Feldhilfe:
(2015)
Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung zu weniger als 75 %.
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind zu weniger als 75% erfüllt hat.
Sie können dann (ohne Zustimmung des anderen Elternteils) den vollen Kinder- und Erziehungsfreibetrag beanspruchen. Der andere Elternteil erhält für dieses Kind keine Freibeträge.