Feldhilfe:
(2022)
Hattest du 2022 Ausgaben für Handwerker in deinem Haushalt?
Wähle Ja, wenn Ausgaben für Handwerkerleistungen in Zusammenhang mit deiner Miet- oder Eigentumswohnung oder deinem Wohnhaus angefallen sind.
Begünstigt sind alle Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die selbst genutzte Wohnung. Steuerlich abziehbar sind aber nur reine Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Nicht begünstigt sind hingegen Kosten für Material und sonstige gelieferten Waren.
Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen findest du auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.
Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 1.200 Euro).