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Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): N-AUS



Wann muss ich Einkünfte als Grenzgänger eintragen?

Wenn du im Grenzgebiet eines Landes wohnst und als Arbeitnehmer täglich zur Arbeit in das Nachbarland pendelst, bist du ein sogenannter Grenzgänger oder Grenzpendler. Was dein Einkommen betrifft, gilt in den meisten Nachbarländern Folgendes: Dein Gehalt musst du in dem Land versteuern, in dem du arbeitest, das Einkommen bleibt in dem Land, in dem du wohnst, steuerfrei. Allerdings wird dein ausländisches Einkommen in den Progressionsvorbehalt einbezogen und erhöht auf diese Weise den Steuersatz für dein übriges Einkommen.

Die Angaben sind in der "Anlage N" und in der "Anlage N-AUS" bzw. in der Anlage N-Gre zu machen. Die Anlage N-Gre betrifft ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für Grenzgänger aus Baden-Württemberg nach Österreich, Schweiz und Frankreich.

Tipp

Wenn du alleinstehend bist, als Grenzgänger arbeitest und kein zusätzliches Einkommen in Deutschland hast, musst du dir über den Progressionsvorbehalt in Deutschland keine Sorgen machen.

Ausnahmen: Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Arbeitest du in Frankreich oder Österreich, musst du dort keine Steuern zahlen, sondern den Arbeitslohn in deiner deutschen Steuererklärung angeben und normal versteuern. Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern ihr Einkommen jedoch in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.

Arbeitest du als Grenzgänger in der Schweiz, darf dein Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die jedoch auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird. Bist du Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, musst du dein Einkommen komplett in Deutschland versteuern.

Bitte beachte, dass es in der Coronazeit Besonderheiten bei den Grenzgängerregelungen gibt, da sich viele Mitarbeiter im Homeoffice befinden oder befunden haben und nicht täglich pendeln bzw. gependelt sind (siehe auch: Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich).

(2022): Wann muss ich Einkünfte als Grenzgänger eintragen?



Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?

In einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist geregelt, wo und wie das Einkommen zu versteuern ist, wenn die Tätigkeit in einem ausländischen Staat ausgeübt wird. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung hat Deutschland mit über 70 Staaten solche Abkommen abgeschlossen.

Bist du im Nachbarland steuerpflichtig, wirst du folglich in Deutschland von der Steuer freigestellt. Zahlst du die Steuern für deine Grenzgängertätigkeit in Deutschland, musst du das Einkommen im Nachbarland nicht noch einmal versteuern. Allerdings wird das im Ausland versteuerte Einkommen in Deutschland in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Das heißt, aus dem Einkommen als Grenzgänger und weiterem Einkommen in Deutschland wird ein Gesamteinkommen ermittelt. Aus diesem Gesamteinkommen ergibt sich ein höherer Steuersatz, mit dem allerdings nur das Einkommen, das du in Deutschland erhalten hast, versteuert werden muss.

Ausnahmen: Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Arbeitest du in Frankreich oder Österreich, musst du dort keine Steuern zahlen, sondern den Arbeitslohn in deiner deutschen Steuererklärung angeben und normal versteuern. Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern ihr Einkommen jedoch in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.

Arbeitest du als Grenzgänger in der Schweiz, darf dein Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die jedoch auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird. Bist du Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, musst du dein Einkommen komplett in Deutschland versteuern.

Bitte beachte, dass es in der Coronazeit Besonderheiten bei den Grenzgängerregelungen gibt, da sich viele Mitarbeiter im Homeoffice befinden oder befunden haben und nicht täglich pendeln bzw. gependelt sind (siehe auch: Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich).

(2022): Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?



Was ist steuerfreier Arbeitslohn nach DBA/ATE?

Hiermit ist der steuerfreie Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Auslandstätigkeitserlass (ATE) gemeint. In einem DBA ist geregelt, wie Arbeitnehmer mit Auslandstätigkeit ihr Einkommen versteuern müssen und so eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Der Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland kann nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) steuerfrei sein, wenn mit dem betreffenden Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und die Tätigkeit mindestens drei Monate ununterbrochen besteht. Krankheit oder Urlaub schaden der Tätigkeitsdauer nicht, werden aber bei der Dreimonatsfrist nicht mitgerechnet.

Bist du mit deinem Gehalt im Ausland steuerpflichtig, wirst du in Deutschland nach DBA oder ATE von der Steuer freigestellt. Allerdings wird das im Ausland versteuerte Einkommen in Deutschland in den Progressionsvorbehalt mit einbezogen. Das heißt, aus dem Auslandseinkommen und weiterem Einkommen in Deutschland wird ein Gesamteinkommen ermittelt. Aus diesem Gesamteinkommen ergibt sich ein höherer Steuersatz, mit dem allerdings nur das in Deutschland erzielte Einkommen besteuert wird.

