(2022)
Wann wird eine doppelte Haushaltsführung anerkannt?
Eine Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass du an deinem Heimatort einen eigenen Hausstand führst. Der Hausstand ist eine eingerichtete Wohnung, die deinen Lebensmittelpunkt bildet und in der du deinen Haushalt unterhältst. Du musst die Wohnung als Eigentümer oder Mieter oder aus einem gemeinsamen bzw. abgeleiteten Nutzungsrecht (z.B. in der Wohnung deines Partners) nutzen.
Es ist weitere Voraussetzung, dass du dich an den Kosten des Haupthaushalts finanziell beteiligst. In der Regel ist bei Verheirateten der eigene Hausstand immer dort, wo die Familie lebt. Solltest du alleinstehend sein, spielt die Anerkennung des eigenen Hausstandes eine wichtige Rolle, bei der Absetzbarkeit von Kosten der doppelten Haushaltsführung. Dafür ist es nicht ausreichend, wenn du in der Wohnung oder im Haus deiner Eltern ein Zimmer bewohnst, selbst dann nicht, wenn du dich an den Mietkosten beteiligst.
Notwendig ist hier eine eigene eingerichtete Wohnung, die du als Eigentümer, Mieter oder Untermieter nutzt. Du musst hier einen Haushalt unterhalten, d.h. die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen. Wenn du mindestens zwei Heimfahrten pro Monat nachweist, wird in der Regel angenommen, dass sich hier dein Lebensmittelpunkt befindet.
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