Feldhilfe:
(2015)
Wir sind gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig bzw. das Kind gehörte zu unserem Haushalt.
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie den Kinderfreibetrag als Stief-/Großelternteil in Anspruch nehmen wollen,
- weil Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben oder
- weil Sie eine konkrete Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind/Enkelkind erfüllen, z.B. bei mangelnder Leistungsfähigkeit eines oder beider Elternteile.
Für die Zustimmung der Eltern legen Sie der Steuererklärung bitte die "Anlage K" bei.