetragenen Partner kümmerst, wird dies anerkannt. Ebenso kann ein persönliches Verhältnis zu weiteren Personen bestehen, mit denen du nicht verwandt bist, etwa Freunde oder Nachbarn.

Du betreust deinen pflegebedürftigen Vater (Pflegegrad 4 oder 5) gemeinsam mit deiner Mutter. So steht dir und deiner Mutter anteilig ein Pflegepauschbetrag von 900 Euro zu. Das gilt leider auch, wenn deine Mutter keine Steuererklärung macht und diesen Pauschbetrag also gar nicht steuermindernd verwenden kann.

Teilst du dir mit jemand anderem die Pflege der hilflosen Person, wird der Pflegepauschbetrag unter euch zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dabei ist es unwichtig, wer die meiste Arbeit an der Pflege leistet oder ob wirklich beide Pflegepersonen in ihren Steuererklärungen den Pauschbetrag geltend machen. Bei zwei pflegenden Personen bekommt jeder den halben Pauschbetrag.

Wenn du über die Pflege hinaus die hilfebedürftige Person auch noch finanziell unterstützt, kannst du für Unterhalt im Jahre 2022 bis zu 10.347 Euro Steuerermäßigung unter den außergewöhnlichen Belastungen erlangen. Das geht jedoch nur, wenn für die Person, die du pflegst, niemand einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hat. Dieser Betrag ist kein Pauschbetrag, sondern ein Höchstbetrag. Unterhaltsleistungen müssen zwar grundsätzlich nachgewiesen werden, doch dies ist nicht erforderlich, wenn die unterstützte Person in deinem Haushalt lebt.

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