(2023)
Muss ich als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?
Wenn du als angestellter Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Anlage N) erwirtschaftest, zieht dir dein Arbeitgeber jeden Monat Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer direkt von deinem Bruttolohn ab. Die Steuern werden direkt an das Finanzamt abgeführt. Eigentlich (!) wäre somit steuerlich gesehen alles erledigt und eine Steuererklärung muss von dir nicht abgegeben werden. Das trifft auch für ledige Arbeitnehmer (Steuerklasse I) zu, die ihren Arbeitsplatz das ganze Jahr nicht gewechselt haben.
Pflichtveranlagung: Du musst eine Steuererklärung abgeben
Allerdings vermutet die Finanzverwaltung in zahlreichen Fällen, dass die monatlichen Steuerabzüge bei Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis zu niedrig ausgefallen sind. Für viele Arbeitnehmer besteht daher die gesetzliche Pflicht eine Steuererklärung abzugeben, die sogenannte Veranlagungspflicht oder Pflichtveranlagung.
Aus diesem Grund regelt der § 46 EStG zahlreiche Fällen, in denen auch Arbeitnehmer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind:
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Du hast im Laufe des Jahres Nebeneinkünfte von über 410 Euro erzielt, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren. Darunterfallen z.B. etwa Honorare, Renten oder Mieten.
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Du hast während eines Jahres von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen.
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Du hast einen Freibetrag (z.B. um für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung) auf deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Die Freibeträge sollen im Rahmen der Steuererklärung nochmals überprüft werden. Ausnahme: Handelt es sich um einen Behinderten-Pauschbetrag, einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag oder nur um die Anzahl der Kinderfreibeträge, bist du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
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Du und dein Ehepartner beziehen beide Arbeitslohn und einer von euch wurde nach Steuerklasse V oder VI besteuert oder ihr habt beide mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt.
- Du hast im Laufe des Jahres Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld) bezogen. Die Einkommensersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt und können den persönlichen Steuersatz auf die restlichen Einkünfte erhöhen.
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Du hast von einem ehemaligen Arbeitgeber eine Abfindung oder Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit erhalten, für den die günstige Fünftelregelung angewendet wurde.
- Als geschiedene oder getrenntlebende Eltern hast du eine andere Aufteilung des Ausbildungsfreibetrages oder des Behindertenpauschbetrages für das Kind gewählt.
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Du hast Sonderzahlungen erhalten und im selben Jahr den Arbeitgeber gewechselt und dein neuer Arbeitgeber hat bei der Lohnsteuerberechnung die Werte des vorherigen Arbeitgebers nicht berücksichtigt.
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Deine Ehe wurde im Lauf des Jahres geschieden oder dein Partner ist verstorben und einer der Ehegatten heiratet im selben Jahr wieder.
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Du hast einen beschränkt steuerpflichtigen Ehepartner, welcher im EU-/EWR-Ausland lebt auf deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
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Du hast deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland und hast in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt
Hinweis: Ab dem 1.1.2020 gelten zahlreiche Pflichtveranlagungstatbestände auch für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (§ 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4c EStG, geändert durch das "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" vom 12.12.2019).
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