Feldhilfen
Hast du steuerfreien Arbeitslohn in Sonderfällen erhalten?
Antworte mit "ja", wenn du im Ausland Arbeitslohn erhalten hast, der nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland steuerfrei ist.
Typische Fälle:
- Tätigkeit für eine ausländische öffentliche Einrichtung (z. B. Schule, Behörde, Hochschule),
- Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland oder Zahlung durch eine ausländische Staatskasse,
- Steuerfreiheit laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
+ Bruttoarbeitslohn ohne deutschen Steuerabzug
Erfasse hier den gesamten Arbeitslohn, von dem keine deutsche Lohnsteuer abgezogen wurde.
Hier ist der Arbeitslohn eines ausländischen Arbeitgebers einzutragen, der nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist.
Wichtig: Achte darauf, hier keine Beträge anzugeben, die bereits in Deiner deutschen Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.
= Zwischensumme
Die Summe der angegebenen Bruttoarbeitslöhne.
Beispiel zur Veranschaulichung: Angenommen, du arbeitest sowohl in Deutschland als auch in Frankreich. Dein Bruttoarbeitslohn aus Deutschland beträgt 50.000 Euro und ist in Zeile 3 deiner Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Zusätzlich hast du steuerfreien Bruttoarbeitslohn in Höhe von 5.000 Euro, der in Zeile 16 deiner Lohnsteuerbescheinigung steht. Von deinem französischen Arbeitgeber hast du 30.000 Euro erhalten, für die keine deutsche Lohnsteuer einbehalten wurde.
Deine Zwischensumme beträgt dann: 50.000 Euro (Bruttoarbeitslohn Deutschland) + 5.000 Euro (steuerfrei Deutschland) + 30.000 Euro (Bruttoarbeitslohn Frankreich) = 85.000 Euro
Bezeichnung des steuerfreien Arbeitslohns
Trage hier Gehaltsteile ein, die in Deinem Bruttoarbeitslohn enthalten sind, im Ausland steuerpflichtig, aber in Deutschland steuerfrei sind. Dazu gehören:
Steuerfreie Reisekostenvergütungen oder Zuschläge: Diese können nach deutschem Recht von der Steuer befreit sein und müssen daher vom Bruttoarbeitslohn abgezogen werden.
Auslandszulagen: Spezielle Zulagen für die Auslandsentsendung, die im Ausland steuerpflichtig, aber in Deutschland steuerfrei sind.
Expatriate-Zulagen: Zulagen zur Deckung der zusätzlichen Kosten des Lebens im Ausland, die im Ausland besteuert, aber in Deutschland steuerfrei sind.
Wohnkostenvergütungen: Vergütungen für die Übernahme Deiner Wohnungskosten im Ausland, die im Ausland steuerpflichtig, aber nach deutschem Recht steuerfrei sind.
Schulgelderstattung: Erstattungen für die Schulgebühren Deiner Kinder im Ausland, die im Ausland besteuert, aber in Deutschland steuerfrei sind.
Ausbildungs- und Fortbildungskosten: Kosten für berufliche Weiterbildung im Ausland, die im Ausland steuerpflichtig, aber in Deutschland von der Steuer befreit sind.
Diese Gehaltsteile müssen vom Bruttoarbeitslohn abgezogen werden, da sie Deine steuerpflichtigen Einkünfte in Deutschland nicht mindern.
Hinweis: Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Auslandstätigkeitserlass (ATE) ist hier nicht anzugeben.
Bezeichnung des steuerpflichtigen Arbeitslohns
Wenn in deinem Bruttoarbeitslohn Gehaltsteile enthalten sind, die nach ausländischem Recht steuerfrei, aber nach deutschem Recht steuerpflichtig sind, trage diese hier ein. Beispiele hierfür sind:
Bonuszahlungen: Im Ausland steuerfrei, aber in Deutschland steuerpflichtig.
Erfolgsbeteiligungen: Im Ausland steuerfrei, aber in Deutschland steuerpflichtig.
Vergütungen für Überstunden: Im Ausland steuerfrei, aber in Deutschland steuerpflichtig.
Dienstwagen: Nutzung im Ausland steuerfrei, aber in Deutschland steuerpflichtig.
Füge auch Beträge hinzu, die zusätzlich zu deinem Arbeitslohn hinzukommen und nach deutschem Recht steuerpflichtig sind. Dies können zusätzliche Vergütungen oder Leistungen sein, die nicht bereits im Bruttoarbeitslohn enthalten sind.
Hinweis: Steuerpflichtiger Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Auslandstätigkeitserlass (ATE) ist hier nicht anzugeben.
= Summe in- und ausländischer Arbeitslohn
Die Gesamtsumme des inländischen und ausländischen Arbeitslohns ergibt sich, nachdem die steuerfreien Beträge abgezogen und die steuerpflichtigen Beträge hinzugerechnet wurden.
Beispiel zur Veranschaulichung: Dein Bruttoarbeitslohn (In- und Ausland) beträgt 85.000 Euro. Von Deinem ausländischen Arbeitslohn sind 5.000 Euro steuerfrei. Zusätzlich hast Du 3.000 Euro, die nach deutschem Recht steuerpflichtig sind.
