Feldhilfen
Gib hier die Höhe der erhaltenen Umlagen, Nebenkosten an.
Zu den Umlagen / Nebenkosten zählen u.a.:
- Heizung,
- Strom,
- Wasser und Abwasser,
- Haus- und Flurbeleuchtung,
- Schornsteinfeger,
- Hausreinigung,
- Straßenreinigung,
- Müllabfuhr,
- Gemeinschaftsantenne,
- Gebäudeversicherungen,
- Grundsteuer.
Die Nebenkosten können - zumindest teilweise - auf die Mieter umgelegt werden. In diesem Fall sind die verrechneten Umlagen als Einnahmen anzusetzen. Dafür darfst du andererseits die verauslagten Kosten als Werbungskosten geltend machen (BFH-Urteil vom 14.12.1999, BStBl. 2000 II S. 197).
Gib hier an, ob das Objekt ganz oder teilweise an Angehörige vermietet wurde.
Eine Vermietung an Angehörige wird vom Finanzamt besonders geprüft. Betragen nämlich die Mieteinnahmen mindestens 66 % der ortsüblichen Miete (inkl. Umlagen), ist die Überlassung voll entgeltlich, und die Werbungskosten werden vom Finanzamt i. d. R. in vollem Umfang anerkannt.
Liegt die tatsächliche Miete dagegen unter 66 % der ortsüblichen Miete, handelt es sich um eine verbilligte oder teilentgeltliche Überlassung. In diesem Fall werden die Werbungskosten vom Finanzamt nur anteilig anerkannt, d. h. im Verhältnis zwischen der tatsächlichen Miete und der ortsüblichen Miete.
Zum 1.1.2021 gab es eine wichtige Neuerung:
- Beträgt die vereinbarte Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete, sind die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.
- Liegt die vereinbarte Miete zwischen 50 % und 66 % der Marktmiete, ist die Einkunftserzielungsabsicht zu prüfen und hierzu eine Ertragsprognose erforderlich:
- Ist die Ertragsprognose positiv, sind die Werbungskosten in voller Höhe absetzbar.
- Ist die Ertragsprognose negativ, sind die Werbungskosten aufzuteilen und nur anteilig abziehbar.
- Beträgt die vereinbarte Miete weniger als 50 % der ortsüblichen Marktmiete, ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Die Aufwendungen sind nur entsprechend dem entgeltlichen Teil als Werbungskosten absetzbar.
Wichtig: Beträgt die Miete mindestens 50 Prozent, jedoch weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete, ist eine Totalüberschussprognoseprüfung vorzunehmen:
Fällt diese Prüfung der Totalüberschussprognose positiv aus, ist für die verbilligte Wohnraumüberlassung Einkünfteerzielungsabsicht zu unterstellen und der volle Werbungskostenabzug möglich.
Führt die Totalüberschussprognoseprüfung hingegen zu einem negativen Ergebnis, ist von einer Einkünfteerzielungsabsicht nur für den entgeltlich vermieteten Teil auszugehen. Für den entgeltlich vermieteten Teil können die Werbungskosten anteilig abgezogen werden.
Die Totalüberschussprognoseprüfung für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfolgt nach langjähriger und gefestigter BFH-Rechtsprechung. Das BMF-Schreiben vom 8.10.2004 (BStBl 2004 I S. 933) ist unverändert einschlägig.
Als Bezeichnung der Wohneinheit kannst du z. B. das Stockwerk, die Nummer der Wohnung oder den Namen des Mieters eintragen.
Summe der Mieteinnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen
Falls du bereits laufend vereinnahmte Umlagen mit deinen Mietern abgerechnet hast, beispielsweise durch eine Nebenkostenabrechnung, gib bitte die von deinen Mietern im Jahr 2023 geleistete Nachzahlung oder die von dir an deine Mieter erstattete an. Diese Beträge ergeben sich in der Regel aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022.
Gib hier die Höhe der erhaltenen Nachzahlungen an.
Gib hier die Höhe der geleisteten Erstattungen an.
Gib hier die Wohnfläche an, wie Du an Angehörige vermietet hast.
Gib hier die Mieteinnahmen an, aus der Vermietung des Objekts an Angehörige resultiert.