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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022 online. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Beschäftigungsort



Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Kosten eines Zweithaushaltes absetzen zu können?

Wenn sich dein Arbeitsort weit entfernt von deinem Wohnort befindet und du aus diesem Grund eine Zweitwohnung beziehen musst, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Bestimmte Kosten, die dir dadurch entstehen, kannst du von der Steuer absetzen.

Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen musst du an deinem Wohnort eine Hauptwohnung mit einem eigenen Hausstand haben. Außerdem musst du am Arbeitsort aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung beziehen. Eine neue Bedingung für den "eigenen Hausstand" ist seit 2014 die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung.

Berufliche Gründe liegen zum Beispiel vor, wenn du an einen auswärtigen Arbeitsort versetzt worden bist oder wenn du eine Arbeitsstelle antrittst, die sich weit entfernt außerhalb des eigenen Wohnorts befindet. Die doppelte Haushaltsführung gilt auch dann als beruflich veranlasst, wenn du aus privaten Gründen deinen Hauptwohnsitz von deinem Arbeitsplatz weg verlegst und eine Wohnung am Arbeitsort als Zweithaushalt nutzt.

Als Zweitwohnung wird jede Unterkunft anerkannt, in der du eine Möglichkeit zur Übernachtung hast. Wie oft du diese Möglichkeit nutzt, ist unerheblich. Unterkünfte können zum Beispiel sein:

  • eine Mietwohnung,
  • ein eigenes Haus,
  • ein Hotelzimmer,
  • Übernachtungsmöglichkeiten bei Freunden oder auch
  • die Baracke auf einer Baustelle.
Tipp

Wenn du mehrmals in der Woche nach Hause fährst, kannst du wählen, ob du Kosten wegen doppelter Haushaltsführung oder die Fahrtkosten für sämtliche durchgeführte Heimfahrten absetzen willst. Im zweiten Fall sind die Fahrtkosten mit der Entfernungspauschale absetzbar. Dann kannst du die Übernachtungskosten und die Verpflegungspauschbeträge in den ersten drei Monaten aber nicht als Werbungskosten absetzen. Die zweite Variante bietet sich an, wenn du häufig nach Hause fährst und niedrige Übernachtungskosten an deinem Zweitwohnsitz hast.

(2022): Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Kosten eines Zweithaushaltes absetzen zu können?



Wann habe ich einen eigenen Hausstand?

Eine Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass du an deinem Heimatort einen eigenen Hausstand führst. Der Hausstand ist eine eingerichtete Wohnung, die deinen Lebensmittelpunkt bildet und in der du deinen Haushalt unterhältst. Du musst die Wohnung als Eigentümer oder Mieter oder aus einem gemeinsamen bzw. abgeleiteten Nutzungsrecht (z.B. Mitbewohnen der Wohnung deines Partners) nutzen. In der Regel ist bei Verheirateten der eigene Hausstand immer dort, wo die Familie lebt.

Solltest du alleinstehend sein, spielt die Anerkennung des eigenen Hausstandes eine wichtige Rolle bei der Absetzbarkeit von Kosten der doppelten Haushaltsführung. Dafür ist es nicht ausreichend, wenn du in der Wohnung oder im Haus deiner Eltern ein Zimmer bewohnst, selbst dann nicht, wenn du dich an den Mietkosten beteiligst. Notwendig ist hier eine eigene, eingerichtete Wohnung, die als Eigentümer, Mieter oder Untermieter genutzt wird. Du musst hier einen Haushalt unterhalten, d.h. die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen. Wenn du mindestens zwei Heimfahrten pro Monat nachweist, wird in der Regel angenommen, dass sich hier dein Lebensmittelpunkt befindet. Seit 2014 ist es erforderlich, dass du dich an den Kosten der Lebensführung im eigenen Hausstand finanziell beteiligst.

(2022): Wann habe ich einen eigenen Hausstand?



Was kann ich für Zweithaushalte absetzen?

