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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Beginn der Maßnahme

Tragen Sie hier den Beginn der energetischen Maßnahme ein.

Als Beginn der energetischen Maßnahme gilt

  • bei Maßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Tag, an dem der Bauantrag gestellt wurde
  • bei baugenehmigungsfreien Maßnahmen, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Tag, an dem die Bauunterlagen eingereicht wurden;
  • bei sonstigen Maßnahmen, die keiner Genehmigung oder Anzeige bedürfen, der tatsächliche Start der Bauarbeiten vor Ort.