Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?

Wenn du nach der elektronischen Abgabe einen Fehler entdeckst oder Angaben ergänzen möchtest, kannst du deine Steuererklärung mit Steuererklaerung-Polizei.de korrigieren. Wie du vorgehst, hängt davon ab, ob bereits ein Steuerbescheid vorliegt.

Was gilt vor dem Steuerbescheid?

Ändere deine Angaben in Steuererklaerung-Polizei.de und übermittle die vollständige, korrigierte Steuererklärung erneut elektronisch an das Finanzamt.

Erneute Übermittlung der korrigierten Steuererklärung

Informiere das Finanzamt zusätzlich kurz darüber, dass die neue Übermittlung die bisherige Erklärung berichtigt und welche Angaben du geändert hast.

Bei einer erneuten Übermittlung reichst du eine neue Fassung ein, die in der Regel für die weitere Bearbeitung herangezogen wird.

Wichtig
Was gilt bei einer Mahnung trotz erfolgreicher Abgabe?

Eine Empfangsbestätigung mit Transferticket dokumentiert den erfolgreichen Eingang auf den ELSTER-Servern der Finanzverwaltung. Eine Mahnung bedeutet daher nicht automatisch, dass deine Erklärung nicht übermittelt wurde.

Lege deinem Finanzamt die Empfangsbestätigung vor und bitte ausdrücklich um Prüfung des Eingangs und Verbleibs anhand des Transfertickets. Beachte gesetzte Fristen.

Übermittle deine Erklärung nicht allein wegen einer Mahnung erneut. Eine erneute Abgabe sollte grundsätzlich nur bei Änderungen oder nach ausdrücklicher Abstimmung mit dem Finanzamt erfolgen.

Was gilt nach dem Steuerbescheid?

Liegt dir bereits ein Steuerbescheid vor, legst du bei Änderungswünschen in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch ein. Benenne dabei die gewünschten Änderungen. Eine erneute Übermittlung allein ersetzt keinen fristgerechten Einspruch.

Bewertungen des Textes: Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?

         

3.33 von 5
Anzahl an Bewertungen: 3