(2023)
Wann bin ich pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Zu den Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung zählen:
- Alle regulären Arbeitnehmer,
- Versicherte während der dreijährigen Kindererziehungszeit,
- Geringfügig Beschäftigte, die vom Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht keinen Gebrauch machen,
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst,
- Behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
- Arbeitslose, die staatliche Unterstützung beziehen,
- Rentenversicherungspflichtige Selbständige.
Bist du von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit?
Wenn du keinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen musst, weil du befreit wurdest, kannst du die Beiträge für eine (befreiende) Lebensversicherung angeben. Dies gilt auch für Beiträge, die du zahlst, um freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert zu bleiben, oder Beiträge an eine Versicherungs- oder Versorgungsgruppe, die zu deiner Berufsgruppe gehört. Vergiss nicht, steuerfreie Zuschüsse vom Arbeitgeber oder Rückerstattungen von Beiträgen abzuziehen, bevor du diese angibst.
Freiwillige Beiträge: Hier kannst du auch die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung absetzen, die du freiwillig leistest. Dies ist der Fall bei einer Höher- oder Weiterversicherung oder wenn du freiwillige Beiträge zahlst, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrechtzuerhalten. Falls du als Minijobber von deinem Wahlrecht auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht keinen Gebrauch machst, trage deinen Arbeitnehmeranteil ebenfalls ein.
Auch die freiwilligen Beiträge sind auf den Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen beschränkt. Im Jahre 2023 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 26.528 Euro bei Ledigen und 53.056 Euro bei Verheirateten. Diese Beiträge wirken sich - anders als zunächst vorgesehen - zu 100 % steuermindernd aus.
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