Wer eine vermietete Immobilie renovieren oder modernisieren möchte, steht oft vor der Frage: Handelt es sich um Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand? Diese Unterscheidung ist steuerlich entscheidend – und ein neues BMF-Schreiben könnte in Kürze Klarheit schaffen.
Kategorie: Steuererklärung 2024
Sonderabschreibung nach § 7b EStG: Voraussetzungen, Anwendung und neue Checklisten
Wer neue Mietwohnungen schafft, kann durch die Sonderabschreibung nach § 7b EStG steuerlich profitieren. Mit dem überarbeiteten Anwendungsschreiben des BMF und den neuen Checklisten wird die Nutzung dieses Steuervorteils klarer geregelt – doch die Details haben es in sich.
Versicherungsbeiträge als Werbungskosten absetzen: Spielräume nutzen!
Viele Steuerpflichtige schöpfen den Höchstbetrag für Sonderausgaben mit Kranken- und Pflegeversicherungen vollständig aus – doch es gibt eine Alternative. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Versicherungsbeiträge als Werbungskosten absetzen und somit die Steuerlast zusätzlich senken. Lesen Sie hier, welche Versicherungen betroffen sind und worauf Sie bei der steuerlichen Geltendmachung achten sollten.
Verluste aus Termingeschäften: Steuererleichterung für Anleger
Seit 2021 konnten Verluste aus Termingeschäften nur stark eingeschränkt mit Gewinnen verrechnet werden. Das führte bei vielen Anlegern zu hohen Steuerlasten – und zu massiver Kritik. Doch mit dem Jahressteuergesetz 2024 gibt es nun eine entscheidende Wende: Die bisher geltende Begrenzung ist aufgehoben – und in vielen Fällen muss der Fiskus sogar die Verfahrenskosten tragen.
Rentenbesteuerung 2025: BMF streicht Vorläufigkeit im Steuerbescheid
Ab sofort entfällt der Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung in neuen Steuerbescheiden. Das BMF sieht keinen verfassungsrechtlichen Klärungsbedarf mehr – trotz laufender BFH-Verfahren. Was das für Rentner bedeutet und wie Sie reagieren sollten, erfahren Sie hier.
Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds: Das gilt 2024 und 2025
Thesaurierende Fonds lösen jedes Jahr eine Vorabpauschale aus – auch ohne tatsächliche Ausschüttung. Wie die Berechnung funktioniert, welche Werte für 2024 und 2025 gelten und was Anleger steuerlich beachten müssen, erfahren Sie hier.
Rentenbesteuerung leicht erklärt: Neue Broschüre informiert
Das Wachstumschancengesetz bringt Erleichterungen für Rentner und Pensionäre: Der Besteuerungsanteil für Renten steigt künftig langsamer, und der Abbau des Versorgungsfreibetrags sowie des Altersentlastungsbetrags wird gestreckt. Doch was bedeutet das genau für die Rentenbesteuerung? Eine aktualisierte Broschüre der Deutschen Rentenversicherung bietet nun umfassende Informationen zur Rentenbesteuerung.
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Wann starten die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärungen?
Normalerweise beginnen die Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis Ende Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
Behinderten-Pauschbetrag: Nur noch mit elektronischer Beantragung
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf einen steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag, der sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) richtet (§ 33b EStG). Ab dem 1. Januar 2026 wird der Nachweis für die Inanspruchnahme des Pauschbetrags vorrangig durch ein elektronisches Mitteilungsverfahren erfolgen. Damit entfällt in vielen Fällen die bisherige Vorlage von Papierdokumenten.
Steuererklärung 2024: Das ist neu
Jährlich treten steuerliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Im Folgenden präsentieren wir die wesentlichen Neuerungen für Ihre Steuererklärung im Jahr 2024, die Sie im Blick haben sollten.
Fotovoltaikanlagen: Etappensieg in Sachen Rückgängigmachung des IAB
Die steuerliche Behandlung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) bei Fotovoltaikanlagen sorgt weiterhin für Unsicherheit. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) gibt betroffenen Steuerzahlern jedoch Hoffnung: Die Rückgängigmachung des IAB für vor 2022 gebildete Beträge ist ernstlich zweifelhaft. Was bedeutet das für Steuerpflichtige, die sich in einer ähnlichen Situation befinden? Hier erfahren Sie die Details.
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