An die Zweitwohnung des Arbeitnehmers am Arbeitsort stellt das Finanzamt keine strengen Anforderungen. Dies kann eine Wohnung, ein Hotelzimmer oder auch ein möbliertes Zimmer sein. Auch die Häufigkeit der Nutzung spielt keine Rolle, die Unterkunft muss lediglich zur Verfügung stehen. Die Zweitwohnung darf aber keinesfalls zum neuen Lebensmittelpunkt werden. Dann ist es vorbei mit der steuerlichen Begünstigung. Sind diese Voraussetzung erfüllt, können diverse Werbungskosten im Zuge der doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden.

Dies beginnt bereits bei der Wohnungssuche. Aufwendungen, die durch die Wohnungssuche entstehen, wie etwa Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung, Telefon- oder Portogebühren, sind als Werbungskosten absetzbar. Auch die Kosten für den Umzug erkennt das Finanzamt an. Dazu zählen unter anderem Transportkosten für eine Spedition oder einen Leihwagen und auch Reisekosten am Umzugstag.

In den ersten drei Monaten der doppelten Haushaltsführung können sogar Verpflegungspauschbeträge abgerechnet werden. Maßgebend für die Höhe der Pauschbeträge ist die Dauer der Abwesenheit von der Hauptwohnung. Sie betragen bei einer Abwesenheitsdauer von

  • 24 Stunden: 28 Euro
  • 8 bis 24 Stunden: 14 Euro

Bei den Fahrtkosten werden die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt in voller Höhe anerkannt, nachzuweisen z.B. per Ticket. Alternativ kann hier bei Benutzung eines Pkw auch die allgemeine Kilometerpauschale in Höhe von 30 Cent je Fahrtkilometer angesetzt werden. Wöchentliche Heimfahrten werden hingegen mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer (bzw. 0,38 Euro ab dem 21. Km) anerkannt.

Als Werbungskosten absetzbar sind auch die Unterkunftskosten bzw. die Kosten der Zweitwohnung. Anerkannt werden stets nur nachgewiesene Kosten, keine Pauschbeträge.

Seit 2014 ist der abzugsfähige Betrag in Deutschland auf einen Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat begrenzt. Dieser Höchstbetrag umfasst alle für die Unterkunft oder Wohnung entstehenden Aufwendungen, die vom Arbeitnehmer selbst getragen werden, insbesondere

  • Miete inklusive Betriebskosten, auch für eine möblierte Wohnung,
  • Anschaffungskosten für notwendige Hausrats- und Einrichtungsgegenstände,
  • Zweitwohnungsteuer,
  • Renovierung usw.

Der Höchstbetrag von 1.000 Euro gilt monatsbezogen und als Durchschnittswert für das Gesamtjahr. Wenn die Aufwendungen in einzelnen Monaten weniger als 1.000 Euro und in anderen Monaten mehr als 1.000 Euro betragen, dürfen die übersteigenden Beträge mit den nicht ausgeschöpften Höchstbeträgen verrechnet werden.

Achtung

Aktuell hat der Bundesfinanzhof gegen den Fiskus entschieden, dass die Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht zu den Unterkunftskosten gehören, deren Abzug auf 1.000 Euro im Monat begrenzt ist. Vielmehr sind Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat - soweit sie notwendig sind - in vollem Umfang zusätzlich als sonstige notwendige Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG abziehbar (BFH-Urteil vom 4.4.2019, VI R 18/17).

  • Nach Auffassung des BFH werden Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat vom Höchstbetrag nicht erfasst, da diese nur für deren Nutzung und nicht für die Nutzung der Unterkunft getätigt werden. Die Nutzung der Einrichtungsgegenstände ist nicht mit der Nutzung der Unterkunft als solcher gleichzusetzen. Gesetzgeberisches Ziel der Neuregelung sei es, nur die Kosten für die Unterkunft auf 1.000 Euro monatlich zu begrenzen, nicht hingegen sonstige notwendige Aufwendungen.
  • Der maximal abzugsfähige Betrag von 1.000 Euro im Monat umfasst nach der Gesetzesbegründung "alle für die Unterkunft oder Wohnung entstehenden Aufwendungen, z.B. Miete inklusive Betriebskosten, Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze, auch in Tiefgaragen, Aufwendungen für Sondernutzung (wie Garten etc.), die vom Arbeitnehmer selbst getragen werden". Die Festsetzung des Betrags von 1.000 Euro orientiere "sich dabei an einer von der Rechtsprechung bisher immer herangezogenen, nach Lage und Ausstattung durchschnittlichen, ca. 60 qm großen Wohnung".

