Feldhilfe:
(2018)
Wurde auf den Veräußerungsgewinn zumindest teilweise § 6b oder § 6c EStG angewendet?
Wenn auf den Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG beantragt wird, zumindest teilweise der § 6b oder § 6c EStG angewendet wurde, geben Sie hier ein "ja" ein.