Wann kann ich Kontoführungsgebühren absetzen?
Das Finanzamt erkennt ohne Nachweise einen Pauschbetrag von 16 Euro pro Jahr für beruflich veranlasste Überweisungen als Werbungskosten an. Beträge, die darüber hinausgehen, sind als Werbungskosten nur mit dem Teil abzugsfähig, der auf die Buchung von Gehaltsgutschriften entfällt.
Du kannst darüber hinaus Kosten für beruflich veranlasste Überweisungen, z.B. zur Begleichung von Rechnungen für Arbeitsmittel in Deiner Steuererklärung angeben.
Wann kann ich Kontoführungsgebühren absetzen?
Kann ich auch Gebühren für Kreditkarten absetzen?
Ja, das ist möglich. Aber nur wenn du nachweisen kannst, dass du die Kreditkarte so gut wie ausschließlich bei Auswärtstätigkeiten nutzt. Ansonsten solltest du die Kosten deiner Kreditkarte in einen privaten und beruflichen Teil splitten.
Ermittle den beruflichen Nutzungsanteil in Prozent. Den Kostenanteil, der auf die berufliche Nutzung entfällt, kannst du als Werbungskosten abziehen.
Einen speziellen Nachweis gibt es für diese Kosten nicht. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, die Kreditkartenauszüge von drei aufeinanderfolgenden Monaten des Steuerjahres in Kopie beizufügen. Mach deutlich, welcher Anteil des Kreditkartenumsatzes beruflich bedingt war. Diesen Prozentsatz bezogen auf die Gebühren der Kreditkarte kannst du dann in der Steuererklärung geltend machen.
Kann ich auch Gebühren für Kreditkarten absetzen?