Tipp: Steht die Zweitwohnung im Eigentum des Arbeitnehmers, sind die tatsächlichen Aufwendungen, z.B. AfA, Schuldzinsen, Betriebskosten, Reparaturkosten, bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro monatlich als Werbungskosten absetzbar. Auch hier sind die Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände und Hausrat zusätzlich zum Höchstbetrag abziehbar (BMF-Schreiben vom 24.10.2014, BStBl. 2014 I S. 1412, Tz. 103).

Tipp: Bei Nutzung einer möblierten oder teil möblierten Wohnung ist im Allgemeinen eine höhere Miete zu zahlen. Soweit der Mietvertrag keine Aufteilung der Miete für die Nutzung der Wohnung und die Nutzung der Möbelstücke enthält - wie es in der Regel der Fall sein wird -, kann die gezahlte Miete im Schätzwege nach § 162 AO aufgeteilt werden. Die Wohnungsnutzung ist dann auf 1.000 Euro pro Monat begrenzt absetzbar und die Möblenutzung darüber hinaus abzugsfähig (BFH-Urteil vom 4.4.2019, VI R 18/17).

Tipp: Aktuell hat das Finanzgericht des Saarlandes entschieden, dass auch die Kosten für einen angemieteten Stellplatz oder für eine Garage nicht zu den Unterkunftskosten gehören und damit ebenfalls nicht unter die 1.000-Euro-Grenze fallen. Sie sind damit auch dann abziehbar, wenn bereits die Miete für die Wohnung so hoch ist, dass die Grenze überschritten wird (Gerichtsbescheid vom 20.5.2020, 2 K 1251/17).

Aktuell hat die Finanzverwaltung eine erfreuliche Vereinfachungsregelung bekannt gegeben: Wenn die Anschaffungskosten für die Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung - ohne Arbeitsmittel - insgesamt nicht höher sind als 5.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer, ist aus Vereinfachungsgründen davon auszugehen, dass diese Kosten als "notwendig" bzw. als nicht überhöht gelten und ohne weitere Prüfung als Werbungskosten anzuerkennen sind (BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl 2020 I S. 1228, Tz. 108).

Tipp: Aktuell hat das Finanzgericht München gegen den Fiskus entschieden, dass Aufwendungen für die Zweitwohnungsteuer nicht zu den Unterkunftskosten gehören, die mit höchstens 1.000 Euro im Monat als Werbungskosten anerkannt werden können. Vielmehr kann die Zweitwohnungsteuer zusätzlich als "sonstige Aufwendungen" im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden (FG München vom 26.11.2021, 8 K 2143/21).

(2022): Was kann ich für Zweithaushalte absetzen?

Feldhilfen

Bestand 2022 ein eigener Hausstand am Heimatort?

Wähle "Ja" aus, wenn Du an Deinem Heimatort bereits einen eigenen Hausstand (Erstwohnung und Lebensmittelpunkt) unterhalten. Ein eigener Hausstand liegt im Allgemeinen bei verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Arbeitnehmern vor.

Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt neben dem Innehaben einer Wohnung aus eigenem Recht als Eigentümer oder Mieter oder aus gemeinsamen oder abgeleitetem Recht als Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte sowie Mitbewohner auch eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus (laufende Kosten der Haushaltsführung).

Es genügt nicht, wenn Du im Haushalt der Eltern lediglich ein oder mehrere Zimmer unentgeltlich bewohnst oder wenn Dir eine Wohnung im Haus der Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird. Die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung ist darzulegen und kann auch bei volljährigen Kindern, die bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, nicht generell unterstellt werden. Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung mit Bagatellbeträgen ist nicht ausreichend.

