Schlagwort: Außergewöhnliche Belastung

Behinderungsgerechter Umbau: Mieterhöhung kann außergewöhnliche Belastung sein

Behinderungsgerechter Umbau: Mieterhöhung kann außergewöhnliche Belastung sein

Ein behinderungsgerechter Umbau kann hohe Kosten verursachen – doch unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich diese als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das gilt laut Bundesfinanzhof nun auch für Mieterhöhungen, die aufgrund solcher Umbauten entstehen. Was das für Mieter bedeutet und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.


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Abnehmspritze Ozempic: Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung?

Die Abnehmspritze Ozempic ist derzeit in aller Munde – nicht nur wegen ihrer Wirkung bei Typ-2-Diabetes, sondern vor allem wegen ihres Einsatzes zur Gewichtsreduktion. Da Krankenkassen die Kosten in der Regel nicht übernehmen, stellt sich für viele die Frage: Kann die Abnehmspritze Ozempic zumindest steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden? Ein anhängiges Verfahren vor dem Bundesfinanzhof könnte entscheidende Klarheit schaffen.


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Kein Steuerabzug für Enkeltrick-Opfer

Kein Steuerabzug für Enkeltrick-Opfer

Wer auf Trickbetrüger hereinfällt, verliert oft nicht nur sein Geld, sondern auch die Hoffnung auf steuerlichen Ausgleich. Doch ist der Verlust durch den Enkeltrick tatsächlich eine außergewöhnliche Belastung bei Betrug – oder bleibt das Opfer auch steuerlich auf dem Schaden sitzen?


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Unterhalt steuerlich absetzen: Wann Angehörige als bedürftig gelten

Unterhalt steuerlich absetzen: Wann Angehörige als bedürftig gelten

Wer Angehörige finanziell unterstützt, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Unterhalt steuerlich absetzen. Doch nicht jede Zahlung wird vom Finanzamt anerkannt. Entscheidend ist, ob der Empfänger als bedürftig gilt – und das hängt oft davon ab, ob er oder sie theoretisch arbeiten könnte. Dieser Beitrag erklärt, wann Unterhalt steuerlich absetzbar ist und was bei der sogenannten Erwerbsobliegenheit zu beachten ist.<


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Erhöhung der Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung ab 2025

Erhöhung der Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung ab 2025

Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim oder Behindertenheim aufgrund von Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Krankheit sind steuerlich als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar. Dabei zieht das Finanzamt eine zumutbare Eigenbelastung ab. Abzugsfähig sind jedoch nicht nur die medizinischen Kosten und Pflegeleistungen, sondern auch die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, da diese insgesamt als Krankheitskosten gelten. Wenn der eigene Haushalt im Zuge der Heimunterbringung aufgelöst wird, kürzt das Finanzamt die abzugsfähigen Heimkosten um eine sogenannte Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung – also die ersparten Wohn- und Verpflegungskosten.


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Nachweis der Aufwendungen bei E-Rezept

Nachweis der Aufwendungen bei E-Rezept

Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Doch wie funktioniert das bei einem E-Rezept? Das Bundesfinanzministerium hat hierzu neue Regelungen veröffentlicht, die ab dem Veranlagungszeitraum 2024 gelten. Erfahren Sie, wie Sie Krankheitskosten korrekt nachweisen, um Steuervorteile zu nutzen.


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Adoptionskosten: Ablehnendes Urteil ist rechtskräftig

Adoptionskosten: Ablehnendes Urteil ist rechtskräftig

Die finanziellen Belastungen einer Adoption, insbesondere bei internationalen Verfahren, können enorm sein. Viele betroffene Eltern empfinden diese Kosten als außergewöhnlich und hoffen auf steuerliche Berücksichtigung. Doch die deutsche Rechtsprechung sieht dies anders: Adoptionskosten sind „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84; BFH-Urteil vom 10.3.2015, VI R 60/11).


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Prozesskosten für Unterhalt: Keine außergewöhnliche Belastung

Prozesskosten für Unterhalt: Keine außergewöhnliche Belastung

Prozesskosten im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen sorgen häufig für Streit mit dem Finanzamt. Viele Steuerpflichtige hoffen, diese Kosten steuerlich absetzen zu können – sei es als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastungen. Doch aktuelle Gerichtsentscheidungen setzen klare Grenzen, insbesondere in Fällen, bei denen nachehelicher Unterhalt im Spiel ist.


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Prozesskosten steuerlich absetzen: Bei Existenzgefährdung möglich?

Prozesskosten steuerlich absetzen: Bei Existenzgefährdung möglich?

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Prozesskosten bei Zivilverfahren ist stark eingeschränkt. Seit 2013 können sie nur in seltenen Fällen als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG abgesetzt werden. Ein steuerlicher Abzug ist möglich, wenn durch den Rechtsstreit die Gefahr besteht, die Existenzgrundlage zu verlieren oder grundlegende Bedürfnisse nicht mehr decken zu können. Lesen Sie, unter welchen Umständen Prozesskosten tatsächlich absetzbar sind und welche aktuellen Urteile dies bestätigen.
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