Bist du 2013 in Rente gegangen, wurde der Rentenfreibetrag für dich im Jahr 2014 festgeschrieben.
Um die Rentenanpassung für 2022 zu ermitteln, ziehst du von deinen Rentenbezügen 2022 die Rentenbezüge ab, die du im zweiten Rentenbezugsjahr erhalten hast.
Unregelmäßige Änderungen der Rentenhöhe, zum Beispiel weil dir andere Einkünfte angerechnet wurden oder diese zwischenzeitlich weggefallen sind, gehören nicht zur Rentenanpassung.