Anschrift der Erstwohnung in 2022

Trage hier die Anschrift Deiner Erstwohnung ein.

Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt neben dem Innehaben einer Wohnung aus eigenem Recht als Eigentümer oder Mieter oder aus gemeinsamen oder abgeleitetem Recht als Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte sowie Mitbewohner auch eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus (laufende Kosten der Haushaltsführung).

Es genügt nicht, wenn Du im Haushalt der Eltern lediglich ein oder mehrere Zimmer unentgeltlich bewohnst oder wenn Dir eine Wohnung im Haus der Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird. Die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung ist darzulegen und kann auch bei volljährigen Kindern, die bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, nicht generell unterstellt werden. Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung mit Bagatellbeträgen ist nicht ausreichend.

Die Erstwohnung besteht seit

Gib hier an, seit wann du bereits am Heimatort mit Deiner Erstwohnung einen eigenen Hausstand unterhältst.

Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt neben dem Innehaben einer Wohnung aus eigenem Recht als Eigentümer oder Mieter oder aus gemeinsamen oder abgeleitetem Recht als Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte sowie Mitbewohner auch eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus (laufende Kosten der Haushaltsführung).

Es genügt nicht, wenn Du im Haushalt der Eltern lediglich ein oder mehrere Zimmer unentgeltlich bewohnst oder wenn Dir eine Wohnung im Haus der Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird. Die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung ist darzulegen und kann auch bei volljährigen Kindern, die bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, nicht generell unterstellt werden. Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung mit Bagatellbeträgen ist nicht ausreichend.

Grund für die doppelte Haushaltsführung

Gib hier den (beruflich veranlassten) Grund für die doppelte Haushaltsführung an.

Das Finanzamt erkennt die Ausgaben für einen doppelten Haushalt nur an, wenn hierfür berufliche Gründe vorliegen. Wer berufsbedingt einen zweiten Hausstand unterhält, kann das Finanzamt an den Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung beteiligen.

Berufliche Gründe sind beispielsweise:

  • Neuaufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses
  • Versetzung an einen anderen Arbeitsort
  • Wechsel der Arbeitsstelle und/oder des Arbeitgebers
  • Beibehaltung der Wohnung am Arbeitsort nach einem privat veranlassten Wegzug
Die Zweitwohnung wurde eingerichtet am

Gib hier an, wann du die Zweitwohnung an deinem Beschäftigungsort bezogen hast.

Die Zweitwohnung bestand ununterbrochen bis

Falls du deine Zweitwohnung im Veranlagungsjahr 2022 aufgegeben hast, gib hier das Datum der Wohnungsaufgabe an.

Solltest du die Wohnung erst nach dem 31.12.2022 aufgegeben haben, dann trage in dieses Feld den 31.12.2022 ein.

Wichtig: Du kannst anlässlich der Beendigung der doppelten Haushaltsführung die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen.

Entfernung zw. Erst- und Zweitwohnung

Gib hier die einfache Entfernung zwischen deiner Erst- und deiner Zweitwohnung am Beschäftigungsort an.

Dabei sind nur volle Kilometer anzusetzen, ein angefangener Kilometer bleibt unberücksichtigt.

Willst du mehr als eine Familienheimfahrt pro Woche geltend machen?

Wähle "ja" aus, wenn Du mehr als eine Familienheimfahrt pro Woche steuerlich geltend machen willst.

In diesem Fall kannst Du keine Werbungskosten (Kosten der Zweitwohnung, Verpflegungskosten, etc.) im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Erfasse die Fahrten unter "Fahrtkosten zur Arbeit".

Du kannst diese Wahl für jede doppelte Haushaltsführung getrennt einmal jährlich treffen.

Wurde die Zweitwohnung 2022 aufgelöst?

Wähle "ja" aus, wenn der doppelte Haushalt im Jahr 2022 aufgelöst wurde.