Ausnahmen:

  • Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen. Arbeitest du in diesen Ländern, ist der Arbeitslohn im Wohnsitzstaat Deutschland zu versteuern.
  • In der Schweiz darf der Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird.
  • Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern ihr Einkommen immer in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.

Hinweis: Aktuell wurde der Auslandstätigkeitserlass überarbeitet. Auf eine besonders wichtige neue Bestimmung möchten wir aufmerksam machen: Arbeitnehmer müssen nachweisen, dass ihr Arbeitslohn im Ausland einer Mindestbesteuerung unterlegen hat. Kannst du den Nachweis nicht erbringen oder liegt keine Mindestbesteuerung vor, so greifen der Auslandstätigkeitserlass und damit die Steuerfreistellung in Deutschland nicht. Die neuen Regelungen sind auf Arbeitslöhne und sonstige Bezüge anzuwenden, die nach dem 31.12.2022 gezahlt werden oder dem Arbeitnehmer nach diesem Zeitpunkt zufließen.

(2022): Was ist steuerfreier Arbeitslohn nach DBA/ATE?



Wer muss die Anlage N-AUS ausfüllen?

Wer in Deutschland wohnt und daher unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, muss hier auch seinen Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland in der Steuererklärung angeben. Auch steuerfreier Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit ist zu erklären, weil dieser meistens im Progressionsvorbehalt erfasst wird - und zwar in der "Anlage N". Dazu sind ergänzende Angaben in der "Anlage N-AUS" zu machen.

Für jeden ausländischen Staat ist eine gesonderte "Anlage N-AUS" auszufüllen. Darin kannst du beispielsweise Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit angeben, die dann "wie Werbungskosten" von den ausländischen Einnahmen abgezogen werden. Dadurch vermindert sich der Betrag der ausländischen Einkünfte, der in den Progressionsvorbehalt eingeht und das Steuersatzeinkommen erhöht.

(2022): Wer muss die Anlage N-AUS ausfüllen?

Feldhilfen

Im Jahr 2022 habe ich steuerfreien Arbeitslohn bezogen

Wähle bitte aus, ob Du steuerfreien Arbeitslohn bezogen hast

  • nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
  • nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) oder
  • nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ).
Betrag der besonderen Lohnbestandteile

Trage hier die Summe der erhaltenen besonderen Lohnbestandteile ein.

Werbungskosten

Wenn dir Werbungskosten im Zusammenhang mit den besonderen steuerfreien Lohnbestandteilen entstanden sind, gib diese hier an.

Bezeichnung der besonderen Lohnbestandteile

Gib hier die Bezeichnung der besonderen Lohnbestandteile an, z.B. Entschädigungen, Abfindungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, Stock Options.

Soweit für besondere steuerfreie Lohnbestandteile die sog. Fünftel-Regelung nach § 34 EStG zur Anwendung kommt, sind die Eintragungen vorzunehmen.

Zu Einzelheiten bzgl. der besonderen steuerfreien Lohnbestandteile beachte bitte das BMF-Schreiben vom 12.11.2014 zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen.

Wurde die Tätigkeit an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs ausgeübt oder besteht eine andere Sonderregelung nach DBA?

Angaben zu den tatsächlichen Aufenthaltstagen im Ausland sind in bestimmten Sonderfällen grundsätzlich nicht erforderlich.

In den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für die steuerliche Behandlung der Einkünfte des Bordpersonals von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr sowie des Bordpersonals von Binnenschiffen sind häufig solch gesonderte Bestimmungen enthalten.

Für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit des Bordpersonals von Flugzeugen und von Seeleuten sehen die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen DBA in der Regel vor, dass dem Staat das Besteuerungsrecht zusteht, in dem sich die tatsächliche Geschäftsleitung des die Schifffahrt oder Luftfahrt betreibenden Unternehmens i.S. des Art. 8 OECD-MA befindet (z. B. Art. 13 Abs. 2 DBA-Frankreich, Art. 15 Abs. 3 DBA-Dänemark, Art. 14 Abs. 3 DBA-Spanien).

Die Vorschrift folgt der Regelung für Unternehmensgewinne aus Schiffen und Luftfahrzeugen; insbesondere kann der Vertragsstaat die Vergütungen an das Bordpersonal besteuern, bei dem sie die Bemessungsgrundlage für die Gewinnbesteuerung mindern. (BMF-Schreiben vom 03.05.2018)

Bestand ein weiterer Wohnsitz im Ausland?

Wenn du im Ausland einen eigenen Wohnsitz unterhalten hast, wähle hier bitte "Ja" aus.

Ein Wohnsitz im Ausland kann auch bestehen, wenn du einen Wohnsitz im Inland hast. Bitte gib in diesem Fall an, zu welchem Staat du die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) hast.