Die Gesamtsumme des inländischen und ausländischen Arbeitslohns, die in die steuerliche Berechnung einfließt, beträgt 83.000 Euro.
Bezeichnung
Gib hier nur Gehaltsbestandteile an, die unmittelbar aufgrund einer konkreten Arbeitsleistung in Deutschland gewährt wurden. Beispiele hierfür sind:
Reisekosten: Erstattungen für dienstlich bedingte Reisen innerhalb Deutschlands.
Überstundenvergütungen: Zahlungen für geleistete Überstunden.
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Extra Vergütungen für Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten.
Auslandszulagen: Zusatzleistungen für Auslandseinsätze, die sich auf inländische Tätigkeiten beziehen.
Projektbezogene Erfolgsprämien: Boni für erfolgreich abgeschlossene Projekte in Deutschland.
Der Arbeitgeber hat in der Regel eine Aufteilung der Aufwendungen bereits in der Lohnabrechnung vorgenommen und den steuerfreien Arbeitslohn auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Das Finanzamt kann im Rahmen der Steuererklärung eine Überprüfung der Aufteilung vornehmen.
Bezeichnung
Gib hier nur Gehaltsbestandteile (Sondervergütungen) an, die unmittelbar aufgrund einer konkreten ausländischen Arbeitsleistung gewährt wurden. Dazu zählen unter anderem:
Reisekosten: Erstattungen für dienstlich bedingte Reisen im Ausland.
Überstundenvergütungen: Zahlungen für Überstunden, die während der Auslandstätigkeit geleistet wurden.
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Extra Vergütungen für Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten im Ausland.
Auslandszulagen: Zusatzleistungen für Auslandseinsätze.
Projektbezogene Erfolgsprämien: Boni für erfolgreich abgeschlossene Projekte im Ausland.
Überlassung einer Wohnung im Tätigkeitsstaat: Kosten für die Bereitstellung einer Unterkunft im Ausland.
Aufwendungen für Sprachunterricht: Kosten für Sprachkurse, die zur Ausübung der Tätigkeit im Ausland notwendig sind.
Aufwendungen für Visa: Kosten für Visa, die zur Arbeit im Ausland erforderlich sind.
Kosten für medizinische Untersuchungen: Ausgaben für Gesundheitschecks im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit.
Sonstige Unterstützungsleistungen für mitreisende Familie: Finanzielle Unterstützung oder Erstattungen für Angehörige, die mit ins Ausland reisen.
Der Arbeitgeber hat in der Regel eine Aufteilung der Aufwendungen bereits in der Lohnabrechnung vorgenommen und den steuerfreien Arbeitslohn auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Das Finanzamt kann im Rahmen der Steuererklärung eine Überprüfung der Aufteilung vornehmen.
= Verbleibender Arbeitslohn
Der verbleibende Arbeitslohn wird nach dem Verhältnis der vereinbarten Arbeitstage im Ausland zu den übrigen vereinbarten Arbeitstagen aufgeteilt
Hast du weitere besondere Lohnbestandteile erhalten?
Falls du weitere spezielle Lohnbestandteile erhalten hast, wähle bitte "ja" aus. Zu den besonderen Lohnbestandteilen zählen zum Beispiel:
- Entschädigungen,
- Abfindungen,
- Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder
- Aktienoptionsprogramme.
Für steuerfreie Lohnbestandteile, die unter die Fünftel-Regelung nach § 34 EStG fallen, müssen entsprechende Eintragungen vorgenommen werden.
Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung findest du im BMF-Schreiben vom 3.5.2018 ( IV B 2 - S 1300/08/10027, BStBl 2018 I S. 643) über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns gemäß Doppelbesteuerungsabkommen.
Bezeichnung
Gib hier den Arbeitslohn an, der auf andere Länder entfällt.
Für welche Organisation erfolgt die Tätigkeit (genaue Bezeichnung)?
Trage den Namen und die genaue Bezeichnung der Organisation ein, bei der du beschäftigt bist, z.B.
- Europäische Union (EU)
- Vereinte Nationen (UN)
- Weltgesundheitsorganisation (WHO)
- NATO (Nordatlantikpakt)
- Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)
- Internationale Organisation für Migration (IOM)
- Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)
- Internationaler Währungsfonds (IWF)
- Weltbank
- Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Art der ausgeübten Tätigkeit
Beschreibe die Art Deiner Tätigkeit im Rahmen des zwischenstaatlichen Übereinkommens. Dies ist wichtig, um die Steuerbefreiung oder -regelung korrekt einordnen zu können.
Gib genau an, ob Du als Angestellter der internationalen Organisation tätig bist oder als selbständiger Sachverständiger für diese Organisation arbeitest. Falls vorhanden, füge bitte relevante Unterlagen bei, um Deine Tätigkeit zu belegen.
Höhe des Arbeitslohns mit Progressionsvorbehalt
Gib den steuerfreien Arbeitslohn an, den du im Rahmen deiner Tätigkeit erhalten hast. Dieser Betrag unterliegt dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass er bei der Ermittlung des Steuersatzes für dein übriges Einkommen berücksichtigt wird. Auch wenn der Arbeitslohn steuerfrei ist, wird er zur Berechnung des Steuersatzes für dein in Deutschland steuerpflichtiges Einkommen herangezogen.