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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2015) Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung zu weniger als 75 %.

Setzen Sie  hier ein Häkchen, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind zu weniger als 75% erfüllt hat.

Sie können dann (ohne Zustimmung des anderen Elternteils) den vollen Kinder- und Erziehungsfreibetrag beanspruchen. Der andere Elternteil erhält für dieses Kind keine Freibeträge.