Wähle „nein“ aus, wenn der doppelte Haushalt auch im Jahr 2023 bestand bzw. besteht.

Wichtig: Du kannst anlässlich der Beendigung der doppelten Haushaltsführung die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen.

Größe der Zweitwohnung

Die Größe der Zweitwohnung hat nur noch eine Bedeutung, wenn die Zweitwohnung im Ausland liegt.

Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland spielt die Wohnungsgröße keine Rolle. Die nachgewiesenen Gesamtkosten der Unterkunft sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Monat, gleichgültig wie groß die Wohnung ist. Die Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gehören nicht zu den Unterkunftskosten, deren Abzug auf 1.000 Euro im Monat begrenzt ist.

Bei doppelter Haushaltsführung im Ausland gilt die 1.000 Euro-Höchstgrenze nicht. Hier bleibt es dabei, dass weiterhin die tatsächlichen Mietkosten anerkannt werden, soweit sie notwendig und angemessen, also nicht überhöht sind. Wohnkosten sind nur insoweit "notwendig", als sie sich für eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 qm bei einem ortsüblichen Mietpreis für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung ergeben. Die Obergrenze der abzugsfähigen Mietkosten ist also stets der ortsübliche Durchschnittsmietpreis für eine Wohnfläche von 60 qm. Da es sich hierbei um die Kaltmiete handelt, sind die Nebenkosten zusätzlich abziehbar. Diese müssen allerdings ebenfalls auf eine Wohnungsgröße von 60 qm umgerechnet werden.

Land, in dem die Zweitwohnung liegt.

Gib an, in welchem Land sich Dein Beschäftigungsort und die Zweitwohnung befinden.

Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland spielt die Wohnungsgröße keine Rolle. Die nachgewiesenen Gesamtkosten der Unterkunft sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Monat, gleichgültig wie groß die Wohnung ist. Die Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gehören nicht zu den Unterkunftskosten, deren Abzug auf 1.000 Euro im Monat begrenzt ist.

Bei doppelter Haushaltsführung im Ausland gilt die 1.000 Euro-Höchstgrenze nicht. Hier bleibt es dabei, dass weiterhin die tatsächlichen Mietkosten anerkannt werden, soweit sie notwendig und angemessen, also nicht überhöht sind. Wohnkosten sind nur insoweit "notwendig", als sie sich für eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 qm bei einem ortsüblichen Mietpreis für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung ergeben. Die Obergrenze der abzugsfähigen Mietkosten ist also stets der ortsübliche Durchschnittsmietpreis für eine Wohnfläche von 60 qm. Da es sich hierbei um die Kaltmiete handelt, sind die Nebenkosten zusätzlich abziehbar. Diese müssen allerdings ebenfalls auf eine Wohnungsgröße von 60 qm umgerechnet werden.

Ist dem doppelten Haushalt unmittelbar eine Auswärtstätigkeit vorausgegangen?

Wähle "ja" aus, wenn der doppelten Haushaltsführung eine Auswärtstätigkeit an demselben Ort unmittelbar vorausgegangen ist und du für diese Auswärtstätigkeit Verpflegungspauschbeträge geltend gemacht hast.

Unmittelbar bedeutet, dass direkt vor dem Datum der Begründung deines doppelten Haushalts die Auswärtstätigkeit endete.

Wenn deinem doppelten Haushalt keine Auswärtstätigkeit vorausgegangen ist oder zwischen dem Ende der Auswärtstätigkeit und der Begründung des doppelten Haushalts eine Unterbrechung von min. vier Wochen bestand, wähle bitte "nein" aus.

Die Dauer der Auswärtstätigkeit wird auf die Dreimonatsfrist für den Ansatz von Verpflegungspauschbeträgen angerechnet. Solltest du bereits für die Auswärtstätigkeit für 92 Tage oder mehr Verpflegungspauschbeträge geltend gemacht haben, wird der Fiskus dir für die doppelte Haushaltsführung keine Verpflegungspauschbeträge mehr gewähren.