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Feldhilfe: (2015) lt. Nr. 12 der Leistungsmitteilung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): lt. Nr. 12 der Leistungsmitteilung

Geben Sie die Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder Reinvestitionsabsicht nach Beginnn der Auszahlungsphase lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" (Zeile 46 der Anlage R) an.

Leistungen sind in den ersten 10 Jahren nach dem Beginn der Auszahlungsphase mit den 1,5-fachen Wert zu versteuern. Bei der Aufgabe der Selbstnutzung ab dem 10. Jahr sind die Leistungen zu 100 % steuerpflichtig.