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Was muss ich zu den Mieteinnahmen wissen?

Als Vermieter musst du die Kaltmiete sowie die auf die Mieter umgelegten Nebenkosten als Einkommen versteuern. Die dabei entstehenden Kosten kannst du als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Beispiele für Mieteinnahmen

Zu den Mieteinnahmen gehören unter anderem:

  • Mieteinnahmen für Wohnungen oder Zimmer
  • Mieteinnahmen für Garagen oder Stellplätze
  • Nebenkosten, die auf den Mieter umgelegt wurden
  • Miete für Reklameflächen und Automatenstellplätze
  • Guthabenzinsen aus Bausparverträgen
  • Abstandszahlungen von Mietern bei vorzeitigem Ende des Mietvertrags
  • Pachten für unbebaute Grundstücke
  • Einnahmen für ein Erbbaurecht
Steuerfreibetrag bei geringen Mieteinnahmen

Wenn deine jährlichen Mieteinnahmen unter 520 Euro liegen, beispielsweise durch eine Untervermietung, kannst du auf die Angabe in deiner Steuererklärung verzichten. Diese Einnahmen, die aus einer vorübergehenden Vermietung stammen, sind von der Einkommensteuer befreit. Das gilt auch für die vorübergehende Untervermietung von Teilen der eigenen Mietwohnung. In diesem Fall können jedoch auch keine entsprechenden Werbungskosten abgesetzt werden.

Was muss ich zu den Mieteinnahmen wissen?

Feldhilfen

Mieteinnahmen

Gib hier die Höhe der erhaltenen Jahresmiete ohne Umlagen und ohne Umsatzsteuer an.

Für Mieteinnahmen und Umlagen gilt steuerlich das Zuflussprinzip: Einnahmen sind in dem Jahr steuerpflichtig, in dem du diese erhalten hast (§ 11 EStG). Für welchen Zeitraum die Gelder gezahlt werden, spielt im Allgemeinen keine Rolle.

Die gegebenenfalls vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge gib bitte auf der Seite "Mieteinnahmen > Weitere Einnahmen" an.

Hast du 2025 Nachzahlungen erhalten oder Erstattungen geleistet?

Falls du bereits laufend vereinnahmte Umlagen mit deinen Mietern abgerechnet hast, beispielsweise durch eine Nebenkostenabrechnung, gib bitte die von deinen Mietern im Jahr 2025 geleistete Nachzahlung oder die von dir an deine Mieter erstattete an. Diese Beträge ergeben sich in der Regel aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024.

Erhaltene Nachzahlungen

Gib hier die Höhe der erhaltenen Nachzahlungen an.

Geleistete Erstattungen

Gib hier die Höhe der geleisteten Erstattungen an.

Bezeichnung

Gib hier eine Bezeichnung für die anderen Räume an, die Du vermietet hast, z.B.:

  • Gewerberäume
  • Praxisräumen
  • Stellplätzen
  • Werbeflächen
Erhaltene Nebenkosten

Gib hier die Höhe der erhaltenen Umlagen, Nebenkosten an.

Zu den Umlagen / Nebenkosten zählen u.a.:

  • Heizung,
  • Strom,
  • Wasser und Abwasser,
  • Haus- und Flurbeleuchtung,
  • Schornsteinfeger,
  • Hausreinigung,
  • Straßenreinigung,
  • Müllabfuhr,
  • Gemeinschaftsantenne,
  • Gebäudeversicherungen,
  • Grundsteuer.

Die Nebenkosten können - zumindest teilweise - auf die Mieter umgelegt werden. In diesem Fall sind die verrechneten Umlagen als Einnahmen anzusetzen. Dafür darfst du andererseits die verauslagten Kosten als Werbungskosten geltend machen (BFH-Urteil vom 14.12.1999, BStBl. 2000 II S. 197).

Mieteinnahmen (inkl. Nebenkosten) für andere Räume

Summe der Mieteinnahmen (inkl. Umlagen) für andere Räume.