Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die Berechnung der Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuer grundlegend. Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt wissen müssen.
Schlagwort: Rentenversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Diese Werte gelten ab Januar
Ab 1. Januar 2026 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Das Bundeskabinett hat die Anpassungen beschlossen – mit spürbaren Auswirkungen für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hier erfahren Sie, welche Grenzen für Kranken-, Renten- und knappschaftliche Rentenversicherung ab 2026 maßgeblich sind.
Grundrentenzuschlag: Freiwillige Beiträge zählen nicht
Wer auf den Grundrentenzuschlag hofft, sollte genau hinsehen: Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung helfen nicht weiter. Nur Pflichtzeiten zählen. Rentnerinnen und Rentner mit mindestens 33 Jahren anrechenbaren Grundrentenzeiten können einen Grundrentenzuschlag erhalten. Doch wer sich auf freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung verlässt, wird enttäuscht: Diese werden laut aktueller Rechtsprechung nicht berücksichtigt – mit weitreichenden Folgen für die Rentenhöhe.
Erwerbsminderungsrente 2024: Was Rentner jetzt wissen müssen
Zum 1. Juli 2024 gibt es wichtige Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente. Rund drei Millionen Rentner profitieren von einem Zuschlag. Was genau sich ändert, wer Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente 2024 hat und wie sie berechnet wird, erfahren Sie hier.
Steuererklärung: Kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung
Auch im Ruhestand bleibt die Steuererklärung für viele ein wichtiges Thema. Rentnerinnen und Rentner müssen in der Regel weiterhin ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt erklären – insbesondere in der Anlage R für Renteneinkünfte. Wer Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder der betrieblichen Altersversorgung bezieht, muss zusätzlich die Anlage R-AV / bAV ausfüllen. Für Renten aus dem Ausland kommt die Anlage R-AUS hinzu. Damit nicht jede Zahl mühsam selbst eingetragen werden muss, erhält das Finanzamt viele relevante Daten bereits elektronisch von den Rentenversicherungen und Versorgungseinrichtungen. Doch trotz dieser Erleichterung lohnt es sich, die gemeldeten Beträge zu überprüfen. Eine kostenlose Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung hilft dabei.
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Höherer Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen
Die steuerliche Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen wird auch 2025 weiter verbessert. Erfahren Sie, wie sich die aktuellen Höchstbeträge entwickelt haben und wie Sie die vollen Steuervorteile nutzen können.
Beitragsbemessungsgrenzen 2025 in der Sozialversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Zum 1. Januar 2025 treten neue Werte in Kraft, die das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat. Erfahren Sie, welche neuen Einkommensgrenzen für die Beitragsberechnung und die Versicherungspflicht gelten.
Rentenbesteuerung: Verfassungsbeschwerde unzulässig
Im Mai 2021 hatte der Bundesfinanzhof seine beiden Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten veröffentlicht. Das Fazit der Urteile lautete, dass Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus berufsständischen Versorgungswerken im Grundsatz nicht zu hoch besteuert werden. Die Systematik der Rentenbesteuerung hält der BFH für rechtens. Eine doppelte Besteuerung zeichne sich erst für spätere Rentnerjahrgänge ab. Zwar könne es Einzelfälle geben, bei denen schon heute eine Doppel- oder Übermaßbesteuerung eintritt. Doch den Nachweis einer solchen Doppel- oder Übermaßbesteuerung müsse der Steuerpflichtige selbst erbringen. Dabei hat der BFH die Anforderungen an einen solchen Nachweis sehr hoch gesetzt (BFH-Urteile vom 19.5.2021, X R 33/19 und X R 20/21).
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Altersvorsorge: Voller Abzug der Aufwendungen
Erfahren Sie die neuesten Entwicklungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Altersvorsorgebeiträgen. Ab 2023 können Sie bis zum Höchstbetrag von 27.566 Euro (Alleinstehende) bzw. 55.132 Euro (Verheiratete) Ihre Aufwendungen zur Altersvorsorge vollständig als Sonderausgaben geltend machen.
Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2024
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere wichtige Sozialversicherungswerte werden Jahr für Jahr aufs Neue an die Einkommensentwicklung angepasst.
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Energiepreispauschale für Rentner und Pensionäre
Ab dem 1.9.2022 erhielten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Lohnsteuerklassen I – V einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt, der über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt wird. Selbstständige erhielten einen Vorschuss über eine einmalige Kürzung ihrer Einkommensteuervorauszahlung (§§ 112 bis 122 EStG, eingefügt mit dem „Steuerentlastungsgesetz 2022“ vom 23.5.2022). Nicht begünstigt waren bisher Pensionäre und Rentner.
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