Feldhilfe:
(2015)
Name, Vorname
Geben Sie den Namen und den Vornamen der von Ihnen unterstützten Person an.
Unterstützungsleistungen sind im Jahre 2015 höchstens bis zu 8.472 Euro steuerlich abzugsfähig (2014: 8.354 Euro; 2013: 8.130 Euro; 2010 bis 2012: 8.004 Euro).
Begünstigt sind:
- Eltern und Großeltern
- Kinder und Enkelkinder
- Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner
- Mutter eines nichtehelichen Kindes
Die unterstützte Person muss bedürftig sein, d.h. keine oder nur geringe eigene Einkünfte oder Bezüge haben und kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen.