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Feldhilfe: (2022) Name des Arbeitgebers

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Name des Arbeitgebers

Gib hier die Firmenbezeichnung Deines Arbeitgebers an.

Nach § 90 Abs. 2 AO bestehen bei Auslandssachverhalten erweiterte Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. Unterlagen, z. B. Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Auslandstätigkeit und die Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland, sind daher vollständig beizufügen.