Als Fortbildungskosten kannst du alle Kosten abziehen, die dir im Zusammenhang mit deiner Fortbildung entstanden sind. Dazu zählen im Besonderen Teilnahmegebühren und Lernmittel.
Diese Gebühren kannst du in voller Höhe absetzen. Wenn du dir für die Fortbildung Gegenstände anschaffst, kannst du diese wie Arbeitsmittel absetzen. Dazu zählen zum Beispiel:
Die neue Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro) steht unseres Erachtens auch denjenigen zu, die sich im Studium, einer Ausbildung oder einer Weiterbildung befinden und derzeit mehr am heimischen PC lernen als in Vorlesungen oder im Präsenz-Unterricht.