Staat

Wähle den Staat aus, in dem du den Wohnsitz unterhalten hast.

Ein Wohnsitz im Ausland kann auch bestehen, wenn du einen Wohnsitz im Inland hast. Bitte gib in diesem Fall an, zu welchem Staat du die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) hast.

Straße und Hausnummer

Gib hier Deine Straße und Hausnummer ein.

Ein Wohnsitz im Ausland kann auch bestehen, wenn Du einen Wohnsitz im Inland hast. Bitte gib in diesem Fall an, zu welchem Staat Du die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) hast.

Postleitzahl

Gib hier die Postleitzahl des Auslandswohnsitzes ein.

Ein Wohnsitz im Ausland kann auch bestehen, wenn du einen Wohnsitz im Inland hast. Bitte gib in diesem Fall an, zu welchem Staat du die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) hast.

 

Ort

Gib hier den Wohnort im Ausland an.

Ein Wohnsitz im Ausland kann auch bestehen, wenn du einen Wohnsitz im Inland hast. Bitte gib in diesem Fall an, zu welchem Staat du die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) hast.

Liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen in diesem Staat

Wenn der Wohnsitz im Ausland den Mittelpunkt des Lebensinteresses bildet, wähle "Ja".

Aufstellung zum Mittelpunkt der Lebensinteressen

Mache hier eine kurze Angabe, warum der Wohnsitz im Ausland den Mittelpunkt des Lebensinteresses ist.

Ausführliche Erläuterungen füge auf einem gesonderten Blatt Deiner Steuererklärung bei.

Name des Arbeitgebers

Gib hier die Firmenbezeichnung Deines Arbeitgebers an.

Nach § 90 Abs. 2 AO bestehen bei Auslandssachverhalten erweiterte Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. Unterlagen, z. B. Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Auslandstätigkeit und die Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland, sind daher vollständig beizufügen.

Straße und Hausnummer

Gib hier die Anschrift (Straße und Hausnummer) Deines Arbeitgebers an.

Nach § 90 Abs. 2 AO bestehen bei Auslandssachverhalten erweiterte Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. Unterlagen, z. B. Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Auslandstätigkeit und die Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland, sind daher vollständig beizufügen.

Postleitzahl

Gib hier die Anschrift (Postleitzahl) Deines Arbeitgebers an.

Nach § 90 Abs. 2 AO bestehen bei Auslandssachverhalten erweiterte Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. Unterlagen, z. B. Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Auslandstätigkeit und die Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland, sind daher vollständig beizufügen.

Ort

Gib hier den Ort an, an dem der Arbeitgeber seinen Firmensitz unterhalten hat.

Nach § 90 Abs. 2 AO bestehen bei Auslandssachverhalten erweiterte Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. Unterlagen, z. B. Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Auslandstätigkeit und die Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland, sind daher vollständig beizufügen.

Staat

Gib hier den Staat an, in dem dein Arbeitgeber seinen Firmensitz unterhalten hat.

Nach § 90 Abs. 2 AO bestehen bei Auslandssachverhalten erweiterte Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. Unterlagen, z. B. Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Auslandstätigkeit und die Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland, sind daher vollständig beizufügen.

Wirtschaftszweig des Arbeitgebers (nur bei ATE)

Gib hier den Wirtschaftszweig des Arbeitgebers an.

Hier einige Beispiele:

  • Maschinenbau
  • Energieversorgung
  • Verarbeitendes Gewerbe
  • Sonstige Dienstleistungen
  • Erziehung
  • Unterricht

Nach § 90 Abs. 2 AO bestehen bei Auslandssachverhalten erweiterte Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. Unterlagen, z. B. Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Auslandstätigkeit und die Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland, sind daher vollständig beizufügen.

Art des begünstigten Vorhabens des Arbeitgebers (nur bei ATE)

Erfasse hier die Art des begünstigten Vorhabens des Arbeitgebers.

Der Auslandstätigkeitserlass (ATE) begünstigt verschiedene Tätigkeiten im Ausland:

  • Planung, Errichtung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Instandsetzung, Modernisierung, Überwachung oder Wartung von Fabriken, Bauwerken, ortsgebundenen großen Maschinen oder ähnlichen Anlagen
  • Einbau, Aufstellung oder Instandsetzung sonstiger Wirtschaftsgüter,
  • Betrieb von Anlagen bis zur Übergabe an den Auftraggeber,
  • Suchen und/oder Gewinnung von Bodenschätzen,
  • Beratung (Consulting) ausländischer Auftraggeber oder Organisationen im Hinblick auf genannten Vorhaben
  • Tätigkeiten im Rahmen der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe zur technischen oder finanziellen Zusammenarbeit.

Nach § 90 Abs. 2 AO bestehen bei Auslandssachverhalten erweiterte Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. Unterlagen, z. B. Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Auslandstätigkeit und die Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland, sind daher vollständig beizufügen.