Feldhilfe:
(2022)
Wohnte <%0100301%> 2022 ganzjährig im Ausland?
Wähle "ja" aus, wenn Du Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt das ganze Jahr 2022 im Ausland hattest.
Hast Du im Inland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt, wirst Du auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, wenn
- Deine Einkünfte zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder
- die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im Jahr 2022 nicht mehr als 10.347 Euro
betragen. Dieser Betrag wird je nach Ländergruppe wie folgt gekürzt:
- bei Ländern der Ländergruppe 2 um ein Viertel auf 7.761 Euro
- bei Ländern der Ländergruppe 3 um die Hälfte auf 5.174 Euro
- bei Ländern der Ländergruppe 4 um drei Viertel auf 2.587 Euro.
Wenn Du Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Steuerjahr im Ausland hattest, inländische Einkünfte bezogen hast und in den Genuss der personen- und familienbezogenen Steuervergünstigungen kommen willst, musst Du die folgenden Angaben ergänzen, um in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden.
Dies ist auch möglich, wenn Dein Ehepartner im Steuerjahr seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- / EWR-Staat hatte, Du jedoch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig bist oder auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wirst.