(2023)
Kann ich Unterhaltsleistungen für volljährige Kinder geltend machen?
Wenn du keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für dein volljähriges Kind hast, kannst du in den betreffenden Monaten auch deine Unterhaltsleistungen für dein bedürftiges Kind als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Der abzugsfähige Unterhaltshöchstbetrag im Jahre 2023 beträgt 10.908 Euro.
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