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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): ... für andere Räume

Was muss ich zu den Mieteinnahmen wissen?

Als Vermieter musst du die Kaltmiete und die auf die Mieter umgelegten Nebenkosten als zusätzliches Einkommen versteuern. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten kannst du als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Beispiel für Mieteinnahmen:

  • Mieteinnahmen für Wohnungen oder Zimmer
  • Mieteinnahmen für Garagen/Stellplätze
  • Nebenkosten, die auf den Mieter umgelegt worden sind
  • Miete für Reklameflächen und Automatenstellplätze
  • Guthabenzinsen aus Bausparverträgen
  • Abstandszahlung eines Mieters bei vorzeitigem Ende des Mietvertrages
  • Pachten für unbebaute Grundstücke
  • Einnahmen für ein Erbbaurecht

Bei Mieteinnahmen, die jährlich unter der 520-Euro-Grenze liegen (z.B. bei einer Untervermietung), kannst du auf die Angaben in deiner Steuererklärung verzichten. Einnahmen bis zu dieser Grenze, die aus einer vorübergehenden Vermietung herrühren, werden von der Einkommensteuer freigestellt. Das gilt auch für die vorübergehende Untervermietung von Teilen der eigenen Mietwohnung. In diesem Fall können auch keine entsprechenden Werbungskosten berücksichtigt werden.

Hinweis: Ab dem 1.1.2024 soll eine neue Steuerfreigrenze für Vermietungseinkünfte eingeführt werden: So sollen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steuerfrei bleiben, sofern die Summe der Einnahmen insgesamt weniger als 1.000 Euro beträgt (§ 3 Nr. 73 EStG, eingefügt durch das "Wachstumschancengesetz").

(2023): Was muss ich zu den Mieteinnahmen wissen?

Feldhilfen

Hast du 2023 Nachzahlungen erhalten oder Erstattungen geleistet?

Falls du bereits laufend vereinnahmte Umlagen mit deinen Mietern abgerechnet hast, beispielsweise durch eine Nebenkostenabrechnung, gib bitte die von deinen Mietern im Jahr 2023 geleistete Nachzahlung oder die von dir an deine Mieter erstattete an. Diese Beträge ergeben sich in der Regel aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022.

Erhaltene Nachzahlungen

Gib hier die Höhe der erhaltenen Nachzahlungen an.

Geleistete Erstattungen

Gib hier die Höhe der geleisteten Erstattungen an.

Bezeichnung

Gib hier eine Bezeichnung für die anderen Räume an, die Du vermietet hast, z.B.:

  • Gewerberäume
  • Praxisräumen
  • Stellplätzen
  • Werbeflächen
Mieteinnahmen

Gib hier die Höhe der erhaltenen Jahresmiete ohne Umlagen an.

Für Mieteinnahmen und Umlagen gilt steuerlich das Zuflussprinzip: Einnahmen sind in dem Jahr steuerpflichtig, in dem du diese erhalten hast (§ 11 EStG). Für welchen Zeitraum die Gelder gezahlt werden, spielt im Allgemeinen keine Rolle.

Erhaltene Nebenkosten

Gib hier die Höhe der erhaltenen Umlagen, Nebenkosten an.

Zu den Umlagen / Nebenkosten zählen u.a.:

  • Heizung,
  • Strom,
  • Wasser und Abwasser,
  • Haus- und Flurbeleuchtung,
  • Schornsteinfeger,
  • Hausreinigung,
  • Straßenreinigung,
  • Müllabfuhr,
  • Gemeinschaftsantenne,
  • Gebäudeversicherungen,
  • Grundsteuer.

Die Nebenkosten können - zumindest teilweise - auf die Mieter umgelegt werden. In diesem Fall sind die verrechneten Umlagen als Einnahmen anzusetzen. Dafür darfst du andererseits die verauslagten Kosten als Werbungskosten geltend machen (BFH-Urteil vom 14.12.1999, BStBl. 2000 II S. 197).

Mieteinnahmen (inkl. Nebenkosten) für andere Räume

Summe der Mieteinnahmen (inkl. Umlagen) für andere Räume.