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Feldhilfe: (2019) Neu gebildete Investitionsabzugsbeträge 2019

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Neu gebildete Investitionsabzugsbeträge 2019

Für die geplante Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können Sie einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens 200.000 Euro, bilden und außerbilanziell vom Gewinn abziehen. Die Höhe des in 2019 gebildeten Investitionsabzugsbetrag tragen Sie hier ein.