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Feldhilfe: (2022) -

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): -

Wählen Sie aus, ob Sie in 2022

  • einen Minijob (geringfügige Beschäftigung),
  • eine kurzfristige Beschäftigung oder
  • eine Aushilfstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

ausgeübt haben.

Hinweis: Macht ein Arbeitnehmer falsche Angaben, um die Energiepreispauschale trotz der entgegenstehenden gesetzlichen Regelung mehrfach zu erhalten, greifen die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.

Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQs des Bundesfinanzministeriums.