Feldhilfe:
(2022)
Staat
Wähle aus, in welchem ausländischen Staat du eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt hast
Die Anlage N-AUS ist von unbeschränkt Steuerpflichtigen auszufüllen, die im Ausland eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt haben, die in Deutschland steuerfrei ist und hier nur in den Progressionsvorbehalt einbezogen wird.
Für jeden ausländischen Staat ist eine gesonderte Anlage N-AUS abzugeben.
Hier findest du eine Übersicht über Doppelbesteuerungsabkommen - DBA - sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums.