Feldhilfe:
Wurden negative Einkünfte aus einem Drittstaat zum 31.12.2022 festgestellt?
Wurden für Sie zum 31.12.2022 verbleibende negative Einkünfte nach § 2a Abs. 1 Satz 5 EStG festgestellt?
Der Verlustvortrag wird dann vom Finanzamt bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt.