(2022)
Welche Kosten erkennt das Finanzamt nicht an?
Die folgenden Bestattungskosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt:
- Kosten für die Bewirtung von Trauergästen (Leichenschmaus)
- Anschaffung von Trauerkleidung für die Trauerzeit/Beisetzung
- Reisekosten für die Teilnahme naher Angehöriger an einer Bestattung