Ab 2025 profitieren Eltern von einer verbesserten steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten. Der bisherige Höchstbetrag und der prozentuale Anteil der absetzbaren Kosten werden angehoben, was eine spürbare finanzielle Entlastung bedeutet. Erfahren Sie, welche Änderungen auf Sie zukommen und wie Sie davon profitieren können.
Weiterlesen
Autor: Thilo Rudolph
Steuererklärung 2024: Das ist neu
Jährlich treten steuerliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Im Folgenden präsentieren wir die wesentlichen Neuerungen für Ihre Steuererklärung im Jahr 2024, die Sie im Blick haben sollten.
Paritätisches Wechselmodell: Steuerliche Besonderheiten für Alleinerziehende
Das paritätische Wechselmodell, bei dem Kinder zeitweise bei beiden Elternteilen wohnen, wird in Deutschland immer häufiger praktiziert. Dennoch orientieren sich steuerliche Regelungen weiterhin primär am Residenzmodell, bei dem das Kind ausschließlich bei einem Elternteil gemeldet ist. Diese Diskrepanz führt bei Steuerfragen – insbesondere beim Kinderfreibetrag und dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – zu erheblichen Herausforderungen.
Kleinunternehmerregelung: Änderungen ab 2025
Die Kleinunternehmerregelung bietet Unternehmern mit geringem Umsatz steuerliche Vereinfachungen, allerdings auch Einschränkungen, wie den Wegfall des Vorsteuerabzugs. Ab 2025 treten wichtige Neuerungen in Kraft, die diese Regelung attraktiver gestalten und den Kreis der Berechtigten erweitern.
Fotovoltaikanlagen: Etappensieg in Sachen Rückgängigmachung des IAB
Die steuerliche Behandlung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) bei Fotovoltaikanlagen sorgt weiterhin für Unsicherheit. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) gibt betroffenen Steuerzahlern jedoch Hoffnung: Die Rückgängigmachung des IAB für vor 2022 gebildete Beträge ist ernstlich zweifelhaft. Was bedeutet das für Steuerpflichtige, die sich in einer ähnlichen Situation befinden? Hier erfahren Sie die Details.
Weiterlesen
Familienförderung: Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld
Die finanzielle Unterstützung von Familien steht in Deutschland regelmäßig im Fokus gesetzlicher Anpassungen. Dabei spielen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag eine zentrale Rolle, da sie Familien direkt entlasten. Zum Jahresbeginn 2024 und darüber hinaus wurden und werden einige Änderungen umgesetzt, die Eltern zugutekommen sollen.
Adoptionskosten: Ablehnendes Urteil ist rechtskräftig
Die finanziellen Belastungen einer Adoption, insbesondere bei internationalen Verfahren, können enorm sein. Viele betroffene Eltern empfinden diese Kosten als außergewöhnlich und hoffen auf steuerliche Berücksichtigung. Doch die deutsche Rechtsprechung sieht dies anders: Adoptionskosten sind „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84; BFH-Urteil vom 10.3.2015, VI R 60/11).
Grundfreibetrag und Steuertarife: Änderungen 2024 bis 2026
Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum steuerfrei und wird regelmäßig an die Inflation angepasst. Ab 2024 treten durch mehrere gesetzliche Änderungen neue Beträge in Kraft, die rückwirkend und in den kommenden Jahren weiter steigen. Auch bei den Steuersätzen gibt es Anpassungen, insbesondere beim Spitzensteuersatz.
Unterhaltsleistungen: Ab 2025 nur noch Banküberweisung zulässig
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen ausschließlich per Banküberweisung erfolgen, um steuerlich anerkannt zu werden. Was das für Sie bedeutet und welche Ausnahmen gelten, erfahren Sie hier.
Prozesskosten für Unterhalt: Keine außergewöhnliche Belastung
Prozesskosten im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen sorgen häufig für Streit mit dem Finanzamt. Viele Steuerpflichtige hoffen, diese Kosten steuerlich absetzen zu können – sei es als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastungen. Doch aktuelle Gerichtsentscheidungen setzen klare Grenzen, insbesondere in Fällen, bei denen nachehelicher Unterhalt im Spiel ist.
Beitragsbemessungsgrenzen 2025 in der Sozialversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Zum 1. Januar 2025 treten neue Werte in Kraft, die das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat. Erfahren Sie, welche neuen Einkommensgrenzen für die Beitragsberechnung und die Versicherungspflicht gelten.










