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Feldhilfe: (2015) Zeitraum

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Zeitraum

Tragen Sie den Zeitraum ein, in dem das Kind nicht beim anderen Elternteil gemeldet war.

Sie können den vollen Erziehungsfreibetrag folglich nur für sich beanspruchen, wenn das Kind beim anderen Elternteil nicht gemeldet war, und das Kind noch nicht volljährig ist.

Beispiel: Das Kind war nicht beim anderen Elternteil gemeldet und wird 01.07.2015 volljährig. In diesem Fall vollendet das Kind mit Ablauf des 30.06.2015 das 18. Lebensjahr. Am 01.07.2015 ist das Kind somit nicht mehr minderjährig. In diesem Fall kann der Erziehungsfreibetrag nur vom 01.01. bis zum 30.06. beantragt werden.