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Feldhilfe: (2022) Wurde die Person persönlich und unentgeltlich gepflegt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Wurde die Person persönlich und unentgeltlich gepflegt?

Wenn du die pflegebedürftige Person persönlich und unentgeltlich gepflegt hast, wähle "ja" aus.

Wer einen Angehörigen pflegt, kann bei seiner Steuererklärung einen Pflegepauschbetrag geltend machen. Du musst allerdings persönlich pflegen, um den Pflegepauschbetrag in Anspruch zu nehmen. Dabei darfst du dich aber von Pflegeinstitutionen unterstützen lassen, wobei dein Anteil an der Pflege jedoch mindestens 10 % betragen muss.

Die Pflege eines Angehörigen kostet nicht nur viel Zeit sondern vor allem Geld. Wenn du hohe Ausgaben hast, ist es sinnvoll auf den Pflegepauschbetrag zu verzichten. Dann ist es sinnvoller, sämtliche Kosten als außergewöhnliche Belastungen anzugeben.