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(2023) Wann bin ich pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Wann bin ich pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Zu den Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung zählen:

  • Alle regulären Arbeitnehmer,
  • Versicherte während der dreijährigen Kindererziehungszeit,
  • Geringfügig Beschäftigte, die vom Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht keinen Gebrauch machen,
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst,
  • Behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
  • Arbeitslose, die staatliche Unterstützung beziehen,
  • Rentenversicherungspflichtige Selbständige.

Bist du von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit?
Wenn du keinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen musst, weil du befreit wurdest, kannst du die Beiträge für eine (befreiende) Lebensversicherung angeben. Dies gilt auch für Beiträge, die du zahlst, um freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert zu bleiben, oder Beiträge an eine Versicherungs- oder Versorgungsgruppe, die zu deiner Berufsgruppe gehört. Vergiss nicht, steuerfreie Zuschüsse vom Arbeitgeber oder Rückerstattungen von Beiträgen abzuziehen, bevor du diese angibst.

Tipp

Freiwillige Beiträge: Hier kannst du auch die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung absetzen, die du freiwillig leistest. Dies ist der Fall bei einer Höher- oder Weiterversicherung oder wenn du freiwillige Beiträge zahlst, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrechtzuerhalten. Falls du als Minijobber von deinem Wahlrecht auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht keinen Gebrauch machst, trage deinen Arbeitnehmeranteil ebenfalls ein.

Auch die freiwilligen Beiträge sind auf den Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen beschränkt. Im Jahre 2023 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 26.528 Euro bei Ledigen und 53.056 Euro bei Verheirateten. Diese Beiträge wirken sich - anders als zunächst vorgesehen - zu 100 % steuermindernd aus.

Rechner
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.

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